Fotos und Videoaufnahmen von Einzelpersonen
Unterlagen, die eingeholt werden müssen
Der Vorgang des Fotografierens an sich ist nach Datenschutzgrundverordnung bereits "Datenerhebung". Bevor Fotos gemacht werden, ist eine Bildrechteerklärung einzuholen, die die Verwendung der Bilder für Hochschulzwecke langfristig sichert und gleichzeitig den Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO nachkommt.
Bitte füllen Sie den Film- und Fotoauftrag aus. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Webredaktion unter Tel. -3044 oder -3045.
Beauftragung externer Fotografen oder Videografen
Wer externe Fotografen oder Videografen einschaltet (auch studentische Aushilfen, die nicht im Rahmen eines Vertrags in der Abteilung beschäftigt werden), muss mit diesen einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung (ADV) abschließen. Der ADV muss der Abteilung KOM zusammen mit den erstellten Aufnahmen zu Dokumentationszwecken zur Verfügung gestellt werden, bevor die Aufnahmen/Filme veröffentlicht werden.