Ausgleichsmaßnahmen für ausländische Bildungsabschlüsse Äquivalenzverfahren
Die Frankfurt University of Applied Sciences bietet die Möglichkeit sogenannter Ausgleichsmaßnahmen zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:innen/Sozialpädagog:innen zu absolvieren. Dieses Angebot richtet sich an Absolventinnen mit ausländischem Bildungsabschluss im Zuge des Gleichwertigkeitsverfahrens.
Anmeldung: Wenn Sie sich für Ausgleichsmaßnahmen anmelden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Inhalt: Formular Anmeldung Ausgleichsmaßnahmen (word), Lebenslauf, dem Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit, sowie ein B2 Zertifikat an die Mailadresse: ausgleich_staatliche_anerkennung@fb4.fra - uas. de
Beratung: Sollten Sie eine Beratung wünschen, schicken Sie uns eine Mail oder wenden Sie sich an die persönliche Sprechstunde unserer Praxisreferentin Daniela Krause-Wack. Diese findet immer freitags von 09:00-10:00 Uhr unter dem Einwahllink: https://fra-uas.zoom-x.de/j/68327839591 mit dem Passwort: 991785 statt.
Sie wünschen sich erste Informationen über den Verlauf und den organisatorischen Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen? Diese finden Sie in der folgenden Liste (Präsentation).
Sie möchten als Praxisstelle Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen im Anerkennungsjahr begleiten? Wir freuen uns über Ihr Interesse. Die Ausbildung kann nur an durch die Hochschule anerkannten Praxisstellen stattfinden. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, finden Sie hier den entsprechenden Antrag. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen per Mail ausgleich_staatliche_anerkennung(at)fb4.fra-uas. , im Rahmen der Zoom-Sprechstunde oder nach Vereinbarung zur Verfügung. de
Sie haben noch keinen Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge oder staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin gestellt? Dann wenden Sie sich bitte an die Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse (Link: https://www.hs-rm.de/de/hochschule/verwaltung/anerkennungsstelle-auslaendischer-bildungsnachweise ) an der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden.
Sie wünschen sich weitere Beratung bezüglich Ihrer beruflichen Perspektiven in den sozialen Arbeitsfeldern? In diesem Herbst empfehlen wir Ihnen Kontakt zum IQ Netzwerk Hessen. (Link: www.hessen.netwerk-iq.de ) oder zu Berami eV (Link: https://www.berami.de/kategorie/angebote/qualifizierung/ ) aufnehmen
Das Anerkennungsjahr absolvieren Sie bei einer von uns anerkannten Praxisstelle ( https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/services-und-einrichtungen/praxisreferat-soziale-arbeit/fuer -einrichtungen/) und besuchen die dazugehörigen, begründenden Praxisbegleitveranstaltungen unserer Hochschule. Am Ende der Anerkennung Ihres Jahres müssen Sie eine mündliche Prüfung bestehen, um die staatliche Anerkennung erwerben zu können. Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, müssen Sie noch einen 30-35 Seiten umfassenden Reflexionsbericht verfassen, der Gegenstand Ihrer mündlichen Prüfung sein wird. Für Ihr Anerkennungsjahr gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei unseren regulären Absolvent:innen, die Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/services -und-einrichtungen/praxisreferat-soziale-arbeit/fuer-sozialarbeiter-innen-im-anerkennungsjahr/