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Einkommensunterstützung für Familien

Die Vereinbarung von Kindern mit Studium oder Beruf ist oft sehr anspruchsvoll.
Um Ihnen vor allem eine finanzielle Unterstützung bei diesem Spagat zu sein,
hat der Staat für Eltern verschiedene Fördergelder zur Verfügung gestellt.
Wir möchten Sie über Ihre Optionen und die damit verbundenen Voraussetzungen
informieren, damit Sie und Ihre Kinder bestmöglich von der staatlichen Förderung
profitieren. Hierzu finden Sie im Folgenden Adressen, Telefonnummern und Links
zu den entsprechenden Behörden:
 

Einkommensunterstützung

Auskünfte und Antragstellung

Familienkasse Frankfurt a.M.
Agentur für Arbeit Frankfurt am Main
Fischerfeldstraße 10-12
60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)800 4555530 Information allgemein (kostenfreie Telefonnummer)
Tel.: +49 (0)800 4555533 Zahlungstermine Kindergeld (kostenfreie Telefonnummer)
Tel.: +49 (0)800 4555510 Forderungseinzug/Kasse (kostenfreie Telefonnummer)

Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00

Weitere Informationen

www.familienkasse.de (dort Familie und Kinder)

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Versorgung der gesamten Familie ausreicht. Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Juli 2022 bis zu 229 Euro monatlich je Kind ( ab dem 1.1.23 steigt er auf 250 Euro!). Er wird für jedes Kind einzeln berechnet, mit dem Kindergeld ausgezahlt und soll zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes decken. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält. Den Antrag können Sie bei der zuständigen Familienkasse stellen (auch online).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag

Aufgrund der aktuellen Lage (gestiegene Betriebs- und Heizkosten) gehören Sie möglicherweise zu den KiZ-Anspruchsberechtigten, obwohl Ihr Antrag schon einmal abgelehnt wurde. Auch Familien mit mittlerem Einkommen können Kinderzuschlag erhalten, wenn zum Beispiel die Wohnkosten besonders hoch sind oder viele Kinder im Haushalt leben. Daher empfehlen wir, den Anspruch auf jeden Fall prüfen zu lassen, besonders, wenn Sie in einer Region mit hohen Lebenshaltungskosten wohnen. Ihren Anspruch können Sie über den KiZ-Lotsen prüfen:

KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag:

  • Das eigene Kind lebt im gemeinsamen Haushalt, ist unverheiratet und unter 25 Jahre alt
  • Für das Kind wird Kindergeld bezogen
  • Elternpaare verdienen mindestens 900 Euro brutto
  • Alleinerziehende verdienen mindestens 600 Euro brutto

Auskünfte und Antragstellung in Frankfurt

Familienkasse Frankfurt a.M.
Agentur für Arbeit Frankfurt am Main
Fischerfeldstraße 10-12
60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)800 4555530 Information allgemein (kostenfreie Telefonnummer)
Tel.: +49 (0)800 4555533 Zahlungstermine Kindergeld (kostenfreie Telefonnummer)
Tel.: +49 (0)800 4555510 Forderungseinzug/Kasse (kostenfreie Telefonnummer)

Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00

Weitere Informationen
www.kinderzuschlag.de
https://www.bmfsfj.de/

Auskünfte und Antragstellung
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 15671 Zentrale
post(at)havs-fra.hessen.de

Weitere Informationen

www.elterngeld.net

Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld und Eltern in der Elternzeit bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiter versichert, wenn sie vorher Pflichtmitglieder waren. Die Beitragsfreiheit gilt nur für das Elterngeld; sie erstreckt sich jedoch nicht auf weitere beitragspflichtige Einnahmen. Wird also während des Bezuges von Elterngeld eine über der Geringfügigkeitsgrenze liegende versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, sind Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Auch pflichtversicherte Studierende haben während des Elterngeldbezuges Beiträge zu entrichten, wenn sie immatrikuliert bleiben.

 

Kontakt

Petra RauberFamilienbüro
Gebäude 6, Raum 204
Zentrale WebredaktionID: 7422
letzte Änderung: 09.12.2022