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AAEK-Leitfäden

Auf dieser Seite stehen drei Leitfäden für Sie bereit:
Sie werden darin mit zahlreichen Praxisbeispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen unterstützt.
Downloadlinks zu den Leitfäden finden Sie jeweils bei der unten stehenden Kurzbeschreibung.

Leitfaden für Studiengangsleitungen, Prüfungsausschüsse und Modulverantwortliche zur Begutachtung eines Kompetenzportfolios

Dieser Leitfaden richtet sich an Mitarbeitende der Frankfurt UAS, die mit der individuellen Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen betraut sind.

Im Rahmen der Antragsstellung zur individuellen Anrechnung ist die Erstellung eines Kompetenzportfolios durch die anrechnungsinteressierten Studierenden erforderlich. In dieser Broschüre geben wir einen Überblick über das Vorgehen bei der Begutachtung eines Kompetenzportfolios.  

Leitfaden für Studierende zur Erstellung eines Kompetenzportfolios

Der zweite Leitfaden richtet sich an Studierende, die bereits außerhochschulische Fähigkeiten und Kompetenzen (z. B. mittels beruflicher Tätigkeit) erworben haben und sich diese individuell auf einen Studiengang anrechnen lassen möchten. Grundsätzlich ist ein Antrag auf individuelle Anrechnung für alle Studiengänge an der Frankfurt UAS möglich.

Grundlage für die individuelle Anrechnung ist die Erstellung eines Kompetenzportfolios. Um Studierende hierbei zu unterstützen, enthält der Leitfaden eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie bei der Erstellung des Kompetenzportfolios vorzugehen ist. 

Entwicklung, Verankerung und Umsetzung eines pauschalen Anrechnungsverfahrens – Leitfaden für Entwicklerinnen und Entwickler

An der Frankfurt UAS besteht auch die Möglichkeit einer pauschalen Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Voraussetzung ist eine Kooperation mit einer Bildungseinrichtung der Aus- und Weiterbildung. Zudem muss vorab ein Äquivalenzabgleich durchgeführt werden. Hierbei wird geprüft, ob eine pauschale Anrechnung möglich ist.

Mit unserem neuen Leitfaden geben wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Durchführung des Äquivalenzabgleichs sowie wichtige Hinweise zur nachhaltigen Implementation des pauschalen Anrechnungsverfahrens. Abschließend werden zwei an der Frankfurt UAS bereits etablierte pauschale Anrechnungsverfahren vorgestellt.

Wir unterstützen Sie

Sollten Sie als Lehrende oder Lehrender  Fragen zu den Leitfäden und zum AAEK-Verfahren wenden Sie sich bitte an Roswitha Perret.

Kontakt:

Roswitha Perret
Tel.: +49 69 1533-3216
Geb. 2 Raum 430
perret@best.fra-uas.de

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Roswitha PerretReferentin für Duales Studium / Anrechnung ausserhochschulisch erworbener Kompetenzen (AAEK Verfahren)
Gebäude 2, Raum 430
Zentrale WebredaktionID: 4878
letzte Änderung: 18.10.2019