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(Anti)Diskriminierung

Die Frankfurt University of Applied Sciences fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander basiert. Am Arbeits- und Studienplatz Frankfurt University of Applied Sciences wird auf Fairness, Gleichbehandlung, wertschätzende Kommunikation und partnerschaftliches Verhalten aller Mitarbeitenden, Lehrenden und Studierenden Wert gelegt. Die Persönlichkeit einer jeden Person ist zu respektieren und deren Würde zu achten.

Ende 2017 wurde die Antidiskriminierungsrichtlinie der Frankfurt University of Applied Sciences verabschiedet. Diese Richtlinie legt erstmalig ein Verfahren für den Schutz vor und den Umgang mit Diskriminierung, Benachteiligung und Belästigung fest. Mit der Richtlinie verpflichtet sich die Frankfurt University of Applied Sciences, gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen. Somit stellt sie eine wichtige Stärkung des Gleichstellungsgrundsatzes dar.

Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule setzt damit die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) von 2006 um. Sie schließt neben Mitarbeitenden auch Studierende und Gäste mit ein, also Mitglieder und Angehörige der Frankfurt UAS nach §32 Abs. 1 und 6 HHG. Damit sind auch Personen einbezogen, die arbeits- oder dienstrechtlich nicht an die Hochschule gebunden und daher vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht erfasst sind.

Verena BroerenAnsprechperson Antidiskriminierung § 6 HessHG
Gebäude 6 (Kinderhaus), Raum 214
Zentrale WebredaktionID: 4449
letzte Änderung: 08.10.2024