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Regelungen im Fachbereich 4 (BASA)

Auf den folgenden Seiten finden Sie die familienfreundliche Regelung des Fachbereichs 4 der Voreinwahl für Studierende mit Care-Aufgaben der eine verbesserte Planbarkeit ermöglicht sowie einen Leitfaden zur Orientierung des im Rahmen des BASA zu absolvierenden Zwischenpraktikums.

Auch im Sommersemester 2024 besteht im Fachbereich 4 die Möglichkeit zur modularen Voreinwahl für Studierende mit Care-Aufgaben.

Was ist die modulare Voreinwahl?

Die modulare Voreinwahl (VZE) ist ein Angebot der Studiengangsberatung im Rahmen des Audits „Familiengerechte Hochschule“, um Studierende mit Care-Aufgaben in ihrer Studiums- und Semesterplanung zu unterstützen.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot für eine vorzeitige Einwahl in Modulangebote, d. h. vor der regulären Einwahl in die Seminare, richtet sich explizit an Studierende mit Care-Aufgaben, um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu ermöglichen.

Wer fällt unter die Kategorie Studierende mit Care-Aufgaben?

  •     Studierende mit Kind(ern) bis zum 12. Lebensjahr
  •     Studierende mit zu pflegenden Angehörigen


Beachten Sie:

  •     Studierende mit Nachteilsausgleich wenden sich bitte an die Beratungsstelle Studieren mit Behinderung
  •     die Einwahl in Modul 17 erfolgt zentral über das Jira-Kundencenter
Wie verfahre ich, um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können?

  •     Sie werden über die Plattform Bachelor Soziale Arbeit (BASA Plattform) in regelmäßigen Zeitabständen von der Studienfachberatung über die Termine und die Fristen zur Vorzugseinwahl informiert.
Wie gehen Sie vor, um an der Vorzugseinwahl teilnehmen zu können?


Sie senden folgende Informationen an die Studiengangsberatung (Frau Wobrock):


  • Name
  • Vorname
  • studentische(!) E Mail Adresse
  • Matrikel-Nummer
  • Telefon-Nummer
  • Studiengang/Erstsemester 
  • Studierende mit Kind oder zu pflegenden Angehörigen

Zusätzlich werden folgende Bescheinigungen benötigt:

Studierende mit Kind(ern):


  • Übersenden Sie bitte die Geburtsurkunde, aber nur, falls sie diese nicht schon in den vorigen Semestern zugesandt haben. Ab 2024 müssen keine Betreuungsbescheide mehr vorgelegt werden.

Studierende mit zu pflegenden Angehörigen:


  • Übersenden sie digital einen Nachweis über die Betreuung (bspw. Bescheid der Pflegeversicherung mit Ihrem Namen als pflegende Person, Tagesbetreuung bei pflegebedürftigen Personen, o.Ä.). Liegt eine Privatbetreuung ohne einen Bescheid über die Pflegebedürftigkeit, bzw. den Pflegegrad vor, muss dies bitte durch den*die Betreuende bestätigt werden.

Senden Sie eine Mail an basa-studiengangsberatung@fb4.fra-uas.de

  •     bitte senden sie alle Informationen kompakt in einer E Mail!
  •     bitte senden sie keine Seminarwünsche an die Studiengangsberatung!
Wie gehen Sie vor, wenn Sie bereits in einem vorherigen Semester teilgenommen haben?

Sie senden ebenfalls alle oben genannten Informationen an die Studiengangsberatung. Sie sind nicht automatisch registriert, wenn sie bereits in einem vorherigen Semester an der Vorzugseinwahl teilgenommen haben.

Bis wann müssen Ihre Unterlagen vorliegen?

Bitte übersenden Sie schnellstmöglich - spätestens bis Frist 04. März im Sommersemester/ 04. September im Wintersemester - Ihre vollständigen Unterlagen.
Sie haben die Frist für die VZE verpasst? Leider können aus organisatorischen Gründen keine Ausnahmen mehr gemacht werden, sie noch nachträglich in die VZE aufzunehmen!

Wie erfahre ich, ob ich bei der VZE teilnehmen kann?

Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit den wichtigsten Informationen zur Vorgehensweise. Der Kursraum wird in einer bestimmten Zeitspanne vor den regulären Einwahlterminen von Frau Zeschky für sie geöffnet. Sie brauchen dazu keinen Einschreibeschlüssel.
Bitte beachten sie, dass sich Erstsemester über eine separate Plattform (Erstsemesterplattform) einwählen und nur dort gibt es einen Einschreibeschlüssel. Dieser wird allen Erstsemestern bei der Immatrikulation mitgeteilt.

Diese Informationen sind von Simone Wobrock / Stand: 16.01.24

Sie finden alle Informationen auch auf der BASA Plattform unter Punkt 7 Voreinwahl im Rahmen des Audits "Familiengerechte Hochschule"

Leitfaden für Studierende mit Familienverantwortung für das Zwischenpraktikum (400 Stunden Praktikum) im Studiengang BASA

Sie tragen Familienverantwortung und beschäftigen sich damit, wie Sie das Zwischenpraktikum im Rahmen des B.A. Soziale Arbeit (BASA) mit den familiären Anforderungen unter einen Hut bringen können?

Wir möchten Ihnen mit diesem Leitfaden aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie bei der Planung und Organisation Ihres Praktikums haben, um das Zwischenpraktikum und Ihre familiäre Verantwortung besser vereinbaren zu können.

Zwischen dem 3. und 5. Semester ist ein unentgeltliches Zwischenpraktikum von 50 Praxistagen oder 400 Stunden verpflichtend vorgesehen. Die Grundlagen der Berufsfelderkundung werden im Modul 1 "Soziale Arbeit" unter besonderer Berücksichtigung der vier Schwerpunkte des Studiengangs erarbeitet (siehe Modulhandbuch).

Leider ist eine Verkürzung des Praktikums aus prüfungsrechtlicher Sicht nicht zulässig, weil damit eine Reduzierung des Workloads verbunden wäre. Davon sind mindestens 160 Stunden in einer geeigneten Praxisstelle der originären Berufspraxis zu erbringen und sollten nach Möglichkeit zusammenhängend durchgeführt werden.

Sie haben jedoch folgende Möglichkeiten in Bezug auf Flexibilität, Verlängerung, Anerkennung, Entgelt und Beratung:

Flexibilität

  • Das Praktikum kann ganz oder teilweise sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Es kann als Blockpraktikum oder zeitlich gestreckt, längerfristig studienbegleitend absolviert werden.
  • Evtl. werden Praxisprojekte von Lehrenden in Kooperation mit Praxisstellen angeboten. Dabei sollen Berufsrollen und Tätigkeiten in einschlägigen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit erprobt und erlernt werden. In das Praxisprojekt sind theoriegeleitete und praktisch-methodische Inhalte sowie die Begleitveranstaltungen integriert.

Ob ein Praxisprojekt den Anforderungen der Praktikumsordnung entspricht, entscheidet der Praktikumsausschuss.

  • Die "besonderen Bedingungen" (§§ 12, 13 der Praktikumsordnung Zwischenpraktikum) im Rahmen der familienfreundlichen Hochschule können z.B. auch darauf bezogen sein, dass das Praktikum in einem „angrenzenden Handlungsfeld“ erbracht werden kann. 
  • Das Praktikum kann auch auf zwei unterschiedliche Praxisstellen aufgeteilt werden, das kann evtl. die Praktikumssuche erleichtern.

Verlängerung

Sind Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. eine plötzliche und länger andauernde Krankheit, von Ihnen oder der Ihres Kindes, um das Sie sich hauptverantwortlich kümmern), gehindert, das Praktikum bis zum vereinbarten Zeitpunkt abzuschließen, kann die Frist bis zur Dauer eines Monats nach Abschluss des Semesters verlängert werden. Hierfür müssen Sie einen begründeten Antrag beim Praktikumsausschuss stellen.

Bei einer Verlängerung über das Semester hinaus sind die zuständig Lehrenden beratend tätig. Sie sollten dem Antrag auch zustimmen. Da es sich hier um eine prüfungsrechtliche Frage handelt, entscheidet dies jedoch allein der Prüfungsausschuss. Sollte der Prüfungsausschuss eine ablehnende Entscheidung treffen, muss diese schriftlich, mit Begründung erfolgen.  

Wenn das Praktikum im Rahmen von M14 nicht vollständig erbracht werden kann, dann muss das Modul 14, 2. Modulsemester wiederholt werden, nicht jedoch das ganze Modul 14. Dabei werden die bisher erbrachten Praktikumsstunden anerkannt.

Anerkennung

  • Sollten Sie im Kontext einer vorherigen Hochschulausbildung (Soziale Arbeit) ein Praktikum absolviert haben, kann dies ggf. anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass das Praktikum mit Reflexionseinheiten hochschulisch begleitet wurde und dem Handlungsfeld des von Ihnen gewählten Schwerpunkts entspricht. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Ehrenamtliche sowie Honorartätigkeiten sind im Umfang von bis zu 100 Stunden anerkennungsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Perspektivwechsel vorgenommen wird, eine fachliche Anleitung besteht und die Tätigkeit Handlungsfeldbezug zum dem von Ihnen gewählten Schwerpunkt aufweist.
  • Bestehende berufliche Tätigkeiten können unter Umständen anerkannt werden, wenn sie sich wesentlich von den üblichen Tätigkeiten des Beschäftigungsverhältnisses unterscheiden, ein Perspektivwechsel vorgenommen wird, sie dem Studienschwerpunkt entsprechen und eine personenbezogene Zielvereinbarung vorgenommen wurde.
  • Für Fragen der Anerkennung eines Praktikums ist – als Teil des prüfungsrelevanten Workloads – der Prüfungsausschuss zuständig.

Entgelt

  • Die Zahlung eines Entgelts oder einer Aufwandentschädigung durch die Praktikumsstelle sind möglich und nicht beschränkt. Vielleicht können Sie unter Verweis auf Ihre Familienverantwortung ein angemessenes Honorar mit der Praktikumsstelle vereinbaren.
  • Die Praxisstelle muss eine Fachkraft benennen, die Anleitungsaufgaben übernimmt und der Frankfurt UAS als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.

Beratung

  • Studierende, die eigene Kinder versorgen oder Angehörige pflegen, werden bei der Suche nachgeeigneten Praxisstellen und der Durchführung der Praktika besonders unterstützt. Für die Durchführung der Praktika und die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können nach Rücksprache mit der Modulkoordination besondere Bedingungen vereinbart werden. Darüber entscheidet der Praktikumsausschuss. Der Praktikumsausschuss kann eine Stellungnahme der Frauenbeauftragten der Hochschule einholen.

Was noch wichtig zu wissen ist:

- Die Eignung einer Praxisstelle wird von den jeweiligen Lehrenden in Modul 13 bzw. 14 vor Beginn des Praktikums festgestellt. Im Konfliktfall kann eine Stellungnahme des Praxisreferats Soziale Arbeit und der Koordinatorin/des Koordinators des Schwerpunktes eingeholt werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Praktikumsausschuss.

- Sollten Sie mehrere Praktikumsstellen anstreben, müssen Sie vor Beginn des Praktikums mit jeder Praktikumsstelle und der/dem Lehrendenden eine schriftliche Zielvereinbarung abschließen.

Unter diesem Link finden Sie alle Informationen rund um das Zwischenpraktikum.

Bei allen Fragen zur Vereinbarkeit von Studium mit Familie wenden Sie sich gerne an das Familienbüro (familienbuero@chd.fra-uas.de ).

 

Zentrale WebredaktionID: 9992
letzte Änderung: 09.02.2024