Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen einer anderen Hochschule
Sie haben bereits an einer Hochschule studiert und dort Module oder Prüfungen erfolgreich abgeschlossen?
Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen
Sie verfügen über Kompetenzen, die Sie außerhalb einer Hochschule erworben haben, zum Beispiel durch eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit?
Antrag: Individuelle Anrechnung
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie an einer anderen Hochschule Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben, können Sie diese nach erfolgter Einschreibung an unserer Hochschule anerkennen lassen.
Bitte reichen Sie den Antrag zu Beginn des Semesters ein.
Welche Unterlagen benötige ich?
Dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweise der vorherigen Hochschule im Original
- aktueller Leistungsnachweis
- Kopien der Nachweise
Das Antragsformular füllen Sie bitte wie folgt aus:
- Seite 1: Kopf ausfüllen
- Seite 2: linke Spalte ausfüllen
Wie läuft die Anrechnung ab?
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
- Stellen Sie die erforderlichen Nachweise im Original und als Kopie zusammen.
- Gehen Sie mit den Originalnachweisen und Ihrem aktuellen Leistungsnachweis zur zuständigen Fachkoordinatorin bzw. zum zuständigen Fachkoordinator.
- In der Lehreinheit Pflege und Gesundheit wenden Sie sich direkt an die zuständige Studiengangsleitung.
- Wird eine Anerkennung befürwortet, muss diese anschließend von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt werden.
Besonderheit: Studiengangwechsel
Wenn Sie innerhalb unserer Hochschule den Studiengang wechseln, reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit Ihrem aktuellen Leistungsnachweis direkt beim Prüfungsamt ein.
Einreichung per E-Mail
Wenn Sie die Unterlagen per E-Mail einreichen, beachten Sie bitte folgende Vorgaben.
Betreff:
Studiengang / Matrikelnummer / Anrechnung Studienleistungen
Dateiname:
Name, Vorname; Studiengang; Anrechnung Studienleistungen
Bitte senden Sie alle Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei. Mehrere einzelne Dateien können nicht eingereicht werden.
Wichtig: Die Originalnachweise sind für die Prüfung der Anrechnung vorzulegen.
Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen
Sie haben Kompetenzen außerhalb einer Hochschule erworben und möchten diese für Ihr Studium anrechnen lassen?
Hierfür verwenden Sie den Antrag „Individuelle Anrechnung“.
Wichtig zu wissen
Die gewünschte Anrechnung wird für jedes Modul einzeln geprüft. Bitte stellen Sie daher für jedes Modul einen entsprechenden Antrag bzw. geben Sie jedes anzurechnende Modul einzeln im Antrag an.
Pflege und Gesundheit
Für Studierende der Lehreinheit Pflege und Gesundheit gilt folgendes Verfahren:
- Füllen Sie das Formular „Individuelle Anrechnung“ vollständig aus.
- Stellen Sie die entsprechenden Nachweise zusammen.
- Legen Sie die Nachweise im Original und als Kopie vor.
- Wenden Sie sich zu Beginn des Semesters bzw. zu Beginn der Vorlesungszeit an die zuständige Studiengangsleitung.
- Die Studiengangsleitung leitet den Antrag und die Kopien der Nachweise an den Prüfungsausschuss weiter.
- Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und entscheidet über die Anrechnung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter:
Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (AAEK)