Auslandssemester in Europa
Wenn Sie ein Auslandssemester innerhalb Europas machen möchten oder dies als Teil Ihres Studiums absolvieren müssen, haben Sie die Möglichkeit, sich an Partnerhochschulen der Frankfurt UAS im Rahmen des Erasmus+ Förderprogramms zu bewerben und ein Teilstipendium hierfür zu erhalten.
Das ERASMUS+ Programm
Das Erasmus+ Programm ist ein Bildungsprogramm der EU, welches unter anderem finanzielle und organisatorische Unterstützung für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen oder für Auslandspraktika an Praxiseinrichtungen in Europa bietet. Studierende, die sich erfolgreich auf einen Austauschplatz (via das International Office) oder auf ein Praktikum (selbst gesucht) beworben haben, bekommen ein Teilstipendium und zahlen keine zusätzlichen Studiengebühren. Die Studienleistungen im Rahmen eines akademischen Auslandssemesters werden i.d.R. auf das Studium an der Frankfurt University of Applied Sciences angerechnet. Ihnen stehen pro Studienzyklus 12 Monate Erasmus+ Förderung zu. Dabei kann die Förderung eine Kombination aus Praktikum und Auslandssemester sein.
Eine Übersicht der Partnerhochschulen, die für Studierende des Fachbereiches 4: Soziale Arbeit und Gesundheit infrage kommen finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Nicht alle Partnerhochschulen sind für alle Studiengänge geeignet. Bitte achten Sie auf die Angaben des International Office.
Genauere Angaben zu den Partnerhochschulen einschließlich der Anzahl der Austauschplätze nach Studiengang finden Sie auf campUAS unter:
- ! BA Soziale Arbeit: transnational unter "Auslandssemester"
- BA Soziale Arbeit (BASA): ! BASA Plattform unter "Auslandssemester"
- Pflege und Gesundheitsstudiengänge: ! Plattform für alle Studierende der Pflegestudiengänge
Die Bewerbung läuft über Mobility Online, ein Portal des International Office. Aktuelle Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen und -ablauf finden Sie auf diese Webseite des International Office.
Bewerbungsfristen
15. Januar eines jeden Jahres für das darauffolgende Wintersemester und/oder Sommersemester des darauffolgenden Jahres
30. Juni eines jeden Jahres für das Sommersemester für das darauffolgende Jahr

