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Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen

Wichtige Information:  
Änderung der Zuständigkeit innerhalb des Landes Hessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit dem 01.01.2022 werden die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen auf Hochschulebene im Hinblick auf die Ausübung der reglementierten Berufe der Fachkräfte für Kindertagesstätten (§ 25b HKJGB) und der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialberufe im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst nicht mehr durch die Frankfurt University of Applied Sciences bearbeitet. 
Die Überprüfung der Anträge und weitere Verfahrensbetreuung werden durch die Hochschule RheinMain in Wiesbaden weiter- und durchgeführt.

Bitte senden Sie künftig alle Anfragen, Nachreichungen und Nachweise direkt an die Hochschule RheinMain. 

Postanschrift: 
PQS – Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Postfach 3251
65022 Wiesbaden

E-Mail: 
Anerkennung_aeb@hs-rm.de

Telefon: 
+49 611-94952523

Weitere Infos auch auf der entspechenden Webseite der Hochschule RheinMain

 

Anne UibelID: 2125
letzte Änderung: 06.04.2022