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Während Ihres Studiums muss gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V durchgehend Krankenversicherungsschutz bestehen. Deshalb müssen Studieninteressierte im Rahmen der Einschreibung ihren Versicherungsstatus nachweisen (§ 199a Abs. 2 SGB V).

Seit dem 01.01.2022 findet gemäß § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt. Das elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab.

Welche meiner Daten werden elektronisch übermittelt?
  • Meldung M10 über Ihren Versicherungsstatus (versicherungspflichtig, befreit, versicherungsfrei, nicht versicherungspflichtig)
  • Meldung M11 über einen Krankenkassenwechsel
  • Meldung M12 über den Zahlungsverzug Ihrer Beiträge → Achtung: In diesem Fall droht eine Zwangsexmatrikulation.
  • Meldung M13 über die Begleichung rückständiger Beiträge
  • Meldung M20 über den Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
  • Meldung M30 über das Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation

Wichtige Hinweise für Bewerber*innen und Studierende

Gesetzlich Versicherte: Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den "Meldegrund 10 für die Frankfurt University of Applied Sciences" an. Diese Meldung wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an die Hochschule übermittelt. Die Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus.

Privatversicherte: Bitte stellen Sie einen "Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für die Frankfurt University of Applied Sciences" bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse. Nach Überprüfung Ihres Antrags und Erteilung der Befreiung übermittelt die gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Meldung elektronisch an die Hochschule.

Versicherte mit einer "Europäischen Krankenversicherungskarte": Bitte kontaktieren Sie eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenkasse und beauftragen diese mit der Übermittlung Ihres Krankenversicherungsstatus an die Frankfurt University of Applied Sciences. Nach Überprüfung  übermittelt die gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Meldung elektronisch an die Hochschule.

Zur Erleichterung der Übersendung der elektronischen Meldung geben Sie bitte bei der Krankenversicherung die Absendenummer "H0001610" für die Frankfurt University of Applied Sciences" an.

 

Wenn Sie bereits immatrikuliert sind, liegen der Frankfurt UAS Ihre Daten zur Krankenversicherung bzw. zum Krankenversicherungsstatus seit dem Tag Ihrer Einschreibung vor.

Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln oder Sie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse über einen Zahlungsverzug der Beiträge informiert werden, müssen Sie aktiv werden:

  • Krankenkassenwechsel: Informieren Sie die neue Krankenkasse über Ihr Studium an der Frankfurt UAS.
  • Zahlungsverzug der Beiträge: Begleichen Sie die Beiträge schnellstmöglich. Sollte der Hochschule die Meldung über die Begleichung der ausstehenden Beiträge nicht rechtzeitig vorliegen, ist eine Rückmeldung zum Folgesemester nicht möglich. Die Hochschule muss dann die Zwangsexmatrikulation durchführen.

 

 

Studienkollegiaten nehmen nicht am Studenten-Meldeverfahren (SMV) teil und müssen keine Meldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse für die Frankfurt UAS anfordern.

Den Immatrikulationsunterlagen muss jedoch ein Nachweis über Krankenversicherungsschutz in Deutschland beigefügt werden. Der Versicherungszeitraum muss die Dauer des Semesters abdecken (01.04.-30.09. für ein Sommersemester bzw. 01.10.-31.03. für ein Wintersemester).

 

Promovierende nehmen nicht am Studenten-Meldeverfahren (SMV) teil und müssen keine Meldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse für die Frankfurt UAS anfordern.

StuPort - Student Support and ServicesID: 10593
letzte Änderung: 19.06.2023