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Prüfungsamt und Prüfungsausschüsse am Fachbereich 4

Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen SoSe 2024

Aufgrund des Sicherheitsvorfalls an der Frankfurt UAS werden im Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit derzeit 

alle schriftlichen Prüfungsleistungen ausgedruckt auf Papier 

vor Ort im Fristenkasten des Prüfungsamtes, 2. Stock, Gebäude 2 der FraUAS abgegeben. Sie können auch den Postweg nutzen - der Poststempel zählt als Abgabedatum. Senden Sie die Arbeit an:

Frankfurt University of Applied Sciences

Fb. 4/Prüfungsamt/Lehreinheit Nr. (hier bitte angeben 1 für Soziale Arbeit/2 für Gesundheit und Pflege)

Nibelungenplatz 1

60318 Frankfurt/Main

Thesen /Abschlussarbeiten:

Die Abgabe der Abschlussarbeiten (Bachelor-/Master-Thesen) mit Abgabedatum ab dem 4. Juli erfolgt schriftlich auf Papier, und zwar:

  • 2 gebundene Exemplare sowie
  • auf einem Datenträger (Stick, CD), der beschriftet und fest verbunden mit einem der abzugebenden gebundenen Exemplaren sein muss.
  • Einreichen mit Deckblatt wie unten dargestellt.
  • Rechtzeitiger Versand per Post ist ebenfalls fristwahrend.

Teilnahme an Prüfungen /Rücktrittsregelung

Regelung orientiert sich an den „Corona-Reglungen“

  • Teilnahme an der Prüfung (Klausur, mündliche Prüfung) gilt als Anmeldung und Durchführung.
  • Wer nicht teilnimmt gilt automatisch als zurückgetreten – wird nicht als Fehlversuch gewertet.

Prüfungsamt des Fachbereichs 4: Soziale Arbeit und Gesundheit

Das Prüfungsamt ist Anlaufstelle für Prüfungsangelegenheiten aller Studiengänge des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie in der Navigation weiter unten.

Aufgaben des Prüfungsamtes im Überblick

Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung vom 10.11.2004 in der Fassung der Änderung vom 20.02.2019

§ 4 Absatz 2

Das Prüfungsamt bildet die operative Infrastruktur für die Geschäftsprozesse des
Prüfungswesens, soweit sie den Fachbereich betreffen. Es nimmt insbesondere folgende Aufgaben
wahr:

  1. Beratung der Studierenden in Fragen der Prüfungsordnung – unbeschadet der allgemeinen
  2. Studienberatung als Aufgabe der Hochschule nach dem Hessischen Hochschulgesetz,
  3. Vorbereiten der Zulassung zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen, Verwaltung der Leistungsnachweise,
  4. Vorbereiten der Zulassung zur Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit und zum Kolloquium,
  5. Ausfertigen aller Prüfungszeugnisse und Abschlussurkunden sowie der zugehörigen
    Bescheinigungen,
  6. Bearbeiten des Learning Agreements und der Prüfungsdokumente von Austauschstudierenden,
  7. Erteilen aller erforderlichen Bescheide, Überwachen der Termine auf der Grundlage der Entscheidungen des Prüfungsausschusses.

Aktuelles

Einige Funktionspostfächer (E-Mailadressen für die Abgaben von Pflege & Gesundheit und Masterstüdiengänge) sind noch nicht aktiv. Das Prüfungsamt erhält keine E-Mails, die Empfangsbestätigung ist ungültig (26.08.2024)

E-Mails können Sie wieder an die allgemeine Studiengangs-E-Mailadresse senden (02.08.2024)

Wir sind telefonisch zu den Sprechzeiten erreichbar.

Wichtig! Geben Sie im Betreff zuerst Ihren Studiengang an, danach Ihr Anliegen.

Sprechzeiten

LE 1/BASA und BASA-Transnational

Montag, Dienstag, Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 10:30 Uhr

LE 1/Masterstudiengänge und LE 2/Pflege- und Gesundheitsstudiengänge

Montag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 bis 10:30 Uhr

 

Webredaktion Fb4ID: 2144
letzte Änderung: 18.09.2024