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Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Beschwerdestelle an der Frankfurt University of Applied Sciences

Eine offizielle Beschwerde, die eine rechtliche Prüfung nach sich zieht und Konsequenzen für die beschuldigten Personen haben kann, wird an die Hochschulleitung gerichtet. Sollte ein Mitglied der Hochschulleitung zu den beschuldigten Personen zählen, wird sie aus dem Beschwerdeverfahren ausgeschlossen.

Sie können die Beschwerde an folgende  Mitglieder des Präsidiums senden

  • den Präsidenten: Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke
  • der Vizepräsident für Studium und Lehre: Prof. Dr.-Ing. René Thiele
  • die Vizepräsidentin für Forschung, Weiterbildung und Transfer: Prof. Dr. Susanne Rägle
  • Kanzler*in: N.N.

Anschrift:

Frankfurt University of Applied Sciences
Präsidium
Nibelungenplatz 1
D-60318 Frankfurt am Main

Zur Seite des Präsidiums

Bevor ein förmliches Beschwerdeverfahren eingeleitet wird, sollte die betroffene Person sich zuvor von einer internen Erstberatungsstelle beraten lassen. Die internen Erstberatungsstellen klären das Beratungsanliegen der betroffenen Person und unterstützen, falls erwünscht, die Betroffenen bei der Erstellung einer formellen Beschwerde. Hilfesuchende erhalten Hinweise über den Ablauf des Antidiskriminierungsverfahrens an der Frankfurt UAS, über notwendige rechtliche Aspekte und werden ggf. an weitere interne und externe Beratungsstellen verwiesen.

Die Erstberater*innen unterliegen einer Schweigepflicht, sodass alle Anliegen vertraulich behandelt und die Erstberater*innen nur tätig werden, wenn sie es wünschen.

Weitere Schritte nach dem Erstberatungsgespräch können sein:

  • Verweis und Weiterleitung der Person an eine Fachberatungsstelle.
  • Auf Wunsch der betroffenen Person initiiert und begleitet die Erstberatung ein informelles Mediationsgespräch zwischen der betroffenen und der beschuldigten Person.
  • Kommt es zu keiner informellen Einigung oder erscheint diese als unangemessen für die Schwere der Tat, kann auf Wunsch der betroffenen Person ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.

An der Frankfurt UAS ist die Beschwerdestelle bei der Hochschulleitung angesiedelt. Die Beschwerde ist

  • entweder schriftlich bei der Hochschulleitung einzureichen
  • oder eine mündliche Beschwerde ist möglich. In diesem Falle verfasst die Beschwerdestelle eine Niederschrift über den Inhalt des Gespräches. Die Niederschrift wird der Beschwerde führenden Person zum Ende des Gespräches zur Durchsicht und anschließenden Unterschrift vorgelegt.

Inhalt der Beschwerde muss sein:

  • Wo und wann hat sich der Vorfall ereignet?
  • Von wem ging die Benachteiligung/ Diskriminierung aus?
  • Die Beschreibung der als benachteiligend und diskriminierend empfundenen Ereignisse bzw. Übergriffe.
  • Das Benennen von Zeuginnen und Zeugen und ggf. Beweismitteln.
  • Die Namen der Personen, die bereits über die Vorfälle informiert wurden.
  • Die Information, ob bereits Maßnahmen eingeleitet wurden.

Kopiervorlage für ein Gedächtnisprotokoll

In der Phase der Begründetheitsprüfung fordert die Beschwerdestelle im ersten Schritt die beschuldigte Person auf, sich zu der Beschwerde schriftlich zu äußern. Auf dieser Grundlage führt die Beschwerdestelle zeitnah, möglichst innerhalb von 10 Arbeitstagen, ein persönliches Gespräch als Anhörung mit der beschuldigten Person durch.

Im folgenden Schritt ermittelt die Beschwerdestelle den Sachverhalt durch Befragung der Beteiligten und etwaiger Zeug*innen, durch die Einsichtnahme in Beweismittel und ggf. Ortsbesichtigungen.

Im letzten Schritt entscheidet die Hochschulleitung dann im Rahmen hochschul-, dienst- und arbeitsrechtlicher Regelungen über das weitere Vorgehen und die möglichen Sanktionen. Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach dieser Richtlinie schließt eine strafrechtliche Verfolgung nicht aus.

Zentrale WebredaktionID: 4505
letzte Änderung: 19.02.2024