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Mögliche Maßnahmen und Sanktionen

Bei Benachteiligungen insbesondere aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder der Weltanschauung sind die im Einzelfall geeigneten und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person zu ergreifen.

Sanktionen bei Fehlverhalten sprechen die hochschul- bzw. dienst- und arbeitsrechtlich zuständigen Stellen aus.

Sanktionen bei Verstößen durch...

...Beschäftigte

  • Durchführung eines formellen Dienstgespräches;
  • mündliche oder schriftliche Belehrung;
  • schriftliche Abmahnung;
  • Versetzung;
  • Kündigung;
  • Strafanzeige durch die Hochschulleitung.

...Studierende

  • mündliche oder schriftliche Belehrung;
  • Ausschluss von Lehrveranstaltungen;
  • Verbot, sich auf dem Gelände der Hochschule bestimmten Personen zu nähern oder mit diesen im Rahmen von Veranstaltungen oder hochschuleigenen Plattformen Kontakt aufzunehmen;
  • Ausschluss von der Nutzung hochschulinterner Einrichtungen;
  • Hausverbot, ggf. begrenzt auf bestimmte Gebäude oder Räume;
  • Strafanzeige durch die Frankfurt University of Applied Sciences;
  • Exmatrikulation nach §59 Abs. 3 HHG.

...Gäste, nebenamtliche Lehrkräfte, Honorarkräfte, ehrenamtlich Tätige und im Ruhestand befindliche Professorinnen und Professoren

  • Ermahnung;
  • Beendigung des Vertrages (nebenberufliche Lehrkräfte, Honorarkräfte);
  • Verbot, sich auf dem Gelände der Hochschule bestimmten Personen zu nähern oder mit diesen im Rahmen von Veranstaltungen oder hochschuleigenen Plattformen Kontakt aufzunehmen;
  • Hausverbot, ggf. begrenzt auf bestimmte Gebäude oder Räume.
Zentrale WebredaktionID: 4563
letzte Änderung: 11.06.2018