Prüfungsausschüsse am Fachbereich 4 und Antragsformulare
Für alle Studiengänge am Fachbereich 4:
Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung für Sommersemester bis zum 15. Mai und für das Wintersemester bis zum 15. November) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.
Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse
Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei. Nennen Sie in Ihrer E-Mail den Modultitel, nicht nur die Modulnummer.
Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul
Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel
Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:
Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein.
Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung.
Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational.
Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational.
Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt
Anträge BASA an: E-Mail-Prüfungsasusschuss BASA
Anträge BASA-transnational an :pa_basatransnational(at)fb4.fra-uas.de
MAPBR, MA PKisF, SUMA
Antrag senden anMaster-Prüfungsamt
MAXO
Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss
MASA
Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.
MAKSA
Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.
Prüfungsausschüsse – Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit
Zuständige Prüfungsausschüsse
Je nach Studiengang wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss:
- Prüfungsausschuss Pflege- und Gesundheitsstudiengänge
- Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft
Sie möchten einen Antrag stellen?
Prüfungsausschuss Pflege- und Gesundheitsstudiengänge
Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft
Bitte senden Sie Ihren Antrag an Pflege-und Gesundheit
Wichtig: Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter dem Reiter „Informationen und Verfahren zum Nachteilsausgleich“. Bitte beachten Sie diese Informationen vor der Antragstellung.
Fristverlängerung bei außergewöhnlicher Arbeitsbelastung
Nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022 kann bei einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung eine Fristverlängerung beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung.
- Die Bestätigung muss auch den zeitlichen Verlauf der außergewöhnlichen Arbeitsbelastung ausweisen.
- Die Fristverlängerung kann maximal 50 % der vorgesehenen Bearbeitungszeit betragen.
Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit