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Einreise und Visum

Die Einreise nach Deutschland

Wer in Deutschland studieren möchte und aus dem Ausland kommt, muss wissen, dass die Einreise je nach Herkunftsland gesetzlich geregelt ist:

  • Einreise EU/EWR: Bürger/-innen aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können frei nach Deutschland einreisen. Dies gilt auch, wenn Sie hierher kommen, um ein Studium vorzubereiten oder aufzunehmen.
  • Einreise Nicht-EU: Wenn Sie zum Studieren nach Deutschland einreisen wollen, benötigen Sie – bis auf wenige Ausnahmen – ein Visum für Studienzwecke. Dies gilt auch für Bürger/-innen von Staaten, die für einen Besuchsaufenthalt von bis zu drei Monaten nur mit dem Pass nach Deutschland einreisen dürfen (z.B. Malaysia, Mexiko). Wer einen längerfristigen Studienaufenthalt plant, braucht auch hier die Erlaubnis zur Einreise für diesen speziellen Zweck.
    Die Einreiserlaubnis/das Visum müssen Sie im Heimatland bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat beantragen. Die Adressen aller Auslandsvertretungen finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de.
    Das Visum ermöglicht nicht nur den Grenzübertritt, sondern auch einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland. In der Regel sind dies ebenfalls drei Monate. Für den weiteren Aufenthalt in Deutschland muss das Visum in einen längerfristigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) umgewandelt werden. 
  • Andorra
  • Australien
  • Brasilien (Prüfen Sie die Visabestimmungen bei der zuständigen Botschaft.)
  • El Salvador
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • San Marino
  • USA

Visa müssen immer für einen bestimmten Zweck beantragt werden. Für den Bereich des Studierens gibt es zwei verschiedene Zwecke: Den Zweck der Studienbewerbung ("Bewerbervisum") und den Zweck der Studienvorbereitung bzw. des Studiums ("Studentenvisum"). Mit dem Bewerbervisum reisen Sie nach Deutschland ein zur Suche nach einem geeigneten Studiengang und einer passenden Hochschule. Mit einem Studentenvisum kommen Sie nach Deutschland, um sich hier durch den Besuch eines Sprachkurses oder eines Studienkollegs auf das Studium vorzubereiten oder mit dem Studium selbst anzufangen, wenn Sie den Zulassungsbescheid der Hochschule bereits erhalten haben. Um eines der beiden Visa zu bekommen, muss man besondere studienbezogene Bedingungen erfüllen.

Weitere Informationen zum Thema Visum und Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).

Kontakt

Gürkan AsciReferent Betreuung internationaler Studierender
Gebäude 1, Raum 4
Fax : +49 69 1533-2748

Sprechstunden

Um ein Termin zu vereinbaren, schreiben Sie eine E-Mail an beratung(at)io.fra-uas.remove-this.de. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen der E-Mail bei. Dann erhalten Sie einen individuellen Termin, entweder online oder vor Ort (Dienstags oder Donnerstags) im Büro.

Informationstage

Unsere studentischen Hilfskräfte bieten außerdem jeden Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr eine allgemeine Informationssprechstunde an. (Ohne Termin) 

 

 

International OfficeID: 9760
letzte Änderung: 30.05.2022