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Nachteilsausgleich und Mutterschutz

Nachteilsausgleich

Zum Ausgleich von vorliegenden dauerhaften oder chronischen Beeinträchtigungen, die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, und die sich nachteilig auf die Leistungserstellung in Prüfungen auswirken, können Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Allgemeine Bestimmungen § 14 Abs. 3 (gültig ab 01.10.2026) Der Antrag ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen schriftlich oder online über ein von der Hochschule zur Verfügung gestelltes Portal rechtzeitig beim Prüfungsausschuss zu stellen. Der Antrag soll für das Sommersemester bis 15. Mai und für das Wintersemester bis 15. November, spätestens jedoch mit der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden. Erstanträge können in begründeten Ausnahmefällen auch später eingereicht werden. Die Prüfungsausschüsse können abweichende Fristen festlegen. Für die Antragstellung ist das hochschuleigene Formular zu nutzen.

Antrag für alle Studiengänge.

Den Antrag senden Sie an das Prüfungsamt. Er wird weitergeleitet an den Prüfungsauschuss. Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. 

Beschriftung E-Mail - Betreffzeile: Studiengang/Matrikel - Nachteilsausgleich Antrag

Beschriftung PDF-Dokument: Name, Vorname; Studiengang, Nachteilsausgleich, Modul

Beratungsstelle "Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung"

Service und Beratung erhalten Sie bei der Beratungsstelle "Studieren mit Behinderung/Beeinträchtigung, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen an der Frankfurt UAS"

Mutterschutz

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der dezentralen Frauen- u. Gleichstellungsbeauftragten am Fb. 4, Anna Dichtl, Kontakt auf.

E-Mailadresse fgb_fb4(at)fra-uas.remove-this.de

Webteam Fb4ID: 12428
letzte Änderung: 13.08.2026