Zugangsvoraussetzungen und Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) Zum Studium der dreisemestrigen Studienvariante (Zulassung nur zum Wintersemester) kann nur zugelassen werden, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie, Management, Psychologie, Verwaltung oder Wirtschaftsrecht oder in anderen Studiengängen mit betriebswirtschaftlichen Inhalten im Umfang von 30 ECTS-Punkten, z.B. Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftspädagogik mit mindestens 210 ECTS-Punkten (Credit Points) bestanden hat.
(2) Zum Studium der viersemestrigen Studienvariante (Zulassung nur zum Sommersemester) kann nur zugelassen werden, wer die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie, Management, Psychologie, Verwaltung oder Wirtschaftsrecht oder in anderen Studiengängen mit betriebswirtschaftlichen Inhalten im Umfang von 30 ECTS-Punkten, z.B. Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftspädagogik mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) bestanden hat.
(3) Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen den Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 laut Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Liste der anerkannten Sprachnachweise wird auf der Website der Frankfurt UAS veröffentlicht. Siehe auch Textende!
(4) Wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss auch einer anderen Fachrichtung und das Vorliegen einer mindestens zweijährigen akademisch qualifizierten Vollzeit-Berufstätigkeit (mindestens 30 h Wochenarbeitszeit) in einer Organisation oder Unternehmen nach Vorlage eines Arbeitsvertrages oder der Bestätigung des Arbeitgebers vorweisen kann, kann zum Studium zugelassen werden.
(5) Für die Eignungsfeststellung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gilt die aktuelle Fassung der Satzung der Frankfurt University of Applied Sciences für das Eignungsfeststellungsverfahren und das Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht in der jeweils gültigen Fassung.
(6) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1bis 4 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.
(7) Die Nachweise über die Zugangsvoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 4 müssen zur Bewerbung vorgelegt werden.
Anerkannte Nachweise zu den Sprachkenntnissen
- Allgemein: Alle Nachweise einschließlich Schulzeugnisse, soweit sie die Sprachkenntnisse nachweisen, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Ausnahme: Nachweis eines vollständig englischsprachigen Bachelors/Master-Abschlusses.
- Deutsche Hochschulzugangsberechtigung: Englisch als fortgeführte Fremdsprache (mindestens fünf Jahre) bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt. Die Abschlussnote, andernfalls die Durchschnittsnote der letzten zwei Schuljahre muss mindestens die deutsche Note „4“ oder 5 Punkte sein.
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung: Vorausgesetzt Unterrichtssprache war in allen Fächern mit Ausnahme des Fremdsprachenerwerbs Englisch
- Englischsprachiger Bachelor/Master-Abschluss
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss von englischsprachigen Modulen im Umfang von mind. 20 ECTS-Leistungspunkten
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines englischsprachigen Fachsprachenzertifikats auf dem Niveau B2 oder höher, das am Fachsprachenzentrum der Frankfurt University of Applied Sciences erworben wurde:
a. entweder mindestens 8 SWS-General English B2 oder
b. mindestens 4 SWS-Fachsprachenzertifikat - Anerkannte standardisierte Sprachtests Englisch B2:
International English Language Testing System (IELTS- includes IELTS Indicator) | Band 5.5/6/6.5 |
PTE Academic | 59-75 |
Cambridge University | First Certificate in English (FCE) |
TOEFL Paper/CBT | 525/197 |
TOEFL iBT (includes Special Home Edition) | 72-94 |
TOEIC Listening TOEIC Reading TOEIC Speaking TOEIC Writing ALLE vier Bereiche müssen abgedeckt sein | 400 385 160 150 |
Michigan English Test (MET) 4 skills -each 80 points | 53-63 |
Exam for the Certificate of Competency in English (ECCE) | Ja, wenn entsprechendes Zeugnis vorgelegt wird. |
Exam for the Certificate of Proficiency in English (ECPE) | Ja, wenn entsprechendes Zeugnis vorgelegt wird. |
Telc English B2-C1 University | B2 certificate |
UniCert | UniCert II |
Oxford Test of English | B2 |