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Praxisreferat Soziale Arbeit

Herzlich willkommen

auf den Seiten des Praxisreferates Soziale Arbeit. Wir sind Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Praktikum und staatliche Anerkennung.

Wir

  • informieren, beraten und unterstützen Studierende, Absolventinnen sowie Sozialarbeiterinnen im Anerkennungsjahr bei allen Fragen rund um das Praktikum sowie das Anerkennungsjahr,
  • coachen und vermitteln bei Problemen und Schwierigkeiten,
  • beraten und unterstützen Anleiterinnen bei Fragen im Anerkennungsjahr,
  • informieren, beraten und unterstützen den Fachbereich und die Lehrenden in allen praktikumsbezogenen Angelegenheiten und bei der curricularen Weiterentwicklung des Studiengangs,
  • gewinnen geeignete Praxisstellen und erkennen diese als geeignete Ausbildungsstellen an,
  • suchen Praxisstellen, die Praktika für (englischsprechende) Studierende aus dem Ausland anbieten können

Die meistgestellten Fragen rund um das Anerkennungsjahr werden in unseren FAQ beantwortet. Bitte lesen Sie diese zunächst durch. Sollte etwas fehlen, nicht beantwortet werden oder sollten Sie zusätzlich Anregungen zum Anerkennungsjahr haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!

Aktuelles und Termine

Die Anmeldung zu den Kolloquien am 28. +29. +30.+31.10.2024 erfolgt mit  allen erforderlichen und vollständigen Unterlagen nur postalisch. Abgabefrist ist spätestens am Mittwoch , 18.09.2024 . Hier gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern der Posteingang. Digitale Abgaben sind nicht möglich, bitte rechtzeitig wegschicken!

Achtung! Ohne Originalbeurteilung werden Sie nicht zum Kolloquium zugelassen!

Bitte nutzen Sie auf keinen Fall die Fristenbriefkästen im Haus. Sie sind ausschließlich dem Prüfungsamt vorbehalten. Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich einwerfen wollen: Wir haben Briefkästen im ersten Stock, gegenüber dem Studienbüro/Dekanat, Nummer 3 (Legler),  29 (Ak), 40 (Krause-Wack/ Griebel) und 43 (Lüchau).

Bitte reichen Sie 1 ausgedrucktes gebundenes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit und einen auf Heftstreifen ein und beachten Sie, dass auch Ihre Praxisvertreterin oder Praxisvertreter noch ein Exemplar + die Beurteilung benötigen. Sonst können Sie sich unter unseren „Quicklinks“ alle wichtigen Informationen und Formulare zur Anmeldung zum Kolloquium einholen.

Vielen Dank!

Liebe Studierende und Thesis-Schreiberinnen im Endspurt,

aufgrund des aktuellen Flurfunks wollen wir Sie kurz darüber informieren, welche Auswirkungen die Verlängerung der Prüfungsfristen auf den Start des Anerkennungsjahres haben.

Es ist nach wie vor so, dass Sie mit dem Anerkennungsjahr erst starten können, wenn Sie Ihr Studium offiziell beendet haben. Das wird durch das Datum definiert, welches auf Ihrer B.A.- Urkunde stehen wird - ein vorheriger Starttermin ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig. Alle Zeiten, die vor diesem Datum erbracht wurden, werden nicht angerechnet und müssen nachgearbeitet werden!

Falls Ihr Kolloquium also nach Ihrem Starttermin für das Anerkennungsjahr liegt, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen späteren Arbeitsbeginn vereinbaren. Wenn sich Stellen auf einen späteren Anfangstermin nicht einlassen, müssten Sie entweder früher abgeben oder mit Ihren Lehrenden vereinbaren, dass die Kolloquiumsprüfung vorher stattfindet. Die Lehrenden sind bereits über diese besondere Situation informiert.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich Gerüchten entgegenwirken, wonach es ausreichend ist, die Urkunde nachzuliefen und mit dem Anerkennungsjahr früher anzufangen. Das stimmt so nicht - entscheidend ist das Datum auf der Urkunde! Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit Ihnen später keine Nachteile entstehen.

 

 

(pdf) Hier finden Sie die aktuellen Kolloquiumstermine

Melanie DörrID: 2161
letzte Änderung: 04.09.2024