Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.) studieren
Informationen für Studieninteressierte der Psychosozialen Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.)
Der anwendungsorientierte Master-Studiengang "Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit" qualifiziert auf wissenschaftlicher Grundlage für Tätigkeiten in psychologischen, sozialen und rechtlichen Fragestellungen.
Bewerbung zum Sommersemester 2027
Die Bewerbung ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
Das Wichtigste in Kürze
Studiengang | Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit |
Regelstudienzeit | 6 Semester, Teilzeit |
ECTS-Credit Points | 120 |
Studienbeginn | Sommersemester |
Bewerbungsfrist | 15.01. |
Sprachen | Deutsch |
Der Master-Studiengang Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit bietet:
- eine fundierte praxisorientierte wissenschaftliche Ausbildung
- Beratungskompetenzen in den vier Grundorientierungen sozialer Interventionstheorien (verhaltensorientiert, systemisch-lösungsorientiert, psychoanalytisch und personenzentriert)
- Evaluationsmethoden zur Selbst- und Fremdevaluation beraterischer Dienstleistungen
- Eine Integration juristischer und psychosozialer Beratungsmethoden
- Lehreinzelberatung außerhalb der Hochschule
- Den Erwerb praktischer Supervisions- und Coachingkompetenzen
- Eine Promotionsmöglichkeit nach Abschluss
Der Studiengang
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester (oder 120 Credits nach ECTS). Der Studiengang ist modular aufgebaut und umfasst 12 Module.
Die Lehre findet tätigkeitsbegleitend statt. Während des Semesters vierzehntägig donnerstags und freitags und mit dreitägigen Blockveranstaltungen von Donnerstag bis Samstag in der Regel zu Beginn und Ende des Semesters.
Der Gesamtworkload beträgt 3600 Stunden.
Das Studium umfasst insgesamt 765 Stunden Lehrveranstaltungen (51 SWS). Dazu kommen 75 Stunden kollegiale Gruppenarbeit sowie insgesamt 2760 Stunden Selbststudium (inkl. 20 h Lehreinzelberatung im Einzelsetting im ganzen Studienverlauf plus 100 Stunden studienbegleitende Praxis).
Nach dem dritten Semester ist eine umfangreiche Spezialisierung in zwei Bereichen möglich. Damit werden die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Teilnehmer in den Vertiefungsschwerpunkten berücksichtigt.
1. Schwerpunkt Beratung / Recht / Case Management
Der Schwerpunkt Beratung / Recht / Case Management qualifiziert auf wissenschaftlicher Grundlage für Tätigkeiten in der psychosozialen Beratung in Verbindung mit rechtlichen Fragestellungen. Sie entwickeln differenzierte Beratungskompetenzen, können Krisenintervention durchführen und aus unterschiedlichen Beratungsmethoden einen eigenen Beratungsstil entwickeln.
2. Beratung und Psychotherapie in der Lebensspanne
Der Master-Studiengang ist so konzipiert, dass zu den auf der Seite Psychosoziale Beratung und Recht genannten Gebieten weitere Schwerpunktsetzungen in Beratung, Mediation und Krisenintervention erfolgen können. In seiner psychosozialen und therapeutischen Orientierung geht es darum, die Persönlichkeitsentwicklung und seine Störungen von der Kindheit bis ins Erwachsenenalter genauer zu untersuchen. Das Verstehen intrapsychischer und interpersoneller Beziehungsmuster als Grundbausteine des sozialen und psychischen Erlebens und Handelns werden dabei im Mittelpunkt stehen. Die auf fundierten entwicklungspsychologischen und diagnostischen Kenntnissen aufbauende Beratungskompetenz wird auch auf der Basis der sozialpolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen reflektiert.
Der integrative Ansatz des Studiengangs beinhaltet auch die am Einzelfall erarbeitete Befähigung der Studierenden, ein Problem aus dem Bereich der Beratung / Psychotherapie / Counseling sowohl unter psychosozialen als auch unter rechtlichen Aspekten selbständig theoretisch zu fundieren und mit fachgerechter Auswahl von Beratungsmethoden zu verbinden.
Der Studiengang Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.) setzt sich aus insgesamt 12 Modulen zusammen. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Modulen des Studiengangs:
Modulhandbuch M.A. Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit

„§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind
a. ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) und
b. 300 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung. Diese Beratungserfahrung kann während oder außerhalb des vorangegangenen Hochschulstudiums erworben worden sein. Die Beratungserfahrung kann im Rahmen einer Berufstätigkeit, eines Praktikums und / oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben worden sein.
(2) Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen einer staatlichen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) aus anderen als in Absatz 1 Buchstabe a genannten Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung von mindestens 2.500 Stunden nachweisen.
(3) Zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 1 Buchstabe b bzw. nach Absatz 2 ist eine Bestätigung der entsprechenden Beratungsstelle bzw. Institution vorzulegen.“
Fristen
Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet am 15. Januar.
Zulassungsbeschränkungen
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren.
Kosten
Der Studiengang Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.) ist als konsekutiver Master-Studiengang zurzeit nicht entgeltpflichtig.
Mit Inkrafttreten des Hessischen Studienbeitragsgesetzes werden seit dem Wintersemester 2008/09 keine Studienbeiträge erhoben.
Neben den üblichen Semestergebühren entstehen einmalig verpflichtende Kosten für 20h Einzellehrtherapie.
Anfallende Gebühren zur Einschreibung bei der Hochschule bleiben bestehen. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte im Studienbüro unter studienbuero(at)fra-uas.de.
Ergänzende Informationen
Mehr Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
Für den sechssemestrigen, berufsbegleitenden Studiengang ist ein abgeschlossenes Studium Voraussetzung. Das Studium muss aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesens sein, das eine Regelstudiendauer von mindestens sechs Semestern voraussetzt beziehungsweise 180 ECTS-Punkten (Credits). Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus anderen Bereichen müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung von mindestens 2.500 Stunden nachweisen.
Ziel des seit 2002 akkreditierten anwendungsorientierten Master-Studiengangs ist es, Qualifikations- und Qualitätsstandards für eine wissenschaftlich fundierte Psychosoziale Beratung / Counseling in Verbindung mit Rechtskenntnissen zu sichern. Mediationsbezogene Kompetenzen und Krisenintervention sind hierbei integrale Bestandteile des Beratungsverständnisses. Die Professionalisierung von Beratung soll durch Forschungskompetenz und den Einsatz wissenschaftlich überprüfter Theorien und Verfahren unterstützt werden.
Der integrative Beratungsansatz bezieht sich sowohl auf Beratungen von Personen und Gruppen in ihren lebens- und arbeitsweltlichen Bezügen als auch auf Organisationen in ihren Entwicklungsaufgaben. Zum einen soll hier das Angebot anspruchsvoller Beratungen für Menschen in besonders erschwerten Lebenslagen und Arbeitssituationen im Sinne des Verbraucher- und Klientenschutzes verbessert und zum anderen dem Bedarf an fachlich ausgerichteter Leitungs- und Lehrkompetenz entsprochen werden.
Der Master-Studiengang berücksichtigt, dass die professionell beratenden Berufe in der BRD zunehmend juristischen Regeln unterworfen werden, die die Beratung verrechtlichen. Zugleich wird die sozialpolitische Bedeutung der Beratung unterstrichen und mit ihren gesellschaftlichen Phänomenen kritisch hinterfragt. Der Ausbau des Sozialstaates hat dazu geführt, dass auch die Sozialbeziehungen immer mehr verrechtlicht werden. In der Sozialpolitik und der sozialen Arbeit ist der Verrechtlichungsprozess im Kern irreversibel geworden. Das hat zur Konsequenz, dass durch die unterschiedlichen Beratungsangebote immer weiter differenzierte rechtliche Ansprüche der Klienten berücksichtigt werden müssen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Studierenden befähigt werden, ein Problem aus dem Bereich der Beratung / Counseling einschließlich psychotherapeutischer Perspektiven sowohl unter psychosozialen als auch unter rechtlichen Aspekten selbständig theoretisch zu fundieren und mit fachgerechter Auswahl von Beratungsmethoden zu verbinden. Im Studium werden Sozialrecht, psychosoziale Beratung und Interventionsmethoden gemeinsam vermittelt.
Grundlegende Beratungskompetenzen werden integrativ aus den vier Grundorientierungen sozialer Interventionstheorien (verhaltensorientiert, systemisch-lösungsorientiert, psychoanalytisch und personenzentriert) entwickelt. Durch das breite Spektrum dieser Methoden soll der Vielfalt der Problemlagen der Klienten sowie der Arbeitsfelder entsprochen werden und den Studierenden eine Möglichkeit geboten werden, einen eigenen Beratungsstil und ein individuelles Profil zu entwickeln.
Die im Kontext der Arbeitsstelle oder freiberuflich durchgeführten Beratungen der Studiengangsteilnehmerinnen und -teilnehmer bieten den Ausgangspunkt für die in den Vorlesungen, Falllösungs- bzw. Praxisseminaren, Integrationsworkshops, Übungen und Supervisionen vermittelten Beratungskompetenzen. Auf diese Weise kann die Beratungsqualifikation tätigkeitsfeld- und aufgabenspezifisch entwickelt werden.
Studierende haben die Möglichkeit Beratungspraxis und Falldokumentationen im Rahmen des Praxisprojektes AG TuWas an der Frankfurt University of Applied Sciences zu erbringen. Die AG TuWas ist ein langjähriges Projekt der Frankfurt University of Applied Sciences zu Beratungsanfragen mit Schwerpunkten aus den Bereichen SGB II und SGB XII.
Mit dem Abschluss "M.A. Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit" können Sie unter anderem in folgenden Arbeitsfeldern tätig sein:
- Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung
- Trennungs- und Scheidungsberatung / Familienmediation
- Erziehungsberatung
- Verfahrenspflegschaft / Anwalt des Kindes
- Schuldnerberatung
- Interkulturelle Beratung
- Arbeitslosen- und Beschäftigungsberatung
- Beratung älterer Menschen (insbesondere Pflegeberatung und Betreuungsberatung)
- Alkohol- und Suchtberatung
- Beratung behinderter Menschen
- Beratung in arbeitsweltlichen Bezügen (u.a. Supervision, Mediation und Coaching)
- Casemanagement
Der Master-Studiengang ist so konzipiert, dass zu den bereits genannten Arbeitsfeldern weitere Schwerpunktsetzungen in Beratung, Mediation und Krisenintervention erfolgen können.
Eine Zunahme an Beratungsleistungen wird in allen Bereichen festgestellt. Der Beratungssektor wird als grundsätzlicher Wachstumssektor eingeschätzt, der insbesondere auch in Krisenzeiten einen gegenläufigen Trend zu anderen Bereichen aufweist.
Diese gesellschaftlichen Prozesse führen dazu, dass der Beratungsbedarf immens gewachsen ist. Dies hat seinen Niederschlag in zahlreichen Gesetzen gefunden, in denen Rechtsansprüche auf Beratung normiert sowie neuartige Formen der Beratung geschaffen wurden (z.B. SGB I, SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGBXI, SGB XII).
Für fast jedes Problem wird Beratung angeboten. Renten-, Frauen-, Schuldner-, Alten-, Pflege, Sozial-, Schwangerschaftskonflikt-, Familien-, Drogen-, Berufs-, Trennungs-, Jugend-, Erziehungsberatung etc. richten sich prinzipiell an alle Bürgerinnen und Bürger und werden nicht nur von sog. gesellschaftlichen Risikogruppen in Anspruch genommen. Zu diesen Beratungsleistungen kommt noch die Beratung von Gruppen und Institutionen mittels Coaching, Supervision und Organisationsberatung hinzu, die insbesondere in Krisenzeiten nachgefragt werden.
Der Studiengang hat in erster Linie ein institutionsbezogenes Profil vermittelt aber gleichzeitig vielfältige institutionsübergreifende Beratungskompetenzen, die auch für eine freiberufliche Tätigkeit fundamental sind.
Mit zunehmendem Beratungsbedarf steigen auch die Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung der Berater und an die wissenschaftlichen Kompetenzen zur Qualitätssicherung, die praxisorientiert vermittelt werden.
Wie viel Prozent kann man neben dem Studium noch arbeiten?
Im Master Psychosoziale Beratung und Recht wird, wie in jedem Master vorausgesetzt, dass Sie die Veranstaltungen eigenständig und umfassend vor- und nachbereiten. Der Selbstlernanteil während eines Masterstudiums ist deutlich höher als Sie es auch einem Bachelorstudium kennen. Diese Vor- und Nachbereitungszeiten sollten Sie also einkalkulieren, wenn Sie überlegen, wie viel Zeit Ihnen neben dem Studium noch bleibt.
Wie viel neben dem Studium noch gearbeitet werden kann, hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Kinder, Fahrzeit, Hobbys, persönliche Belastbarkeit, finanzielle Bedingungen u. ä.). Deswegen können dazu keine generellen Aussagen getätigt werden. Allerdings schaffen es nur sehr disziplinierte Studierende dauerhaft 100% neben dem Studium zu arbeiten.
Im Allgemeinen arbeiten die meisten Studierenden 50%-80%, was aber nur als grober Richtwert verstanden werden kann. Oft macht auch ein Arbeitgeber, der Sie bei Ihrem Vorhaben im Master Psychosoziale Beratung und Recht unterstützt, einen entscheidenden Unterschied, wenn es um die Vereinbarkeit von Studium und Beruf geht. Zum Glück verstehen immer mehr Arbeitgeber, dass der Master Psychosoziale Beratung und Recht eine hochkarätige Qualifikation der Mitarbeiter*innen ist und unterstützen mit Freistellungen für das Studium und/oder flexibler Arbeitszeitgestaltung. Ein Tipp: Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Kann man das Anerkennungsjahr mit dem Master Psychosoziale Beratung und Recht kombinieren?
Ja, eine Kombination zwischen Master Psychosoziale Beratung und Recht und Anerkennungsjahr ist grundsätzlich möglich. Beachten Sie bitte die obigen Ausführungen zur Berufstätigkeit. Wenn Sie Ihr Anerkennungsjahr mit dem MA PBR kombinieren möchten, dann müssen Sie zusätzlich noch an den Reflektionssitzung für Berufspraktikant*innen teilnehmen. Durch diese dreifache Belastung kann es sein, dass Sie die für das Anerkennungsjahr benötigten Stunden nicht binnen eines Jahres absolvieren können und sich das Anerkennungsjahr zum Beispiel auf 1,5 Jahre verlängert. Aber auch das hängt von Ihren individuellen Lebensbedingungen ab. Es gab bisher einige Studierende, die parallel zum MA PBR auch das Anerkennungsjahr in der vorgeschriebenen Minimumzeit geschafft haben. Ein Arbeitgeber, der Sie bei Ihrem Vorhaben im Master Psychosoziale Beratung und Recht unterstützt, ist dabei sehr entscheidend.
Prüfungsamt Fachbereich 4
Weitere Infos, Formulare etc. finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes.
Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung immer zum Beginn des Semesters) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.
Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse
Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei.
Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul
Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel
Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:
Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss
Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt
MAPBR, MA PKisF, SUMA:
Antrag senden anMaster-Prüfungsamt
MAXO:
Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss
MASA:
Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.
MAKSA:
Informationen folgen.
Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit:
Antrag an den Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit - APW/BPG/BA MPG/PCM/APN/MA BPG/PGM
Antrag an den Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft
Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit
Antrag Nachteilsausgleich für das Sommersemester 2024 muss bis zum 30.04.2024 dem Prüfungsausschuss vorliegen! Achtung: für Klausuren aus dem Wintersemester muss der Antrag bis 10.04.2024 vorliegen! Den Antrag finden Sie unter der Reiter "Informationen Verfahren Nachteilsausgleich"
Beschluss Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022:
Im Falle einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung kann eine Fristverlängerung in einem Antrag an den Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung einer Fristverlängerung ist in diesem Fall eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung sowie deren zeitlichen Verlauf. Eine Fristverlängerung wird maximal bis zu 50% der Bearbeitungszeit gewährt.


