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Projekte des ISR

Gemeinsam klappt’s – Integrationschancen von jungen volljährigen Geflüchteten (in Kooperation mit FOGS, Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich) (Gekla)

Laufzeit: von 2019 bis 2020
Auftraggeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI)

Auftrag:

Mit der im Jahr 2018 gestarteten Initiative Gemeinsam klappt‘s möchte das Land Nordrhein-Westfalen die Integrationschancen von jungen volljährigen Geflüchteten verbessern. Die Initiative fokussiert dabei eine besondere Zielgruppe, die keine Ansprüche auf Transferleistungen und Hilfen hat: Zugewanderte mit Duldung oder mit Aufenthaltsgestattung im Alter von 18 bis 27 Jahren.

Ziel ist es sowohl Teilhabechancen als auch Teilhabekompetenzen der Zielgruppe zu fördern, um ihr auf diese Weise eine „chancengleiche Teilhabe an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“ zu ermöglichen (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, 2017).

Das Feld sozialer Hilfen zur Sicherung von Teilhabe ist in viele Teilfelder mit je spezifischen Akteuren und Beziehungen, Rechtsgrundlagen und Verwaltungsstrukturen zersplittert. Gemeinsam klappt‘s setzt deshalb darauf, lokale Hilfesysteme stärker zu vernetzen und für die Zielgruppe zu öffnen. Das MKFFI hat mehrere Begleitstrukturen implementiert, u. a. wird der damit verbundene Entwicklungsprozess in den Kommunen von einem Beratungsteam extern unterstützt. Das Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Frankfurt University of Applied Sciences (ISR) koordiniert die Unterstützung in zunächst 58 Kommunen. FOGS ist Teil dieses Teams.

Umsetzung:

Die lokalen Bündnisse setzen sich aus den für das Themenfeld zentralen Akteuren zusammen und entwickeln ein gemeinsames Vorgehen. Die Planung zielführender Maßnahmen basiert dabei auf kommunalen Bedarfs- und Angebotsanalysen und wird durch eine verbesserte Dokumentation und Evaluation unterstützt und abgesichert.

Die Prozessbegleitung unterstützt die beteiligten Kommunen bei der Schaffung lokaler Bündnisse und der Entwicklung einer koordinierten und problemorientierten Hilfestruktur für die Zielgruppe. Sie orientiert sich dabei an den spezifischen Bedarfen vor Ort, dokumentiert und analysiert die Entwicklung und fördert sie durch zielgerichtete Beratung und Interventionen.

 

Teilhabemanagement NRW - Förderbaustein im Rahmen der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" (THM)

Laufzeit: von 2020 bis 2022
Auftraggeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI)

Auftrag:

Das Teilhabemanagement NRW bildet den Baustein 6 der Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (DiAA) und ist eng mit der Initiative Gemeinsam klappt’s verbunden. Wie Gemeinsam klappt’s fokussiert auch Teilhabemanagement auf die Gruppe der jungen volljährigen Zugewanderten mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung mit dem Ziel, diesen eine „chancengleiche Teilhabe an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“ zu ermöglichen (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, 2017).

Die Zielgruppe ist besonders vulnerabel, da sie aufgrund ihres Aufenthaltsstatus über einen nur sehr eingeschränkten Zugang zu Transferleistungen und Hilfen verfügt. Hieraus resultiert die Notwendigkeit einer Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Integrationsmöglichkeiten, die vor allem auf kommunaler Ebene erbracht werden. Neben der über die Initiative Gemeinsam klappt’s angeregten Systementwicklungen soll dies auf der Fallebene durch ein rechtskreisübergreifendes Teilhabemanagement ermöglicht werden.

Seit November 2019 wird die Einrichtung von Stellen für Teilhabemanagement in den beteiligten Kommunen gefördert. Im März 2020 wurde das Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Frankfurt University of Applied Sciences (ISR) mit der wissenschaftlichen Begleitung der Implementierung des Teilhabemanagements beauftragt. FOGS unterstützt das ISR dabei als wissenschaftlicher Kooperationspartner.

Umsetzung:

Die wissenschaftliche Begleitung durch ISR/FOGS basiert auf zwei Säulen: Zum einen der Fortbildung und Qualifizierung der Teilhabemanager/-innen und der leitenden/koordinierenden Stellen und zum anderen einer stetigen Evaluation und Reflexion des Entwicklungsprozesses.

Im Rahmen der Umsetzung werden die Projektbeteiligten zunächst in das Konzept des Teilhabemanagements eingeführt. Dieser erste Qualifizierungsimpuls wird im Prozessverlauf durch Vertiefungsworkshops und Austauschtreffen ergänzt und erweitert. Parallel dazu wird ein strukturiertes Berichtswesen implementiert, das als Grundlage für eine kritische und unterstützende Reflexion des Umsetzungsprozesses dient.

Neben einer Dokumentation der gemeinsamen Workshops und Projekttreffen und einer strukturierten Aufbereitung wichtiger Dokumente umfasst das Berichtswesen auch regelmäßige Befragungen der Standorte zur Umsetzung des Teilhabemanagements. FOGS/ISR wertet die erhobenen Daten systematisch aus und leitet zentrale Themen bzw. Fragestellungen ab. Diese werden dann wiederum in den Reflexionsprozess eingespielt, sodass produktive Rückkopplungsschleifen zwischen wissenschaftlicher Begleitung und der Umsetzung vor Ort entstehen. Auf diese Weise wird im Prozessverlauf das Teilhabemanagement für junge volljährige Geduldete und Gestattete in NRW weiterentwickelt.

Praxisprojekt Kommunales Integrationsmanagement (KIM) wissenschaftliche Begleitung zur Implementierung eines Unterstützungsnetzwerks für geflüchtete und zugewanderte Menschen in Kommunen in NRW

Förderlaufzeit: 1. März 2020 – 31. Dezember 2022
Auftraggeber: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI)
Kooperationspartner: Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS)

Das Projekt stellt einen Anschluss an das Modellprojekt „Einwanderung gestalten“ (EWG) dar, in dem 12 Standorte in Nordrhein-Westfalen dabei begleitet wurden, Unterstützungsstrukturen für geflüchtete und zugewanderte Menschen in abgestimmt arbeitenden Netzwerken zu begleiten. Die nachfolgende wissenschaftliche Begleitung zielt darauf, kommunale Akteure darin zu unterstützen und zu beobachten, wie Zusammenarbeit im migrationspolitischen Feld und im Feld sozialer Hilfen vor Ort gelingt. Dabei stehen die bereits bestehenden oder zu entwickelnden Systeme zur Integration von Zugewanderten im Mittelpunkt der Bemühungen. Im Rahmen von KIM erhalten die Kommunen Unterstützung zur Optimierung kommunaler Verwaltungsprozesse (Personal, Qualifizierung, Qualitätssicherung). Bei der Umsetzung sind die bereits vorhandenen Angebote der integrationspolitischen Infrastruktur einzubeziehen und in der Aufgabenwahrnehmung sinnvoll miteinander abzustimmen und zu verknüpfen. Das Land fördert im Rahmen von KIM drei Schwerpunkte:

  • Entwicklung einer kommunaler Steuerung und Koordination sowie die Entwicklung von Netzwerken
  • Implementierung von Case Management
  • Unterstützung von Ausländer- und Einwanderungsbehörden

Die wissenschaftliche Begleitung bezieht sich auf die ersten beiden Punkte. Das Projekt richtet sich an alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch an größere kreisangehörige Kommunen. Seitens des Landes NRW werden die besonderen Abstimmungsbedarfe zwischen Kreisen und kreisangehörigen Kommunen bei der Personalzuordnung berücksichtigt. Auch die Erfahrungen aus EWG bestätigen, dass die Standorte strukturbedingt spezifische Anforderungen und Probleme zu bewältigen haben.

Jede Kommune baut eine eigene Projektstruktur zur Umsetzung des lokalen Projektes auf. Zur Absicherung der strategischen Steuerung des KIM (Systemebene) ist eine Lenkungsgruppe einzurichten oder eine bereits vorhandene Lenkungsgruppe zu nutzen. Zielrichtung ist dabei, die ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure im Bereich Migration und Integration in einer Kommune auf der Steuerungsebene koordinierend zu verbinden. Im Rahmen der Antragstellung ist ein erstes Konzept vorzulegen, das die Umsetzung vor Ort skizziert und die geplanten Kooperationsformen darlegt.

Zur Umsetzung der strategischen Steuerung fördert das MKFFI Stellen für die strategische Steuerung/Koordinierung. Die dort tätigen Fachkräfte koordinieren die Lenkungsgruppe, moderieren die Prozesse, analysieren die Schnittstellen, entwickeln Kooperationsvereinbarungen zwischen Ämtern und mit freien Trägern sowie weiteren Akteuren und setzen insgesamt die strategische Arbeit um, die notwendig ist, um eine bessere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Das Land fördert zur Unterstützung der Kommunen des Weiteren externe Prozessbegleitung und Beratung, bspw. für die Entwicklung eines Konzepts oder die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements.

Gefördert werden können im Rahmen von KIM ebenfalls die Durchführung von weiteren Maßnahmen (wie z. B. Workshops, Multiplikatorenveranstaltungen oder Fachtagungen) sowie Unterstützungsmaßnahmen (z. B. über Softwareanwendungen, Digitales Integrationsmanagement) oder von Publikationen, Handbüchern, Öffentlichkeitsmaterialien etc.

Auf der Fallebene wird im Rahmen von KIM individuelles, rechtskreisübergreifendes Case Management gefördert, das unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen und Bedarfe die Integration der zugewanderten Menschen befördert. Zugleich wird mit dem Case Management im Rahmen von KIM explizit die Aufgabe einer fallübergreifenden Prozesssteuerung bzw. eines Schnittstellenmanagements zwischen den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB XII; Förderung JMD, MBE, Teilhabemanagement für Geduldete sowie weiteren Leistungen verbunden. Individuelles Case Management und systembezogene Steuerung sollen dabei im Sinne des vom ISR entwickelten Konzepts der Produktionsnetzwerke zusammenwirken. Mit diesem Ansatz werden vor Ort Migrations- und Integrationsprozesse u. a. fallbasiert analysiert und erfolgreich miteinander verknüpft, um zu einer integrierten kommunalen Steuerung der örtlichen Integration von Zugewanderten zu kommen.

Die Kommunen sind zur Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung durch das ISR verpflichtet. Dem ISR obliegen in diesem Rahmen die Fortbildung sowie die reflektierende und qualitätssichernde Begleitung der Beschäftigten in der strategischen Steuerung/Koordinierung. Damit wird zugleich ein interkommunaler Erfahrungsaustausch realisiert. Für Qualitätssicherung und Reflexion sind die Kommunen gehalten, regelmäßig Berichte zum Umsetzungsstand des KIM einzureichen.

Sollten die Kommunen externe Beratung hinzuziehen, gehört auch deren Qualifizierung und die Organisation von Austauschtreffen zu den Aufgaben des ISR.

Die Arbeit der wissenschaftlichen Begleitung im „Kommunalen Integrationsmanagement“ umfasst im Einzelnen also folgende Aufgaben:

  • Zentrales Auftakt- und jährliche Gesamttreffen mit allen Standorten
  • Umfassende Qualifizierung der Steuerungs-/Koordinationsstellen
  • Konzipierung und Durchführung von Austauschtreffen der Steuerungs-/Koordi­nationstellen
  • Abfragen bei den Kommunen: zweimal jährlich zur Vorbereitung der vorgenannten Treffen und Auswertung der Berichte
  • Qualifizierung der Prozessbegleitungen bzw. externen Berater/-innen durch Austauschtreffen mit der wissenschaftlichen Begleitung
Zentrale WebredaktionID: 8690
letzte Änderung: 13.10.2020