Menü

DSH-Prüfung

Die DSH-Prüfung ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Die DSH-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Frankfurt UAS richtet sich nach der DSH-Prüfungsordnung vom 21.04.2021 und ist für die Prüfung und deren Inhalt verantwortlich.

Wer kann an den Prüfungen teilnehmen?

  • Studienbewerber/-innen, die sich für einen Studiengang an der Frankfurt UAS beworben haben und die Mindestsprachvoraussetzung zur Bewerbung vorgelegt haben (siehe unten Sprachkenntnisse für die DSH-Prüfung), werden automatisch zur DSH-Prüfung eingeladen.
  • Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer eines vorbereitenden Deutschkurses oder eines DSH-Kompakttrainings an der Frankfurt UAS.
  • Wenn freie Plätze vorhanden sind: Externe, die sich nicht an der Frankfurt UAS für einen Studiengang beworben haben oder Teilnehmer/-innen eines vorbereitenden Deutschkurses sind und gerne die DSH-Prüfung an der Frankfurt UAS ablegen wollen (siehe unten DSH-Prüfung für Externe).

DSH Prüfungstermine

September

schriftlich 11.09. / mündlich: 22.09.2023

März

schriftlich: Montag 18.03.2024 / mündlich: Donnerstag 28.03.2024

Zur DSH-Prüfung mitbringen:
  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • ein aktuelles Passbild (mit Name und Geburtsdatum auf der Rückseite!)
  • Zahlungsnachweis (Kopie des Kontoauszuges o. Ä.)
Prüfungsgebühr

Die Gebühr für die Teilnahme an der DSH-Prüfung beträgt 120 Euro. Überweisen Sie bitte die Prüfungsgebühr bis zur angegebenen Frist.

Umfang und Ablauf der schriftlichen Prüfung

Die DSH-Prüfung wird zurzeit überarbeitet. Eine Musterprüfung ist ab März 2024 hier zu finden.

Bitte beachten Sie folgende Prüfungsregeln:

  1. Jegliche Nutzung von privaten Mobiltelefonen/Smartphones/Smart Watches während der gesamten Prüfungszeit ist nicht gestattet.
  2. Mit löschbaren Filzschreibern (z.B. Frixion Tintenroller o.Ä.) oder Bleistiften darf in die Prüfungsbögen nicht geschrieben werden. Auch Tippex ist nicht erlaubt. Nur nicht wegradierbare Kugelschreiber sind erlaubt. Sonst werden die Prüfungsblätter nicht korrigiert!
  3. Ein deutsch-deutsches Wörterbuch ist erlaubt – zweisprachige Wörterbücher sind nicht zugelassen.
  4. Handgeschriebene Notizen in dem eigenen Wörterbuch sind nicht erlaubt und gelten als Täuschungsversuch.

Sofern gegen eine dieser Regeln verstoßen wird, ist mit einem sofortigen Ausschluss von der DSH-Prüfung zu rechnen und somit ist die Prüfung NICHT BESTANDEN!

Teil 1: Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes

Dauer insgesamt: 90 Minuten

a) Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes

60 Minuten

Die KandidatInnen sollen zeigen, dass sie den Aufbau des Textes erkennen und Texteinhalte global, selektiv und detailliert verstehen können.

b) Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen (Grammatik)

30 Minuten

Die KandidatInnen sollen zeigen, dass sie wissenschaftssprachlich relevante Strukturen wie z.B. Partizipien erkennen, verstehen und anwenden können.

Nach dem Leseverstehen und den wissenschaftssprachlichen Strukturen 15 Minuten Pause

 

Teil 2: Verstehen und Bearbeiten eines Vortrags

Die KandidatInnen sollen zeigen, dass sie einem Vortrag mit Verständnis folgen, sich zielführend Notizen machen und mit ihnen arbeiten können.

Dauer insgesamt: ca. 80 Minuten (10 Minuten nach dem ersten Hören des Vortrags, 40 Minuten nach dem zweiten Hören des Vortrags, dazu die Vortragszeit)

Nach dem Hörverstehen 20 Minuten Pause.

 

Teil 3: Vorgabenorientierte Textproduktion

Die KandidatInnen sollen zeigen, dass sie sich strukturiert und zusammenhängend zu einem wissenschaftsorientierten Thema schriftlich äußern können. Dazu gehört, dass Sachverhalte dargestellt, zusammengefasst, verglichen, begründet und bewertet werden.

Dauer insgesamt: 70 Minuten

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung findet an einem anderen Tag als die schriftliche Prüfung statt. Die KandidatInnen sollen zeigen, dass sie Sachverhalte auf mündliche Weise spontan, fließend und strukturiert ausführen können. Dazu gehört, dass Sachverhalte dargestellt, zusammengefasst, verglichen, begründet und bewertet werden. In der Diskussion dieser Aspekte sollen die KandidatInnen mit Gesprächspartnern interagieren können.

Dauer insgesamt: 20 Minuten Vorbereitung und ca. 20 Minuten Prüfung

Notwendige Sprachkenntnisse zur Teilnahme an der DSH-Prüfung

Sprachkenntnisse

 

Eine direkte Anmeldung zur DSH-Prüfung für Externe ist derzeit nicht möglich.

Externe Studienbewerber haben die Möglichkeit, an einem DSH-Kompakttraining und anschließend an der DSH-Prüfung teilzunehmen. Nähere Informationen finden Sie unter "DSH-Kompakttraining".

Der nächste Kurs findet vom 4. bis zum 15. März 2024 an der Hochschule statt. Ob vor- oder nachmittags, richtet sich nach den Wünschen der Bewerber*innen.

STEPS Frankfurt*International
International Office
Gebäude 1, Raum 103 & 104
Fax : +69 1533 2748
Sprechstunde

Sprechstunden nach Vereinbarung

Gebäude 1, Raum 104

Dr.
Beate Becker
Koordination DSH
Gebäude 2, Raum 470
Fax : +49 69 1533-2700

Sprechstunde

Dienstag 12:00 - 13:00 Uhr

Alina GeebID: 4363
letzte Änderung: 30.11.2023