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Handlungshinweise bei Belästigung

  • Nehmen Sie Ihre Wahrnehmung ernst, wenn Sie die Situationen als unangemessen, unangenehm oder beängstigend erlebt haben, auch wenn Sie vielleicht auf das Unverständnis anderer dabei stoßen.
  • Halten Sie sich vor Augen, dass Sie kein Einzelfall sind und dass Sie diskriminierendes und belästigendes Verhalten nicht tolerieren müssen.
  • Teilen Sie, falls angemessen, ihrem Gegenüber deutlich mit, welche Verhaltensweisen Sie als belästigend empfunden haben. Formulieren Sie Ihre Vorstellungen für sein oder ihr zukünftiges Verhalten. Denn: Frühzeitig zu handeln erhöht die Chance, dass die Belästigung aufhört.
  • Dokumentieren Sie Zeit, den genauen Ort, die Personenbeschreibung bzw. – soweit bekannt – den Namen der Person/en, mögliche Zeugen/Zeuginnen, Umstände des Vorfalls und Beweise (heben Sie Briefe oder E-Mails auf), falls Sie später eine Beschwerde einreichen möchten.
  • Holen Sie sich Unterstützung. Wenden Sie sich an vertraute Personen und / oder an die Erstberatungsstellen der Frankfurt UAS, auch wenn ein Vorfall schon etwas länger zurückliegt.
  • In einem vertraulichen Gespräch mit den Erstberater/-innen besprechen Sie Ihr Anliegen und mögliche Optionen. Eine Beratung ist auch anonym möglich. Maßnahmen werden nur im Einverständnis mit ihnen als betroffener Person unternommen.
  • Welche Sanktionen möglich und notwendig sind, hängt vom Schweregrad des Vorfalls ab und welcher Statusgruppe die belästigende Person angehört.

Wenn Sie bemerken, dass eine Person in Ihrer Umgebung belästigt wird, dann sollten Sie sich wie folgt verhalten:

  • Sehen Sie nicht weg, sondern versuchen Sie, aufmerksam zu sein!
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind: Mischen Sie sich ein und fragen Sie nach, ob die vermeintlich belästigte Person Hilfe braucht. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie die Unterstützung annehmen möchte.
  • Falls Ihr Hilfsangebot von der betroffenen Person empört abgelehnt werden sollte: Lassen Sie sich durch eine Ablehnung nicht entmutigen, weiter Zivilcourage zu zeigen.
  • Signalisieren Sie der belästigenden Person, dass ihr Tun nicht unbeobachtet bleibt.
  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr! Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei.
  • Wenn die Belästigungssituation vorüber ist: Fragen Sie die betroffene Person, wie es ihr geht und ob Sie etwas für sie tun können.
  • Weitere Schritte sollten Sie grundsätzlich nur im Einverständnis mit der betroffenen Person unternehmen. Sollten Sie in einer bestimmten Situation jedoch den Eindruck gewinnen, dass eine Person sich entweder selbst gefährdet oder durch eine andere Person in Gefahr ist, können Sie auch selbst handeln. Dies kann bspw. relevant sein, wenn die Person sich in einem Schockzustand befindet. Holen Sie sich Rat bei einer der Erstberatungsstellen!
  • Stellen Sie, falls angemessen, die belästigende Person zur Rede und machen Sie deutlich, dass Sie deren übergriffiges Verhalten unangemessen finden. Günstig ist eine Situation unter vier Augen. Hier kann die belästigende Person die Kritik an seinem*ihrem Verhalten am ehesten annehmen, ohne das Gefühl zu haben, sich sofort rechtfertigen und Gegenposition beziehen zu müssen.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Ort, Name der belästigenden Person, Beschreibung des Vorfalls und beziehen Sie andere Zeug*innen mit ein.
  • Wird eine Beschwerde eingereicht oder eine Anzeige erhoben, stellen Sie sich als Zeug*in zur Verfügung.
  • Holen Sie sich selbst Hilfe, falls der Vorfall Sie emotional belastet. Auch Zeug*innen haben die Möglichkeit, sich bei den Erstberatungsstellen der Frankfurt UAS beraten zu lassen.

Wenn eine von Diskriminierung betroffene Person sich Ihnen anvertraut, dann sollten Sie auf folgende Dinge achten:

  • Nehmen Sie die Gefühle der Person ernst und respektieren Sie diese.
  • Vermeiden Sie Wertungen: wie: „Na, so schlimm war das nicht!“ oder „Die ist nun mal so, das weißt du doch, ihre Witze sind eben etwas deftiger!
  • Fokussieren Sie sich auf das Befinden der betroffenen Person und machen Sie deutlich, dass sie keine Verantwortung für die Übergriffe trägt. Vermeiden Sie Rechtfertigungsdruck wie Bsp.: „Wieso bist du denn auch zu Fuß gegangen?“, „Warum hast du denn nichts dagegen gesagt/getan?
  • Vermeiden Sie Ausbrüche von Wut und Empörung, auch wenn diese sich ausschließlich gegen die belästigende Person wendet. (Bsp.: „Wenn der Kerl mir über den Weg läuft, mach ich den fertig!“) Diese Reaktionen sind verständlich, belasten jedoch die betroffene Person zusätzlich.
  • Bieten Sie für kommende Situationen aktiv Ihre Hilfe an, aber nur, wenn Sie dieses Angebot auch leisten und einhalten können (Bsp.: „Kannst du Rückendeckung gebrauchen, wenn der Typ dir wieder auf die Pelle rückt?“).
  • Ermutigen Sie die betroffene Person, sich an eine Erstberatungsstelle der Frankfurt UAS zu wenden.
  • Wahren Sie das Selbstbestimmungsrecht: Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der ratsuchenden Person. Sonst überschreiten Sie deren Grenze erneut und schränken ihr Selbstbestimmungsrecht über die Situation ein.
  • Holen Sie sich selbst Hilfe bei einer der Erstberatungsstellen der Frankfurt UAS, falls das Gespräch Sie emotional belastet.
Zentrale WebredaktionID: 4500
letzte Änderung: 29.10.2020