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Zwischenpraktikum BASA

Im Studiengang B.A. Soziale Arbeit (BASA) ist zwischen dem 3. und 5. Semester ein Zwischenpraktikum von 50 Praxistagen oder 400 Stunden vorgesehen. Es kann als Blockpraktikum zusammenhängend, im Semester fortlaufend oder während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden. In welchen Stellen das Praktikum erbracht werden kann, entscheiden die Lehrenden. Honorartätigkeiten sind in der Regel nicht anerkennungsfähig; Aufwandsentschädigungen sind jedoch möglich. Über die Inhalte und Aufgabenfelder des Praktikums gibt es schriftliche Zielvereinbarungen, die  zwischen der Praxisstelle und den Studierenden verabredet und mit den Lehrenden vereinbart werden. Bitte achten Sie darauf, dass in der Zielvereinbarung eine pädagogische Fachkraft als Ansprechperson benannt ist, die regelmäßig für Fragen und Feedback zur Verfügung steht. Darüber hinaus soll die Zielvereinbarung konkrete Lern- und Kompetenzziele benennen, die durch das Praktikum erreicht werden sollen.

Benötigte Dokumente

Im Folgenden die Aufzählung der Dokumente, die Sie benötigen.

  • Praktikumsordnung Zwischenpraktikum der Frankfurt University of Applied Sciences ( pdf)
  • Empfehlungen zur Praxisordnung (pdf)
  • Konzept über die Ableistung des Zwischenpraktikums im Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt (pdf)
  • Deckblatt für 400 Stunden Praktika (docx)
  • Zielvereinbarungen 400-Stunden-Praktikum deutsch / spanisch / englisch / französisch
  • Versicherungspflicht im Praktikum  (pdf)
Melanie DörrID: 2168
letzte Änderung: 12.01.2022