Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Sie können sich für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie bereits in einem gleichnamigen oder inhaltlich vergleichbaren Studiengang studieren oder in der Vergangenheit studiert haben. Auf Grundlage Ihrer bisher erbrachten Leistungen wird geprüft, ob Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können.
Höhere Fachsemester
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester für das Wintersemester 2025/26 ist voraussichtlich ab Anfang Juni 2025 möglich.
- Ja, wenn Sie an einer anderen Hochschule in einem gleichnamigen Studiengang eingeschrieben sind.
In diesem Fall können Sie sich nur für ein höheres Fachsemester bewerben, die Bewerbung für das 1. Fachsemester ist nicht möglich. Ja, wenn Sie in der Vergangenheit an dieser oder einer anderen Hochschule in einem gleichnamigen Studiengang eingeschrieben waren.
Wir empfehlen, dass Sie sich zusätzlich auf das erste Fachsemester bewerben, um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.Ja, wenn Sie bereits Leistungen in einem fachverwandten Studiengang erbracht haben.
Bei Ihrer Bewerbung wird individuell geprüft, ob Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Dies ist unabhängig davon, an welcher Hochschule Sie die Leistungen erbracht haben. Wir empfehlen, dass Sie sich zusätzlich auf das erste Fachsemester bewerben, um Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.Nein, wenn Sie in einem fachverwandten Studiengang studieren, aber noch im ersten Fachsemester sind.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung haben Sie i. d. R. noch keine Leistungen erbracht, eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist daher nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich für das erste Fachsemester.Nein, wenn Sie in einem fachverwandten Studiengang studieren, aber noch keine oder nur wenige Leistungen erbracht haben.
Auf Grundlage Ihrer bisher erbrachten Leistungen wird geprüft, ob Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Sollten Sie keine oder nur sehr wenige Credit Points erbracht haben, bewerben Sie sich bitte für das erste Fachsemester. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie genügend Credit Points haben, bewerben Sie sich für das erste und ein höheres Fachsemester.Nein, wenn Sie noch nie an einer Hochschule studiert haben.
Bitte bewerben Sie sich für das erste Fachsemester. Falls Sie außerhalb einer Hochschule bereits Leistungen erbracht haben, ist es ggf. möglich, diese für das Studium anrechnen zu lassen. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf diese Grundlage aber nicht möglich.
Ja, Sie dürfen sich trotzdem bewerben. Allerdings gilt: Wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch an Ihrer bisherigen Hochschule verloren haben, kann dies bedeuten, dass Sie auch an der Frankfurt UAS keinen Prüfungsanspruch mehr haben.
Reichen Sie zunächst eine vollständige Bewerbung ein und laden Sie alle Nachweise über den Verlust des Prüfungsanspruchs an Ihrer bisherigen Hochschule hoch. Sie erhalten dann eine Rückmeldung, ob Sie auch an der Frankfurt UAS Ihren Prüfungsanspruch verloren haben. In diesem Fall muss die Bewerbung vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden. Sollte an der Frankfurt UAS weiterhin Prüfungsanspruch bestehen, wird Ihre Bewerbung im Verfahren um die Studienplatzvergabe berücksichtigt.
Wonach entscheidet sich, ob ich auch an der Frankfurt UAS meinen Prüfungsanspruch verloren habe?
Sie haben auch an der Frankfurt UAS Ihren Prüfungsanspruch verloren, wenn das endgültig nicht bestandene Modul identisch oder inhaltlich vergleichbar zu einem Modul ist, dass in Ihrem Wunschstudiengang verpflichtend ist. Informationen zu den Modulen in Ihrem Wunschstudiengang finden Sie in den Modulhandbüchern.
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist über das FranCa-Portal möglich.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, so bewerben Sie sich bitte über das Uni-Assist-Portal. Sie müssen keine Bewerbung über das FranCa-Portal einreichen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite für Studieninteressierte mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen:
Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Sommersemester 15.01. / Wintersemester 15.07.
Offene Studiengänge: Sommersemester 01.03. / Wintersemester 01.09.
Für internationale Bewerbungen über uni-assist gelten ggf. abweichende Bewerbungsfristen.
Hinweis: Da die Bearbeitung der Bewerbungen einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu bewerben.
Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie während Ihrer Bewerbung als PDF-Datei im FranCa-Portal hoch.
Sie benötigen die folgenden Dokumente:
Eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung
Ihre Hochschulzugangsberechtigung ist das Zeugnis, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt (z. B. Abitur oder Fachhochschulreife). Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Zeugnis in Hessen anerkannt ist, können Sie es vorab als PDF-Datei dem Studienbüro zusenden.
Nachweise Ihrer bisherigen Studienvergangenheit
Ihre Studienvergangenheit umfasst alle Hochschulen, an denen Sie in Deutschland studiert haben. Sie weisen Ihre Studienvergangenheit durch offizielle Bescheinigungen dieser Hochschulen nach (z. B. Exmatrikulationsbescheinigung und/oder Studienverlaufsbescheinigung). Sie müssen Ihre gesamten Studienzeiten (Hochschul- und Fachsemester) lückenlos nachweisen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie in dem betreffenden Studiengang Leistungen erbracht haben.
Vollständige und aktuelle Leistungsnachweise
Ein vollständiger Leistungsnachweis enthält alle Prüfungen, die Sie in Ihrem bisherigen Studium abgelegt oder angemeldet haben. Sie benötigen von jeder Hochschule, an der Sie eingeschrieben waren, eine offizielle Bescheinigung, die alle bestandenen, nicht bestandenen und angemeldeten Prüfungsleistungen nachweist. Falls Sie an einer Hochschule keine Leistungen erbracht haben, müssen Sie trotzdem einen Leistungsnachweis hochladen, der dies belegt.
Tabellarische Auflistung Ihrer Studienvergangenheit
Listen Sie jede Hochschule auf, an der Sie eingeschrieben waren und notieren Sie, wie viele Fachsemester Sie dort studiert haben. Geben Sie ggf. auch an, wenn Sie Urlaubssemester hatten oder in Teilzeit studiert haben.
Benötige ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner bisherigen Hochschule?
Für die Bewerbung benötigen Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung. Wenn Sie aber eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten und schon in einem gleichnamigen Studiengang studieren, benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung von Ihrer bisherigen Hochschule, um an der Frankfurt UAS eingeschrieben zu werden. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, erst dann die Exmatrikulation zu beantragen, wenn Sie an der Frankfurt UAS für einen Studienplatz zugelassen wurden.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
In zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen nur eine bestimmte Anzahl Studienplätze zur Verfügung. Zunächst müssen wir allen Studierenden, die bereits eingeschrieben sind, ein Weiterstudium ermöglichen. Frei gewordene Studienplätze werden im Anschluss an Bewerber*innen vergeben, die sich für ein höheres Fachsemester beworben haben.
Es steht erst nach Ende der Rückmeldefrist fest, ob freie Studienplätze in dem jeweiligen Fachsemester zur Verfügung stehen. In der Regel dauert es bis Anfang April für das Sommersemester und Anfang Oktober für das Wintersemester, bis Sie eine Zu- oder Absage erhalten. Sie haben dann nur noch wenig Zeit bis Vorlesungsbeginn. Prüfen Sie möglichst regelmäßig den Status Ihrer Bewerbung, damit Sie im Falle einer Zulassung nicht Ihre Immatrikulationsfrist verpassen.
Übrigens: Die aktuelle Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen finden Sie auf der Seite von Bürgerservice Hessenrecht. Geben Sie im Suchfeld „Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen“ ein.
Zulassungsfreie Studiengänge
In zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie ein Zulassungsangebot im höheren Fachsemester, wenn Ihre Bewerbung frist- und formgerecht eingegangen ist. Es müssen alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllt sein.
Wenn Sie bereits in einem gleichnamigen Studiengang eingeschrieben sind bzw. waren, werden Sie in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft, sofern Ihre Bewerbung frist- und formgerecht eingegangen ist. Es müssen alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllt sein.
Bei einem Fachwechsel in einen fachverwandten Studiengang muss anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen individuell geprüft werden, ob die Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist. Sie werden über das FranCa-Portal informiert, ob eine Einstufung möglich ist und in welches Fachsemester Sie eingestuft wurden.
Wenn Sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht haben, können Sie nach Ihrer Einschreibung einen Antrag auf Anerkennung stellen. Informieren Sie sich beim Prüfungsamt Ihres Fachbereichs, wie Sie die Anerkennung beantragen müssen.
Im Vorfeld kann die Frankfurt UAS leider keine Einschätzungen abgeben, welche Module Ihnen anerkannt werden. Sie können sich jedoch selbstständig anhand der Modulhandbücher informieren, welche Ihrer Module ähnlich oder identisch zu Modulen in Ihrem Wunschstudiengang sind.
Wichtig: Durch die Einschreibung in ein höheres Fachsemester, werden Ihre Leistungen nicht automatisch anerkannt. Sie müssen selbstständig einen Antrag auf Anerkennung stellen.