Masterstudiengänge
Diese Seite gilt für Bewerber*innen mit einem deutschen Bachelor-Abschluss. Studieninteressierte mit einem Bachelor-Abschluss von außerhalb Deutschlands informieren sich bitte über die Seiten der Internationalen Zulassung.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Master-Studiengängen!
Haben Sie Ihren Bachelor abgeschlossen oder planen demnächst Ihren Abschluss? Vertiefen und erweitern Sie Ihre Kenntnisse mit einem unserer praxisorientierten Master-Studiengänge.
Für all unsere Master-Studiengänge ist zunächst eine Bewerbung erforderlich. Ebenso gibt es für jeden Master-Studiengang bestimmte Zugangsvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des gewünschten Studiengangs.
Falls Sie sich noch nicht sicher sind, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten, können Sie unseren Service der Studienberatung nutzen.
Eine Bewerbung ist dennoch möglich. Reichen Sie anstelle des Bachelor-Zeugnisses bitte Folgendes ein:
Nachweis über die Gesamtsumme der bereits erlangten ECTS-Punkte (Credit Points) und die vorläufige Durchschnittsnote.
Das kann eine ausführliche Leistungsübersicht oder eine Bescheinigung des Prüfungsamtes sein. Aus dem Nachweis muss hervorgehen:
- Gesamtsumme der bereits erlangten Credit Points
Es müssen mindestens 80 % der für den Bachelor-Abschluss erforderlichen Credit Points erlangt sein (§ 34 Hessische Hochschulzulassungsverordnung), z.B. 144/180 CP oder 168/210 CP. - Vorläufige Gesamtdurchschnittsnote: Mit dieser Durchschnittsnote nehmen Sie am Bewerbungsverfahren teil.
- Nachweis über den Gesamtumfang des Bachelor-Studiums (z.B. 180 CP oder 210 CP)
- Sind die Gesamtsumme der erlangten Credit Points und/oder die vorläufige Durchschnittsnote nicht ersichtlich, ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren nicht möglich.
- Das Studienbüro addiert nicht Ihre Einzelleistungen. Die Gesamtsumme muss explizit ausgewiesen sein.
- Studierende der Frankfurt UAS reichen als Nachweis lediglich einen aktuellen Ausdruck der Leistungsübersicht aus dem FranCa-Portal ein.
Bitte beachten Sie, dass auch diese Informationen nur für deutsche Bachelorabschlüsse gelten.
Ihr endgültiges Bachelorzeugnis muss dann im Falle einer Zulassung und Einschreibung zum Wintersemester 2025/2026 bis spätestens zum 23.10.2025 im Studienbüro eingehen.
Absolvent*innen der Frankfurt UAS müssen keinen Nachweis senden, hier kann das Studienbüro die Informationen über den Abschluss dem System entnehmen.
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Bewerbung für unseren NC-Master-Studiengang
Die Bewerbungsphase endet am 15. Juli 2025.
Folgende NC-Master-Studiengängen werden im Wintersemester 2025/2026 angeboten:
- Accounting and Finance (M.Sc.)
- Global Logistics (M.Sc.)
- Leadership (M.A.)
- Strategisches Informationsmanagement (M.Sc.)
Folgender NC-Master-Studiengang wird wieder im Sommersemester 2026 angeboten:
- Psychosoziale Beratung und Recht (M.A.) - bitte beachten Sie die Anlage:
Bestätigung der Beratungserfahrung
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Bewerbung für unsere zulassungsfreien Master-Studiengänge.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen der Studiengänge.
Detaillierte Informationen zu unseren zulassungsfreien Master-Studiengängen im Wintersemester 2025/2026 finden Sie auf unseren Studiengangsseiten:
- Allgemeine Informatik (M.Sc.)
- Allgemeiner Maschinenbau (M.Eng.)
- Architektur (M.Sc.)
- Electrical Engineering - Renewable Energy (M.Eng.) 4-semestrig
- Forschung in der Sozialen Arbeit (M.A.)
- Geodatenmanagement (M.Eng.)
- High Integrity Systems (M.Sc.)
- Inclusive Design (M.Sc.)
- Information Technology (M.Eng.) 4-semestrig
- Infrastruktur – Wasser und Verkehr (M.Eng.)
- Kritische Soziale Arbeit – gesellschaftlicher Wandel, Intersektionalität und Diversität (M.A.)*
- Mechatronik und Automobiltechnik (M.Eng.)
- Mechatronik und Robotik (M.Sc.)
- Pflege – Advanced Practice Nursing (M.Sc.)
- Pflege und Gesundheitsmanagement (M.A.)
- Wirtschaftsrecht: Vertragsgestaltung und Digitalisierung (LL.M.)
- Wirtschaftsinformatik (M.Sc.)
- Zukunftssicher Bauen (M.Eng.)
* Zum Nachweis der berufspraktischen Erfahrung können Sie das Formular verwenden.
Die folgenden zulassungsfreien Master-Studiengänge starten wieder im Sommersemester 2026:
Weitere Informationen zur Bewerbung
Master-Studiengänge mit NC |
15.07. Accounting and Finance |
Offene Master-Studiengänge |
15.07. Allgemeiner Maschinenbau |
01.08. Architektur |
15.08. Zukunftssicher Bauen |
01.09. Electrical Engineering – Renewable Energy (4-semestrig) |
15.09. Allgemeine Informatik |
30.09. Mechatronik und Automobiltechnik |
Änderungen vorbehalten |
Die Master-Studiengänge Accounting and Finance, Advanced Architecture, Geodatenmanagement, Global Logistics, High Integrity Systems, Information Technology, Leadership, Mechatronik und Automobiltechnik, Mechatronik und Robotik, Renewable Energy und Strategisches Informationsmanagement verlangen für die Zulassung unter anderem den Nachweis von Englischkenntnissen.
Bei den Master-Studiengängen Allgemeine Informatik und Wirtschaftsinformatik müssen im Falle einer Zulassung Englischkenntnisse bei der Immatrikulation vorgewiesen werden.
Welches Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gefordert wird und welche Sprachzeugnisse akzeptiert werden, entnehmen Sie der Übersicht der akzeptierten Englischnachweise.
Für die folgenden Master-Studiengänge bewerben Sie sich bitte direkt über den Fachbereich:
- Beratung in der Arbeitswelt (M.A.) (nur zum Sommersemester)
- Sustainable Business Development (MBA) (nur zum Wintersemester)
- Urban Agglomerations (M.Sc.) (nur zum Wintersemester)
Die Bewerbung für den weiterbildenden Studiengang Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe (M.A.) erfolgt über das Bewerbungsportal des Studienbüros. Zurzeit ist die Aufnahme von Studierenden ausgesetzt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme für eine persönliche Beratung an unsere Ansprechpartner:innen.
Der Masterstudiengang Aviation and Tourism Management (MBA) nimmt zurzeit keine Studierenden mehr auf.
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Neben den in den Prüfungsordnungen festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Studienplatzvergabe über die Note des Bachelorabschlusses bzw. die Wartesemester entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Die Auswahlgrenzen der vorherigen Semester dienen nur als Orientierung, da der NC-Wert jedes Semester variiert.
Bei einer Bewerbung für zulassungsfreie (NC-freie) Master-Studiengänge erhalten alle Studieninteressierten einen Studienplatz, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge festgelegt. In einigen Studiengängen bestehen feste Notengrenzen für die Zulassung.