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Prüfungsausschüsse am Fachbereich 4 und Antragsformulare

Für alle Studiengänge am Fachbereich 4:

Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung für Sommersemester bis zum 15. Mai und für das Wintersemester bis zum 15. November) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.

Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse

Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei. Nennen Sie in Ihrer E-Mail den Modultitel, nicht nur die Modulnummer.

Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul

Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel 


Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:

Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein.

Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung.

Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational.

Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational.

Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt

 

Anträge BASA an: E-Mail-Prüfungsasusschuss BASA

Anträge BASA-transnational an :pa_basatransnational(at)fb4.fra-uas.remove-this.de 


MAPBR, MA PKisF, SUMA

Antrag senden anMaster-Prüfungsamt

MAXO

Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss 

MASA

Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.

MAKSA

Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich. 


Prüfungsausschüsse – Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit

Zuständige Prüfungsausschüsse

Je nach Studiengang wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss:

  • Prüfungsausschuss Pflege- und Gesundheitsstudiengänge 
  • Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft 

Sie möchten einen Antrag stellen?

Prüfungsausschuss Pflege- und Gesundheitsstudiengänge

Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft

Bitte senden Sie Ihren Antrag an  Pflege-und Gesundheit

Wichtig: Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter dem Reiter „Informationen und Verfahren zum Nachteilsausgleich“. Bitte beachten Sie diese Informationen vor der Antragstellung.

Fristverlängerung bei außergewöhnlicher Arbeitsbelastung

Nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022 kann bei einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung eine Fristverlängerung beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung.
  • Die Bestätigung muss auch den zeitlichen Verlauf der außergewöhnlichen Arbeitsbelastung ausweisen.
  • Die Fristverlängerung kann maximal 50 % der vorgesehenen Bearbeitungszeit betragen.

Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit

Webteam Fb4ID: 12430
letzte Änderung: 09.09.2026