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Babysitter-Fonds

Sie studieren mit Kind oder Kindern und benötigen oder haben privat organisierte Betreuung durch einen Babysitter, um Ihr Studium zu managen?

Der Babysitter-Fonds soll dazu beitragen, wohnortnahe Betreuung in häuslicher Umgebung, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, zu ermöglichen. Die Bezuschussung beträgt maximal 6,50 € pro Stunde, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Der Zuschuss darf pro Monat 150,00 € und im Jahr den Betrag von 600,00 € nicht überschreiten.

Die Hochschule unterstützt Sie aus QSL-Mitteln, wenn folgende besondere Gründe vorliegen:

  • Schließung- und Urlaubszeiten der Regelbetreuung
  • Besuch von Studien-/Lehrveranstaltungen außerhalb der Regelbetreuungszeiten
  • Prüfungsvorbereitung
  • Alleinerziehend

Das (älteste) Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Genauer Hinweise zur Beantragung auf Bezuschussung von Babysitterkosten finden Sie hier.

Lassen Sie sich beraten! Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Familienbüro

Zentrale WebredaktionID: 12435
letzte Änderung: 18.08.2023