Gesetzliche Grundlagen und interne Regelungen zur Frauen- und Gleichstellungsförderung
Die Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten basieren auf Gesetzen sowie Frankfurt UAS internen Regelungen zur Frauen- und Gleichstellungsförderung.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist
- das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
- § 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG).
- Der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz beruht außerdem auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Vereinbarung der hessischen Hochschulen
Hessenweite Qualitätskriterien zur Gleichstellung in Berufungsverfahren
Im Januar 2015 ist die Vereinbarung von hessenweiten Qualitätskriterien zur Gleichstellung in Berufungsverfahren zwischen den Universitäten des Landes Hessen und den Fachhochschulen des Landes Hessen und der Hochschule Geisenheim“ in Kraft getreten, mit dem Ziel, den Anteil von Professorinnen in Hessen zu erhöhen.
Interne Regelungen
In ihrem Leitbild verpflichtet sich die Frankfurt UAS dazu, sich für die gleichberechtigte und gleichgewichtige Teilhabe von Frauen und Männern nicht nur in der Hochschule, sondern auch in der Gesellschaft einzusetzen. Aspekte des Geschlechterverhältnisses sind in alle Entscheidungsprozesse in Lehre und Forschung mit einzubeziehen und jeder Form von Diskriminierung und Rassismus aktiv entgegenzuwirken.
Die Frankfurt UAS betreibt seit Anfang der 1990er Jahre eine aktive Frauenförderung. Schon 1994 verabschiedete der Konvent der FH mit den Gleichstellungsgrundsätzen eine Satzung, in der das Amt der Frauenbeauftragten und eine von allen Statusgruppen gewählte Frauenkommission verankert wurde. Derzeit werden die Gleichstellungsgrundsätze überarbeitet.
Im Jahr 2019 hat die Frankfurt University of Applied Sciences einen neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan, dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) erstellt. Am 20.01.2020 wurde dazu mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) das Benehmen hergestellt. Der neue Frauenförder- und Gleichstellungsplan gilt von 2019 bis 2025 und soll für eine neue Qualität im Bereich der Gleichstellung sorgen. Die Frankfurt UAS will damit wieder eine führende Rolle in der Hochschullandschaft übernehmen.
Im Mai 2019 hat sich die Frankfurt University für das Professorinnenprogramm III beworben und dazu ein Gleichstellungskonzept erstellt. Dieses Gleichstellungszukunftskonzept wurde zum 30.01.2020 positiv evaluiert und ermöglicht der Frankfurt UAS damit die Teilnahme am Professorinnenprogramm III. Auch hier gilt ähnliches wie beim neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan: Die Frankfurt UAS möchte wieder eine Spitzenreiterin werden in Sachen Gleichstellung.
Zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Frankfurt UAS wurde für den Zeitraum 2016 bis 2020 eine Zielvereinbarung beschlossen. Diese enthält u.a. das Ziel die Gleichstellungs- und Familienförderung weiter voranzutreiben.
Das Präsidium der Frankfurt UAS hat für den Zeitraum 2016 bis 2020 mit jedem der vier Fachbereiche eine Zielvereinbarung beschlossen. Ein erklärtes Ziel ist hierbei die Gleichstellungs- und Familienförderung.
- Zielvereinbarung des Fachbereichs 1: Architektur · Bauingenieurwesen · Geomatik (2016 bis 2020)
- Zielvereinbarung des Fachbereichs 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften (2016 bis 2020)
- Zielvereinbarung des Fachbereichs 3: Wirtschaft & Recht (2016 bis 2020)
- Zielvereinbarung des Fachbereichs 4: Soziale Arbeit und Gesundheit (2016 bis 2020)
Durch verschiedene Dienstvereinbarungen zu Home Office, flexiblen Arbeitszeiten, Langzeitkonten und Erstattung von Betreuungskosten bei Gremientätigkeit sowie unvermeidbaren Überstunden wurde insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten verbessert.
Das Präsidium hat Ende 2017 eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Frankfurt UAS veröffentlicht. Die Richtlinie legt erstmalig ein Verfahren für den Schutz vor und den Umgang mit Diskriminierung, Benachteiligung und Belästigung fest. Dieses Verfahren schließt, anders als das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), an der Hochschule auch die Studierenden mit ein. Die Antidiskriminierungsrichtlinie sieht zudem ein System von dezentralisierten Erstberatungsstellen und die Einrichtung eines Antidiskriminierungsrates an der Hochschule vor.
Weitere Informationen zu Antidiskriminierung an der Frankfurt UAS.