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Overseas FAQ

Hier finden Sie die Antwort auf vielgefragte Fragen. Vielleicht wird Ihre Frage schon beantwortet?

Ansonsten können Sie sich gerne per Mail bei uns melden.

Jede*r eingeschriebene Studierende an der Frankfurt UAS kann sich für ein Auslandssemester im International Office bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie im 3. Semester frühestens ins Ausland gehen und dass Sie im Ausland mindestens 12 ECTS erwerben. Aufgrund der benötigten Vorlaufzeit ist ein Auslandssemester vor dem 3. Semester nicht möglich. 

Die Deadlines für ein Auslandssemester sind jedes Jahr gleichbleibend:
Auslandssemester im WS: Deadline 15.01.
Auslandssemester im SoSe: Deadline 30.06.

Die Bewerbung findet zwei Semester im Voraus statt. Sie können vorab mit Ihrer/Ihrem Auslandsbeauftragten sprechen in welchem Semester sich ein Auslandssemester am besten eignet. Eine Liste mit den Auslandsbeauftragten finden Sie hier.

Für folgende Länder gibt es nur einmal im Jahr eine Bewerbungsfrist:
Australien: Deadline 01.06.2023 (für SoSe 24 und WS 24/25)
USA/Kanada: Deadline 15.11.2023 (für WS 24/25 und SoSe 25)*

* In Nordamerika beginnt das Sommersemester bzw. der Spring Term schon im Januar/Februar. 

Wenn Sie im SoSe ins Ausland gehen, gibt es an vielen Hochschulen Überschneidungen der Semesterzeiten. Das SoSe beginnt an vielen Hochschulen bereits im Januar oder Februar. Bitte recherchieren Sie unbedingt die Semesterzeiten an Ihren Wunschhochschulen. Richtwerte finden Sie im CampUAS Kurs und in den Infozetteln zum Semester in Übersee.

Ja! Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie mindestens 12 ECTS an der Gasthochschule bestehen müssen.

Hier finden Sie Kurzzeitangebote in Übersee.

Bitte beachten Sie, dass das International Office für Kurzzeitangebote keine Stipendien vergibt.

Werfen Sie einen Blick in unsere Bewerbungsdatenbank Mobility Online um passende Hochschulen für Ihren Studiengang zu finden. Anschließend müssen Sie eigenständig das Kursangebot der Partnerhochschule auf deren Webseite recherchieren. Spricht Sie das doritge Angebot an? Passen die Semesterzeiten zu Ihren? Können Sie sich das gewünschte Land und die Stadt leisten? Wie sieht es mir Wohnraum dort aus?
Die passende Partnerhochschule zu finden ist eine sehr subjektive Angelegenheit. Hierfür gibt es keine Zauberformel. Es kommt auf Ihre Präferenzen und Wünsche an. 

 

Sie geben drei konkrete Hochschulen an, es dürfen Hochschulen aus unterschiedlichen Ländern und sogar Kontinenten im Überseebereich sein. 

Nein. Eine Doppelbewerbung ist nicht möglich. Sie können sich jedoch nacheinander für ein Semester innerhalb Europas und dann für Übersee bewerben.

Ja, Sie können sich auf Mobility Online gleichzeitig für Overseas und die Landesprogramme Hessen-Queensland, Hessen-Massachussets und Hessen-Wisconsin beweben. Innerhalb der Landesprogramme können Sie ebenfalls Wunschhoschschulen auswählen. Wenn man sich zum Beispiel über Übersee z. B. für Whitewater und Bakersfield bewerben möchte und auch noch für die beiden Landesprogramme Hessen-Wisconsin und Hessen-Massachusetts, dann muss man drei Workflows auf Mobility Online eröffnen.

Es kann passieren, dass Sie keiner Ihrer Wünsche zugeteilt bekommen; insbesondere, wenn Sie sehr beliebte Partnerhochschulen gewählt haben. Sie bekommen dann die Möglichkeit aus unseren Restplätzen zu wählen. Sie werden nicht mit leeren Händen ausgehen.

Prinzipiell ist das als "Freemover" möglich, jedoch müssen Sie sich hier eigenständig an Ihrer Wunschhochschule bewerben. Zusätzlich zahlen Sie leider die an der Hochschule im Ausland üblichen Semestergebühren, und organisieren alles selbst. 

Sollten Sie dennoch daran interessiert sein, setzen Sie sich bitte eigenständig mit dem International Office der Wunschhochschule in Verbindung und erfragen Sie das Bewerbungsprozedere für Freemover.

Wir empfehlen die Hilfe durch Agenturen wie IEC, Asia Exchange, College Contact, GoStralia etc.

Sie müssen das Kursangebot auf den Webseiten der Partnerhochschulen recherchieren. Tun Sie dies nach bestem Wissen und Gewissen und orientieren Sie sich am aktuellen Studienangebot. Anschließend speichern Sie die Information und treten mit Ihrem Auslandsbeauftragten/Ihrer Auslandsbeauftragten in Kontakt, um die Kurse zu besprechen. Ihr Fachbereich wird Ihnen mit der Anerkennung der Kurse helfen.

Dies klären Sie nachdem Ihnen der Studienplatz zugesagt wurde mit der Studiengangsleitung in einem Learning Agreement ab. Recherchieren Sie vorher auf der Website der Wunschhochschulen nach English Taught Courses bzw. Internationalen Exchange Students, so finden Sie in der Regel das englischsprachige Angebot. 

Sie sollten mindestens 12 ECTS während Ihres Auslandssemesters absolvieren, bitte belegen Sie in der Regel mindestens vier Module. Mindestens einen Kurs sollten Sie sich anerkennen lassen können. Wenn Sie Soziale Arbeit: transnational oder International Finance studierenden, müssen Sie zwangsläufig 30 ECTS im Ausland erreichen, um Ihr Studium abschließen zu können.

Wenn Sie einen Kurs nicht bestehen, dann kann er natürich nicht angerechnet werden. Dies wird aber auch nicht als Fehlversuch angerechnet. 

Studienleistungen können nachgereicht werden, wenn diese noch nicht vorliegen. In diesem Fall laden Sie Ihre Anmeldung zu den Prüfungen und Ihr Abiturzeugnis hoch. Andere Unterlagen, wie den Sprachnachweis und das Empfehlungsschreiben können Sie nicht nachreichen. Die Unterlagen müssen bis zur Deadline auf Mobility Online hochgeladen werden. 

Im Überseebereich beantworten Sie die drei Motivationsfragen auf Englisch. Für die Landesprogramme verfassen Sie ein Motivationsschreiben auf Englisch und achten Sie bitte auf die korrekte Briefform. Bitte verfassen Sie die Antworten und das Schreiben sehr persönlich. 

Ja, das Fachsprachzentrum bietet in der Regel Hilfestellung an. Informieren Sie sich auf den Seiten des Fachsprachzentrums. 

Tragen Sie die Zeiten so ein, wie Sie aktuell auf der Website der Partnerhochschule angegeben sind. Im Überseebereich finden Sie die Semesterzeiten der Hochschulen in Übersee im Moodlekurs "Auslandsvorbereitung", die Angaben sind allerdings selbst noch einmal nachzurecherchieren. 

Es ist möglich Ihre Bewerbung zurückzuziehen, jedoch werden Sie bei erneuter Bewerbung nachrangig behandelt.

Das Learning Agreement stellt eine Lernvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Fachbereich dar. Während der Bewerbung informieren Sie sich auf den Websites der Partnerhochschuen über die angebotenen Kurse und erstellen eine erste Übersicht über die Kurse, die Sie belegen möchten. Nachdem Sie den Platz erhalten, wenden Sie sich zur Unterzeichnung an Ihre AnsprechpartnerInnen am Fachbereich (Siehe Liste AnsprechpartnerInnen Fachbereich).

Ja, die Kurse können Sie vor Ort noch abändern. Häufig müssen Sie dies sogar, wenn die Semesterplanung an der Hochschule kurzfristig Änderungen vornehmen muss. 

Sie brauchen einen Sprachnachweis für jede Sprache, die an Ihren drei Wunschhochschulen gesprochen wird (ggf. also Englisch und Spanisch).

Nein. Das International Office akzeptiert als Sprachnachweis keine Abiturzeugnisse. Ihre Bewerbungsunterlagen werden als unvollständig gewertet, wenn Sie diesen einreichen. Bitte absolvieren Sie beim Fachsprachenzentrum den DAAD Sprachtest.

Den Test absolvieren Sie über das Fachsprachenzentrum. Über folgenden Link können Sie sich anmelden. Die Bewerbungsfrist für das WS ist jeweils der 15. Januar, für das SoSe der 30. Juni. Bis zur Deadline sollten Sie den Test absolviert haben, er kostet aktuell 30 Euro.

Ja, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren eine dieser Prüfungen abgelegt haben. Ein Sprachnachweis über das Abiturzeugnis wird nicht akzeptiert. 

Solange der Sprachnachweis nicht älter als zwei Jahre ist, ja.

Ja, auch einen solchen Kurs können Sie bei bestandener Prüfung als Sprachnachweis einreichen. In diesem Fall lassen Sie sich diesen am Fachsprachenzentrum bei dem Dozenten, bei dem Sie den Kurs belegt hatten in ein DAAD Sprachzertifikat umschreiben. 

Sollten Sie MuttersprachlerIn sein, kommen Sie bitte persönlich im International Office vorbei um Ihren Fall zu besprechen. Es ist abhängig von der Partnerhochschule, was für ein Nachweis eingereicht werden muss. In der Regel werden Sie den DAAD Sprachnachweis machen müssen, und als MuttersprachlerIn bestehen Sie diesen bestimmt mit Leichtigkeit.

Das PROMOS Stipendium ist ein Teilstipendium des DAAD in Höhe von 350/450/550€ je nach Zielland. Die Vergabe des PROMOS-Stipendiums sowie die Festlegung der Anzahl der Teilstipendienraten erfolgen in einem qualitätsgeleiteten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren. Es wird keine Reisekostenpauschale gezahlt. Bei Erhalt des Stipendiums können Sie mit zwei bis drei Monatsraten rechnen.

Eine gute Fördermöglichkeit für Ihren Auslandsaufenthalt stellt das HAW International Stipendium dar. Es ist darauf ausgerichtet Studierenden an Hochschulen für angewandte Wissenschaften den Auslandsaufenthalt zu erleichtern. Informieren Sie sich hier über Bewerbungsvoraussetzungen, Deadlines und Fördersätze für Ihr Gastland.

Die Fulbright-Kommission vergibt ein Reisestipendium zur Unterstützung Ihres Studienvorhaben mit einer Reisekostenpauschale von 2000€.

Verschaffen Sie sich auf der Website einen Überblick über angebotene Förderungen und die entsprechenden Bewerbungsvoraussetzungen und -fristen.

Die Studienstiftung fördert Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen.

Unabhängig davon ob Sie Inlands-BAföG erhalten, können Sie sich für das Auslands-BAföG bewerben. Durch die höheren Kosten eines Auslandsaufenthaltes kommen auch Personen für die Förderung in Frage, die kein Inlands-BaföG erhalten. Das Gute ist, dass im Auslandsbafög Studiengebühren bis zu einer Höhe von 5.600,00 Euro enthalten sind, sodass auch ein Auslandsaufenthalt als Freemover mit Studiengebühren leichter zu finanzieren ist.

Zur Unterstützung von Studierenden wird im Rahmen des Bildungskreditprogramm ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten.

Auslands-BAföG ist mit der DAAD Förderung kombinierbar.

Allerdings kann das HAW International Stipendium nicht mit Promos kombiniert werden. Sie dürfen sich aber parallel für das PROMOS und das HAW Stipendium bewerben, um Ihre Chancen auf ein Stipendium zui erhöhen.

Nein, das Studium ist kostenlos an den Partnerhochschulen weltweit.

Bis auf einige Ausnahmen:

einige Hochschulen  in Australen, Neuseeland, Kanada und den USA. An diesen Hochschulen gibt es einen Studiengebührenerlass von etwa 10 %.

Zusammen mit der Zusage für einen Studienplatz an einer außereuropäischen Gasthochschule bekommen Sie eine offizielle Einladung. Mit dieser Einladung und weiteren landesspezifischen Dokumenten (bspw. ein Finanzierungsnachweis für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts, ein Nachweis für eine bestehende Auslandskrankenversicherung, etc.) können Sie das Studienvisum beantragen.

Informationen zum Visum erhalten Sie auf den Websites der jeweiligen Botschaften in Deutschland

Wir als International Office dürfen Ihnen keine spezielle Versicherung empfehlen.

Informieren Sie sich, welche Versicherungen es gibt. Achten Sie dabei darauf, dass es wenn möglich keine Summenbegrenzung für Krankentransporte, ambulante und stationäre medizinische Behandlungen gibt und die Versicherung so viel wie möglich abdeckt.

Sprechen Sie bei Vorerkrankungen auf jeden Fall rechtzeitig mit Ihrem Arzt / Ihrer Versicherung, wenn Sie auf  Medikamente angewiesen sind! Und sorgen Sie dafür, dass Sie alle notwendigen Impfungen bekommen haben.

Unbedingt. Wenn Sie sich nicht fristgerecht an der Frankfurt UAS zurückmelden und sich erneut einschreiben, werden Sie exmatrikuliert. Voraussetzung für das Auslandssemester ist die Immatrikulation an unserer Hochschule. Dies bedeutet auch, dass Sie weiterhin hier versichert bleiben müssen.

Bitte wenden Sie sich für die RMV-Ticket Rückerstattung an den AStA. Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Gerne stellen wir Ihnen die benötigte Auslandssemesterbescheinigung aus. Schicken Sie uns bitte dafür die genauen Semesterzeiten der Partnerhochschule.

Wir raten grundsätzlich davon ab, ein Urlaubssemester zu beantragen, da Sie während des Urlaubssemesters die im Ausland erbrachten Studienleistungen nicht für das Semester anerkannt bekommen können. Sie müssen auch während eines Urlaubssemesters den vollen Semesterbeitrag bezahlen.

Sie selbst sind für Ihre Unterkunft im Auslandssemester verantwortlich. Sie können vorab auf den Webseiten der Partnerhochschulen recherchieren, ob das dortige International Office Housing-Angebote vermittelt. Ansonsten, Sie finden Erfahrungsberichte der FRA UAS hier.

Die Anerkennung muss bei Ihrem Fachbereich beantragt werden. Bitte folgen Sie der Anleitung Ihres Fachbereichs und gehen bei Fragen auf die AnsprechpartnerInnen Ihres Fachbereiches zu (Siehe Liste AnsprechpartnerInnen Fachbereich).

Manchmal ist dies möglich, es hängt von der Zahl der Bewerbungen ab.

In den USA, Kanada und Australien ist grundsächlich keine Verlängerung möglich auf den Plätzen ohne Studiengebühren.

Ja, Sie erhalten ein Zeugnis der Gasthochschule.

International OfficeID: 12674
letzte Änderung: 05.09.2024