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Das Auslandsstudium

Good to know:

Die Frankfurt UAS nimmt bereits seit vielen Jahren am Erasmus+ Programm teil und bietet Ihnen somit die Möglichkeit zur Vernetzung innerhalb Europas, z.B. durch ein Auslandsstudium. Erasmus+ ist ein Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union mit dem Ziel, die Mobilität Lernender zu fördern und sie dabei zu unterstützen, beschäftigungsrelevante und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Im Rahmen des Programms können Sie zurzeit in 31 verschiedenen europäischen Ländern an Partnerhochschulen studieren.

Die Vorteile des Erasmus+ Programms sind u.a.:

  • Keine Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Akademische Anerkennung der erbrachten Studienleistungen im Ausland an der Frankfurt UAS
  • Finanzieller Erasmus+ Mobilitätszuschuss. Diesen müssen Sie nicht zurückzahlen, sofern alle Vereinbarungen des Erasmus+ Programms eingehalten werden.
  • Standardisierter Bewerbungsprozess

Bewerbungsfristen:

  • Bis 15. Januar für das Wintersemester und/oder Sommersemester des drauffolgenden Jahres.
  • Bis 30. Juni für das Sommersemester des drauffolgenden Jahres.
  • Die Bewerbung muss bis zu den genannten Daten – mit Unterschrift der Bewerbenden – im Bewerbungsportal „Mobility Online“ hochgeladen werden.

Hinweis: Unsere Empfehlung ist es, ein Auslandsstudium eher für ein Wintersemester zu planen, da sich unsere Semesterzeiten dann nicht – wie bei den Sommersemestern leider zumeist der Fall – mit denen der europäischen Partnerhochschulen überschneiden.

    1. Wahl von ein bis drei passenden Hochschulen

    Das Bewerbungsportal Mobility Online gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Partnerhochschulen in Europa für Ihren Studiengang infrage kommen. Zudem können Sie sich unter Übersicht Partnerhochschulen informieren.

    2. Kompatibilitäts-Check der Partnerhochschulen mit Ihrem Studiengang

    Überprüfen Sie

    • die Kurse/Module der für Sie infrage kommenden Partnerhochschulen mit jenen Ihres Studiengangs auf Passgenauigkeit, sodass eine Anrechnung von Prüfungsleistungen auch an der Frankfurt UAS erfolgen könnte. Bedenken Sie zudem, dass Sie Kurse mit mindestens 12 ECTS-Punkten an der ausländischen Hochschule bestehen müssen, um die Erasmus + Förderung zu erhalten.

    • die Semesterzeiten der Partnerhochschule.

    • Die Vorgaben für Ihren Studiengang gemäß Prüfungsordnung.

    3. Kontakt zum International Team aufnehmen

    Besprechen Sie nun die Auswahl Ihrer Wunschhochschulen bzw. den Abgleich der Module/Kurse mit dem International Team, um sich noch einige Tipps abzuholen und/oder etwaige Ungereimtheiten auszuräumen.

    4. Bewerbungsverfahren/Bewerbung

    Zum Bewerbungsverfahren des International Offices

    5. Kriterien und Auswahlverfahren

    Das Auswahlverfahren für Erasmus+ Plätze findet am Fachbereich 3 – Wirtschaft und Recht statt.

    Zugrunde gelegt wird ein Kriterienkatalog. Mehr dazu. (Kriterien und Auswahlverfahren für Erasmus+)

    6. Bekanntgabe der Zuteilung einer Partnerhochschule – und Bestätigung

    Per Email erhalten Sie eine Benachrichtigung darüber, für welche Partnerhochschule wir Ihnen einen Platz zuteilen können. Für den Fall, dass Ihnen kein Platz an einer der von Ihnen präferierten Hochschulen angeboten werden kann, bieten wir Ihnen in jedem Fall eine Alternative.

    Bitte bestätigen Sie uns in jedem Fall Ihre Platzannahme in der von uns vorgegebenen Frist. Eine Information an das International Office erfolgt durch uns. Ein Tausch des zugeteilten Platzes ist ausgeschlossen.

    7. Learning Agreement mit der Partnerhochschule abschließen

    Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Heimat- und der Gasthochschule über die Kurse, die Sie im Ausland belegen und was Sie sich im Rahmen Ihres Studiums dafür anrechnen lassen können.  

    Die Vorbereitung und Vereinbarung des Learning Agreements liegt in Ihrem Verantwortungsbereich als Studierende. Bitte stimmen Sie das Learning Agreement zeitnah mit den Auslandbeauftragten und der Studiengangsleitung ab, sobald Ihre Zuteilung an eine Partnerhochschule erfolgt ist. Vereinbaren Sie bitte einen Termin und senden Sie vorher einen Vorschlag, welche Kurse im Ausland Sie für welche Kurse hier anrechnen lassen möchten (am besten ergänzt mit Links zu den Seiten der Hochschule auf denen die Kurse beschrieben sind). Für die Prüfung auf mögliche Anrechnung bringen Sie bitte die Unterlagen zu den gewünschten Kursen mit. Nur wenn auch eine Beschreibung und die ECTS-Punkte der geplanten Kurse im Ausland vorliegen, kann ein Learning Agreement geschlossen werden.

    Bitte beachten Sie dabei

    -- den Leitfaden für das Learning Agreement und Anrechnung für International Business Administration   und

    -- den Leitfaden für das Learning Agreement und Anrechnung für alle anderen Studiengänge.

    8. Sprachlich auf das Zielland vorbereiten

    Freiwillige Sprachkurse zur Vorbereitung auf Ihr Auslandssemester können Sie beim Fachsprachenzentrum belegen. Auch wenn man in Englisch studiert, sollte man zumindest Grundkenntnisse der Landessprache erlernen.

    9. Interkulturell auf das Zielland vorbereiten

    Bereiten Sie sich mit interkulturelle Trainingsangeboten auf Ihr Zielland vor.

    10. Im Ausland: Ggf. Learning Agreement mit Partnerhochschule angleichen

    Sollten sich Vorort an der Partnerhochschule Änderungen bzgl. Ihrer Kurse ergeben, müssen Sie das Learning Agreement bitte unbedingt aktualisieren. Bitte stimmen Sie die Änderungen mit der Mitarbeiterin für Outgoings oder Ihrer Studiengangsleitung per Email ab und halten Sie die Änderungen im Changes Formular fest.

    11. Wieder zurück an der Frankfurt UAS: Anrechnung erbrachter Studienleistungen initiieren

    Je nach Partnerhochschule wird Ihnen das Transcript direkt oder unserem International Office zugesendet. Bitte reichen Sie das Original des Transcript of Grades plus einer Kopie beim ‚International Team‘ des Fachbereichs 3 – Wirtschaft und Recht ein. Im Learning Agreement sind die anzuerkennenden Kurse der Frankfurt University of Applied Sciences von Studiengangsleitung/Ansprechpartner mit einer Unterschrift verbindlich anerkannt worden. Die Anerkennung beantragen Sie bitte bei der Mitarbeiterin für Outgoings, indem Sie das ausgefüllte Formular zur Bearbeitung des Anerkennungsantrags von Leistungen aus dem Auslandssemester einreichen.
    Für diese Kurse werden nun die Noten auf dem Transcript of Records umgerechnet. Die Umrechnungstabelle ich ist im CampUAS-Kurs hinterlegt.

    Good to know:

    Die Frankfurt UAS pflegt Partnerschaften zu Hochschulen weltweit.

    Die Vorteile sind u.a.:

    • Keine Studiengebühren an der Partnerhochschule
    • Akademische Anerkennung der erbrachten Studienleistungen im Ausland an der Frankfurt UAS
    • Bewerbung um finanzielle Unterstützung möglich
    • Standardisierter Bewerbungsprozess

    Bewerbungsfristen:

    Für Afrika, Asien/Ozeanien und Süd-/Mittelamerika:

    • Bis 15. Januar für das Wintersemester und/oder Sommersemester des drauffolgenden Jahres.
    • Bis 30. Juni für das Sommersemester des drauffolgenden Jahres.

    Für USA/Kanada:

    • Bis 15. November für das Wintersemester und/oder Sommersemester des drauffolgenden Jahres.

    Für Australien:

    • Bis 15. Juni für das Sommersemester und/oder Wintersemester des drauffolgenden Jahres.

     

    Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderten Bewerbungsfristen – und das gesonderte Bewerbungsverfahren(!) – bzgl. der finanziellen Förderungen!

    1. Wahl von ein bis drei passenden Hochschulen

    Das Bewerbungsportal Mobility Online gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Partnerhochschulen in Übersee für ihren Studiengang infrage kommen. Zudem können Sie sich unter Übersicht Partnerhochschulen informieren.

    2. Kompatibilitäts-Check der Partnerhochschulen mit Ihrem Studiengang

    Überprüfen Sie die Kurse/Module der für Sie infrage kommenden Partnerhochschulen mit jenen Ihres Studiengangs auf Passgenauigkeit, sodass eine Anrechnung von Prüfungsleistungen auch an der Frankfurt UAS erfolgen könnte

    • die Semesterzeiten der Partnerhochschule.

    • Die Vorgaben für Ihren Studiengang gemäß Prüfungsordnung.

    3. Kontakt zum International Team aufnehmen

    Besprechen Sie nun die Auswahl Ihrer Wunschhochschulen bzw. den Abgleich der Module/Kurse mit dem International Team, um sich noch einige Tipps abzuholen und/oder etwaige Ungereimtheiten auszuräumen.

    4. Bewerbungsverfahren/Bewerbung

    Zum Bewerbungsverfahren des International Offices

    5. Kriterien und Auswahlverfahren

    Das Auswahlverfahren für Erasmus+ Plätze findet am Fachbereich 3 – Wirtschaft und Recht statt.

    Zugrunde gelegt wird ein Kriterienkatalog. Mehr dazu. (Kriterien und Auswahlverfahren für Erasmus+)

    6. Bekanntgabe der Zuteilung einer Partnerhochschule – und Bestätigung

    Per Email erhalten Sie eine Benachrichtigung darüber, für welche Partnerhochschule wir Ihnen einen Platz zuteilen können. Für den Fall, dass Ihnen kein Platz an einer der von Ihnen präferierten Hochschulen angeboten werden kann, bieten wir Ihnen in jedem Fall eine Alternative.
    Bitte bestätigen Sie uns in jedem Fall Ihre Platzannahme in der von uns vorgegebenen Frist. Eine Information an das International Office erfolgt durch uns. Ein Tausch des zugeteilten Platzes ist ausgeschlossen.

    7. Learning Agreement mit der Partnerhochschule abschließen

    Dies ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen, Ihrer Heimat- und der Gasthochschule über die Kurse, die Sie im Ausland belegen und was Sie sich im Rahmen Ihres Studiums dafür anrechnen lassen können.  

    Die Vorbereitung und Vereinbarung des Learning Agreements liegt in Ihrem Verantwortungsbereich als Studierende. Bitte stimmen Sie das Learning Agreement zeitnah mit den Auslandbeauftragten und der Studiengangsleitung ab, sobald Ihre Zuteilung an eine Partnerhochschule erfolgt ist. Vereinbaren Sie bitte einen Termin und senden Sie vorher einen Vorschlag welche Kurse im Ausland Sie für welche Kurse hier anrechnen lassen möchten (am besten ergänzt mit Links zu den Seiten der Hochschule auf denen die Kurse beschrieben sind). Für die Prüfung auf mögliche Anrechnung bringen Sie bitte die Unterlagen zu den gewünschten Kursen mit. Nur wenn auch eine Beschreibung und die ECTS-Punkte der geplanten Kurse im Ausland vorliegen, kann ein Learning Agreement geschlossen werden.

    Bitte beachten Sie dabei

    -- den Leitfaden für das Learning Agreement und Anrechnung für International Business Administration   und

    -- den Leitfaden für das Learning Agreement und Anrechnung für alle anderen Studiengänge.

    8. Sprachlich auf das Zielland vorbereiten

    Freiwilllige Sprachkurse zur Vorbereitung auf Ihr Auslandssemester können Sie beim Fachsprachenzentrum belegen. Auch wenn man in Englisch studiert, sollte man zumindest Grundkenntnisse der Landessprache erlernen.

    9. Interkulturell auf das Zielland vorbereiten

    Bereiten Sie sich mit interkulturelle Trainingsangeboten auf Ihr Zielland vor.

    10. Im Ausland: Ggf. Learning Agreement mit Partnerhochschule angleichen

    Sollten sich Vorort an der Partnerhochschule Änderungen bzgl. Ihrer Kurse ergeben, müssen Sie das Learning Agreement bitte unbedingt aktualisieren. Bitte stimmen Sie die Änderungen mit der Mitarbeiterin für Outgoings oder Ihrer Studiengangsleitung per Email zunächst ab. Im Anschluss füllen Sie bitte ein neues Learning Agreement aus und laden Sie es in Mobility Online hoch.

    11. Wieder zurück an der Frankfurt UAS: Anrechnung erbrachter Studienleistungen initiieren

    Je nach Partnerhochschule wird Ihnen das Transcript direkt oder unserem International Office zugesendet. Bitte reichen Sie das Original des Transcript of Grades plus einer Kopie beim ‚International Team‘ des Fachbereichs 3 – Wirtschaft und Recht ein. Im Learning Agreement sind die anzuerkennenden Kurse der Frankfurt University of Applied Sciences von Studiengangsleitung/Ansprechpartner mit einer Unterschrift verbindlich anerkannt worden. Die Anerkennung beantragen Sie bitte bei der Mitarbeiterin für Outgoings, indem Sie das ausgefüllte Formular zur Bearbeitung des Anerkennungsantrags von Leistungen aus dem Auslandssemester einreichen.
    Für diese Kurse werden nun die Noten auf dem Transcript of Records umgerechnet. Die Umrechnungstabelle ich ist im CampUAS-Kurs hinterlegt.

    Als sogenannter „Free Mover“ können Sie sich gezielt an Ihrer Wunschhochschule bewerben, auch wenn die Frankfurt UAS keine Kooperation mit ihr unterhält.

    Good to know:

    • Ein Free Mover-Aufenthalt fordert ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative, weil Sie das Studium an der Auslandshochschule komplett selbst organisieren müssen.
    • Für „Free Mover“ fallen die zumeist sehr hohen Studiengebühren im Ausland an.
    • Tipp: Wir empfehlen Ihnen mit der Organisation weit über ein Jahr im Voraus zu beginnen.
    • Ein selbstorganisiertes Auslandsstudium beeinflusst die Regelungen für die Anerkennung von Leistungen nicht. Eine Anrechnung ist immer dann möglich, wenn die Leistungen vergleichbar sind und über ein Learning Agreement im Vorfeld abgestimmt wurden.

    Wie Sie als Free Mover am besten vorgehen und welche Vermittlungsagenturen zur Beratung zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier

    Ihre To Do’s im zeitlichen Ablauf: Studium im Ausland bei Partnerhochschulen

    Planungsphase 1:

    Von der Idee bis zur Bewerbung

    Planungsphase 2:

    Nach gelungener Bewerbung bis zum Reiseantritt
    • Partnerhochschulplatz in Mobility bestätigen
    • Learning Agreement mit Partnerhochschule erstellen 
    • Pre-departure Meeting International Office
    • Ggf. Bewerbungsformular der Partnerhochschule ausfüllen
    • Wohnungssuche
    • Freiwilligen Sprachkurse antreten
    • Interkulturelle Trainingsangebote wahrnehmen
    • Rückmelden und ggf. Rückerstattung des Semestertickets beim AStA beantragen

    Realisierungsphase:

    Vor Ort im Ausland

    Rückkehrphase:

    Zurück an der Frankfurt UAS
    • Transcript of Grades einreichen
    • Anerkennung beantragen
    • Erfahrungsberichte und für Förderung erforderliche Abschlussunterlagen bei IO einreichen

    Kontakt

    Cornelia BluhmMitarbeiterin für Outgoing Studierende
    Gebäude 4, Raum 210
    Fax : +49 69 1533-2903
    Elizabeth HarrisMitarbeiterin für Internationalisierung
    Gebäude 4, Raum 210
    Susanne RothMitarbeiterin für Incoming Studierende
    Gebäude BCN, Raum 201
    Fax : +49 69 1533-2903
    Prof. Dr.
    Erika Graf
    Beauftragte für Internationalisierung
    Gebäude 4, Raum 518
    Webteam Fachbereich 3ID: 12542