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Informationen und Formulare für Studierende und betreuende Mitarbeitende

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft (SHK) an der Frankfurt UAS?

Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare für das Einstellungsverfahren – sowohl für Sie als auch für Ihre betreuende Person.

Ob in Forschung, Lehre oder bei studiennahen Aufgaben – als SHK gewinnen Sie spannende Einblicke und sammeln praktische Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der Hochschule.

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Formulare und Unterlagen für die Einstellung

Für die Einstellung als SHK benötigen wir folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen

  1. Personalbogen
  2. Selbstauskunft zur Lohnsteuer (ELStAM-Verfahren)
  3. Fragebogen zur Sozialversicherung
  4. Aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (Loggen Sie sich hierfür mit Ihrem CIT-Account im Franca-Portal ein. Navigieren Sie zu "Bescheide" und klicken Sie auf "Allgemein". Dort können Sie Ihre aktuelle Studienverlaufsbescheinigung herunterladen.)
  5. Bei Vertrag unter 1 Jahr oder weniger als 10 Std./Woche: Antrag auf Abweichung von der Regelvertragslaufzeit und/oder des Mindestbeschäftigungsumfang (weitere Informationen finden Sie weiter unten unter "Beschäftigungsdauer")
  6. Bei vorhandenem Studienabschluss: Kopie Abschlusszeugnis
  7. Bei Privatversicherten: Kopie Krankenversichungsnachweis
  8. Falls zutreffend: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde Kind(er)

Bitte füllen Sie alle Formulare digital aus und laden Sie diese anschließend in unserem HR-Kundencenter hoch. Bitte beachten Sie, dass einige Dokumente zusätzlich unterschrieben werden müssen.

Weitere Infomrationen zum Hochladevorgang finden Sie unter Schritt 3 im Abschnitt "In 5 Schritten zur Einstellung als studentische Hilfskraft".

In 5 Schritten zur Einstellung als studentische Hilfskraft

Ihre betreuende Person meldet den Einstellungsprozess über das HR-Kundencenter an und beginnt damit den formalen Vorgang. Dabei werden Informationen zur geplanten Einstellung, Finanzierung, sowie Ihre Kontakt-E-Mail Adresse (i.d.R. Ihre studentische E-Mail Adresse) erfasst.

Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie als künftige SHK eine System E-Mail mit der Information, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Sie finden die Liste der Dokumente zum Download und Ausfüllen auch oben unter „Formulare und Unterlagen für die Einstellung“.

Hinweis: Die E-Mail wird an die in Schritt 1 angegeben E-Mail Adresse gesendet.

Loggen Sie sich mit Ihrem CIT-Account in das Kundencenter ein und wählen Sie den Vorgang „SHK Unterlagen hochladen“. Dort tragen Sie die Referenznummer ein, die Sie per E-Mail erhalten haben (Format: HRSHKS-…), beantworten die abgefragten Informationen und laden Ihre persönlichen Unterlagen hoch. 

Hinweis: Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen spätestens eine Woche vor Beschäftigungsbeginn ein, damit Ihr Arbeitsvertrag rechtzeitig vorbereitet werden kann.

Bei Problemen mit dem CIT-Account oder dem HR-Kundencenter, finden Sie Kontaktinformationen unten auf dieser Seite unter „Kontakt“.

Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie Ihren Vertrag zur Unterschrift. Der unterzeichnete Vertrag muss vor dem ersten Arbeitstag im Dezernat Personal und Personalentwicklung vorliegen.

Sie können den Vertrag frühzeitig per Post versenden oder persönlich abgeben.

Postadresse:

Frankfurt University of Applied Sciences

Dezernat Personal und Personalentwicklung

Nibelungenplatz 1

60318 Frankfurt am Main

 

Persönliche Abgabe:  

Geben Sie den Vertrag im Gebäude City Gate (BCN), 9. Stock ab oder werfen Sie ihn in den Briefkasten gegenüber Raum 930 ein.

 

Hinweis: Nutzen Sie den Aufzug auf der Nordseite des Gebäudes (Nähe Eingang Café Kostbar).

Klären Sie mit Ihrer betreuenden Person, wann und wie Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Dazu gehören Ihre Arbeitszeiten, Arbeitstage, Anwesenheiten sowie weitere jobspezifische Details.

Zur Dokumentation Ihrer Arbeitszeit nutzen Sie bitte die hier hinterlegte Tabelle zur Arbeitszeiterfassung und reichen diese am Monatsende bei Ihrer Ansprechperson in der jeweiligen Organisationseinheit ein. Ihre Ansprechperson unterschreibt und verwaltet Ihre monatlichen Zeiterfassungen.

Hinweise für SHK und betreuende Personen

Während des Semesters: maximal 80 Stunden pro Monat (wichtig für den Erhalt des Studierendenstatus).

In der vorlesungsfreien Zeit: bis zu 160 Stunden pro Monat möglich.

Die vertraglich vereinbarten Monatsstunden sind einzuhalten. Minus- und Überstunden sind grundsätzlich nicht gestattet und werden nicht ausbezahlt.

  ab 01.04.2024ab 01.08.2025
 ohne Hochschulabschluss13,50€ / Std (brutto)14,30€ / Std (brutto)
 mit Hochschulabschluss15,00€ / Std (brutto)15,90€ / Std (brutto)

Die Auszahlung des Entgelts erfolgt am letzten Tag des Kalendermonats durch die Hochschulbezügestelle Kassel.

Die Entgeltabrechnung wird zu Beginn der Einstellung sowie nur bei Änderungen der Vergütung per Post durch die Hochschulbezügestelle zugestellt.

Die Vertragsdauer soll in der Regel für eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden und eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart werden.

Bei Abweichungen hiervon ist das Formular Nr. 5 – Antrag auf Abweichung auszufüllen.

Wenn Sie an einem Arbeitstag erkranken, benötigen Sie ab dem ersten Tag der Abwesenheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die elektronisch übermittelt wird.

Bitte melden Sie sich unverzüglich krank - bei Ihrer Ansprechperson in der Organisationseinheit sowie im Dezernat Personal und Personalentwicklung per Mail anabwesenheitsmeldung(at)hr.fra-uas.remove-this.de

Sobald Sie eine eAU erhalten, informieren Sie bitte Ihre Ansprechperson sowie das Dezernat Personal und Personalentwicklung per Mail anabwesenheitsmeldung(at)hr.fra-uas.remove-this.de über den genauen Beginn und das Enddatum Ihrer Abwesenheit gemäß der eAU.

Als Studentische Hilfskraft haben Sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ihr individueller Urlaubsanspruch ist in Ihrem Arbeitsvertrag ausgewiesen (gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG).

Da SHK stundenweise arbeiten, wird der Urlaub in Stunden umgerechnet. Zur eigenen Berechnung bzw. Nachvollziehung können Sie die hier bereitgestellte Excel-Datei zur Urlaubsberechnung nutzen. Tragen Sie dort Ihre Vertragsdaten (Laufzeit, Wochenstunden) ein – die Datei enthält eine automatische Formel zur Ermittlung Ihrer Urlaubsstunden.

Die Urlaubsplanung und Genehmigung erfolgen in Ihrer zuständigen Organisationseinheit. In der Regel wird Urlaub von der Arbeitszeit abgezogen – bitte stimmen Sie sich dazu mit Ihrer betreuenden Person ab.

  • Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
  • Studentische Hilfskräfte sind im Rahmen eines Mini- oder Werkstudentenjobs grundsätzlich von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.
  • In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht, von der Sie sich auf Wunsch befreien lassen können. Bitte geben Sie dies auf Seite 2 im Fragebogen zur Sozialversicherung (Dok Nr. 3) an.
  • Weitere Informationen zu den Vor- und Nachteilen der Befreiung der Rentenversicherung finden Sie auf der Seite von der Minijob-Zentrale. 

Bei weiteren Fragen zur Sozialversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

Wenn Sie keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, dürfen Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – sofern Ihr monatlicher Gesamtverdienst 556 € nicht übersteigt. Liegt der Verdienst darüber, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.

Bitte teilen Sie uns im Fragebogen zur Sozialversicherung (Dok Nr. 3) mit, ob Sie neben Ihrer Tätigkeit an der Frankfurt UAS weitere Jobs ausüben.

Bitte geben Sie dabei Ihr Hauptarbeitsverhältnis an, da hiervon Ihre Steuerklasse abhängt: 

  • Hauptarbeitsverhältnis: Lohnsteuerklasse I bis V
  • Nebenarbeitsverhältnis: Lohnsteuerklasse VI (mit höheren Steuerabzügen)

In der Regel gilt: Das Arbeitsverhältnis mit dem höheren Verdienst oder Stundenumfang sollte als Hauptarbeitsverhältnis angegeben werden.

Üben Sie nur eine Tätigkeit an der Frankfurt UAS aus und haben keine weiteren Jobs, gilt diese automatisch als Hauptarbeitsverhältnis.

Kontakt

Bei Fragen rund um Ihre Tätigkeit als studentische Hilfskraft wenden Sie sich bitte über das HR-Kundencenter an das SHK-Team. Wählen Sie dort „Allgemeine Anfrage (SHK)“.


Bei Problemen mit dem CIT-Account, wenden Sie sich bitte die Campus IT

Personal und PersonalentwicklungID: 1946
letzte Änderung: 08.09.2025