Zulassungsvoraussetzungen & Fristen auf einen Blick
Zulassungsvoraussetzungen und Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) Der Master-Studiengang ist konsekutiv angelegt. Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer
- die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang der Wirtschaftsinformatik mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) oder
- das fachliche Profil eines Studienabschlusses gemäß Nr. 1 den Anforderungen des Master-Studiengangs Digital Business Management (M.Sc.) entsprechend besitzt. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
- ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger, fachlich verwandter Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. 180 ECTS-Punkten erworben wurde oder
- ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie nach Nr. 1 mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. 180 ECTS-Punkten erworben wurde.
(2) Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), und
- ausreichende englische Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Eine detaillierte Übersicht der akzeptierten Nachweise der oben genannten Sprachkenntnisse ist veröffentlicht auf der Webseite der Frankfurt UAS.
Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse kann entfallen, wenn die Bewerbung auf einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang gestützt wird.
(3) Für die Eignungsfeststellung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gilt die aktuelle Fassung der Satzung der Frankfurt University of Applied Sciences für das Eignungsfeststellungsverfahren und das Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht in der jeweils gültigen Fassung.
(4) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.
(5) Umfasst in den Fällen des Absatzes 1 der vorangegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, wird die Zulassung mit der Auflage verbunden, dass bis zur Zulassung zur Master-Arbeit der erfolgreiche Abschluss von Modulen im Umfang von bis zu 30 ECTS-Punkten nachzuweisen ist. Über die Auswahl der Module entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Nachweis der Auflagenerfüllung kann durch das erfolgreiche Absolvieren des Zusatzmoduls Praxis-Transfer-Projekt (siehe Anlage 3 zur Prüfungsordnung) erbracht werden.
Zu den Semesterterminen.
Anerkannte Nachweise zu den Sprachkenntnissen
- Allgemein: Alle Nachweise einschließlich Schulzeugnisse, soweit sie die Sprachkenntnisse nachweisen, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.
Ausnahme: Nachweis eines vollständig deutschsprachigen Bachelor/Master-Abschlusses. - Nachweis der Teilnahme an einem C1-Kurs
- Nachweis der Teilnahme an einem DSH-Vorbereitungskurs
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss von deutschsprachigen Modulen im Umfang von mind. 20 ECTS-Leistungspunkten
- Abschluss der Sekundarstufe I in Deutschland oder ein vergleichbarer mittlerer Bildungsabschluss im deutschsprachigen Raum in deutscher Sprache
- Berufsausbildung in Deutschland bzw. in anderen deutschsprachigen Ländern in deutscher Sprache
- Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
- Anerkannte standardisierte Sprachtests B2:
Goethe | Zertifikat B2 |
Telc (The European Language Certificates) | B2 |
UniCert | UniCert II |
ÖSD-Zertifikat | B2 |
TestDaf | mit 4 x mindestens TND 3 |
DSH 1 |
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- Allgemein: Alle Nachweise einschließlich Schulzeugnisse, soweit sie die Sprachkenntnisse nachweisen, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.
Ausnahme: Nachweis eines vollständig englischsprachigen Bachelor/Master-Abschlusses. - Deutsche Hochschulzugangsberechtigung: Englisch als fortgeführte Fremdsprache (mindestens fünf Jahre) bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt. Die Abschlussnote, andernfalls die Durchschnittsnote der letzten zwei Schuljahre muss mindestens die deutsche Note „4“ oder 5 Punkte sein.
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung: Vorausgesetzt Unterrichtssprache war in allen Fächern mit Ausnahme des Fremdsprachenerwerbs Englisch
- Englischsprachiger Bachelor/Master-Abschluss
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss von englischsprachigen Modulen im Umfang von mind. 20 ECTS-Leistungspunkten
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines englischsprachigen Fachsprachenzertifikats auf dem Niveau B2 oder höher, das am Fachsprachenzentrum der Frankfurt University of Applied Sciences erworben wurde:
a. entweder mindestens 8 SWS-General English B2 oder
b. mindestens 4 SWS-Fachsprachenzertifikat - Anerkannte standardisierte Sprachtests Englisch B2:
International English Language Testing System (IELTS- includes IELTS Indicator) | Band 5.5/6/6.5 |
PTE Academic | 59-75 |
Cambridge University | First Certificate in English (FCE) |
TOEFL Paper/CBT | 525/197 |
TOEFL iBT (includes Special Home Edition) | 72-94 |
TOEIC Listening TOEIC Reading TOEIC Speaking TOEIC Writing ALLE vier Bereiche müssen abgedeckt sein | 400 385 160 150 |
Michigan English Test (MET) 4 skills -each 80 points | 53-63 |
Exam for the Certificate of Competency in English (ECCE) | Ja, wenn entsprechendes Zeugnis vorgelegt wird. |
Exam for the Certificate of Proficiency in English (ECPE) | Ja, wenn entsprechendes Zeugnis vorgelegt wird. |
Telc English B2-C1 University | B2 certificate |
UniCert | UniCert II |
Oxford Test of English | B2 |
