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Mobilfunk

Die Abteilung Campus IT verwaltet sämtliche dienstliche Mobilfunkverträge der Hochschule, bestellt Mobiltelefone, kümmert sich um Ersatzhandys, Vertragsübernahmen und -Verwaltung, Handyreparaturaufträge und SIM-Karten. Sie hält einige wenige Leihhandys mit sehr begrenzten Funktionen bereit und kümmert sich um die Entsorgung der Altgeräte. Sie bearbeitet die Mobilfunkrechnungen und erstellt die interne Leistungsverrechnung.

FAQ

Bei Vorliegen einer Kostenzusage unter Angabe der zu belastenden Kostenstelle durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten kann per Ticketsystem oder per E-Mail an mobilfunk(at)cit.fra-uas.remove-this.de eine Anfrage zur Bestellung eines Handys/einer SIM-Karte generiert werden. Die Campus IT kommt dann mit Beschaffungsvorschlägen/einer Auswahl von unter ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählten Mobiltelefonen und Vertragsvorschlägen auf den Antragssteller zu und bittet um Auswahl und schriftliche Bestellung an die o.e. E-Mail-Adresse. Fragen können gerne unter -2471 geklärt werden (Mo – Do). Sobald das Handy (evt. samt SIM-Karte) eingetroffen ist, wird der Bestellende von der Campus IT informiert, dass es abholbereit ist. Dann wird das Handy gegen Quittieren des Lieferscheins ausgegeben; eine Kopie der PIN und PUK verbleibt immer in der Campus IT. Derselbe Vorgang gilt auch, wenn der Vertrag verlängerungsfähig ist.

In diesem Fall prüft die Campus IT, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls ja, wird eine Reklamation bei der Telekom veranlasst, die dann das Handy abholt und ggf. repariert. Falls nein und der Vertrag noch nicht verlängerungsfähig mit einem neuen Handy ist, braucht die Campus IT eine erneute Kostenzusage der/des Vorgesetzten für die Beschaffung eines neuen Handys. Dies kann dann entweder über den Vertrag (falls schon verlängerungsfähig) oder über einen Internethändler von der CIT-Beschaffung bestellt werden. Der Abholvorgang ist derselbe wie bei einem Erstgerät. In beiden Fällen kann – sofern nicht alle bereits ausgeliehen sind – ein Leihhandy ausgegeben werden. 

Nein, in keinem Fall. Die Campus IT prüft die eingehenden Rechnungen ausschließlich auf sachliche Richtigkeit und berechnet intern an die jeweilige Kostenstelle weiter. Die Kostenkontrolle obliegt allein dem Handynutzer! Bitte vergewissern Sie sich vor Inanspruchnahme eines Services der Telekom, ob dieser auch durch Ihren Vertrag abgedeckt ist! Jeder Mobilfunkvertrag kommt mit einem Einzelverbindungsnachweis, bei dem aus Datenschutzgründen die letzten 3 Ziffern jeder Nummer ausge-xxx-t sind. EVNs können bei Unklarheiten ca. 6 Monate lang bei der Campus IT eingesehen werden, danach werden diese vernichtet.

In dem Fall genügt eine formlose E-Mail an die o.e. E-Mail-Adresse. Die Campus IT wird dann den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und Sie über den Zeitpunkt informieren. Bitte geben Sie Ihr Mobiltelefon samt SIM-Karte zum Kündigungstermin selbständig ab.

Dies geschieht monatlich bei der Rechnungsverwaltung, allerdings wird hier ausdrücklich keine volle Verantwortung übernommen; bitte vergewissern Sie sich, dass Sie selber über Laufzeit etc. Ihres Vertrages informiert sind.

Diese werden gesammelt und regelmäßig einem Service zur Vernichtung übergeben; wenn Sie also Ihr Handy abgeben, bitte nur auf Werkszustand zurückgesetzt und frei von allen persönlichen Daten.


Zielgruppen
Alle Hochschulmitglieder, die zur Nutzung eines dienstlichen Mobiltelefons berechtigt sind (z.B. Abteilungsleiter*innen)


Voraussetzungen
Eine durch die/den Vorgesetzte(n)/Kostenstellenverantwortliche(n) des jeweiligen Mitarbeitenden genehmigte Kostenübernahme sowohl für das Mobiltelefon als auch für den damit einhergehenden Mobilfunkvertrag unter Angabe des Volumen-/Tarifbedarfs und der Kostenstelle, auf die gebucht werden soll. Hierbei ist zu beachten, dass Verträge i.d.R. aus Kostengründen für 24 Monate Mindestlaufzeit abgeschlossen werden!


 

Service DeskID: 7085
letzte Änderung: 28.02.2023