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Zulassungsvoraussetzungen für Accounting and Finance

Für das Master-Studium gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:

(1) Der Master-Studiengang ist konsekutiv angelegt. Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer

  1. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang (einer deutschen Hochschule) mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften besitzt oder
  2. das fachliche Profil eines Studienabschlusses gemäß Nr. 1 den Anforderungen des Master-Studiengangs Accounting and Finance (M.Sc.) entsprechend besitzt. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein dem Abschluss gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in den Wirtschaftswissenschaften oder einer verwandten Fachrichtung erworben wurde.

(2) Umfasst in den Fällen von Absatz 1 Nr. 1. und 2. der vorangegangene Studienabschluss weniger als 210 ECTS-Punkte, so wird die Zulassung mit der Auflage verbunden, dass bis zur Erlangung des Studienabschlusses der erfolgreiche Abschluss von Modulen im Umfang von bis zu 30 ECTS-Punkten nachzuweisen ist. Über die Auswahl der Module entscheidet der Prüfungsausschuss.

(3) Das fachliche Profil des Studienabschlusses gemäß Absatz 1 muss den Anforderungen des Masterstudiengangs Accounting and Finance entsprechen. Dies setzt voraus, dass die mit dem Studienabschluss nachgewiesene Qualifikation Kenntnisse und Anwendungskompetenzen in mindestens einem der nachfolgend aufgeführten Bereiche umfasst:

  1. Externes Rechnungswesen
  2. Internes Rechnungswesen/Controlling
  3. Finanzen
  4. Steuern
  5. Quantitative Methoden

Diese Kenntnisse und Kompetenzen gelten als nachgewiesen, wenn im vorausgegangenen Studiengang mindestens 45 ECTS-Punkte in Modulen erworben sind, die einen inhaltlichen Schwerpunkt in einem der genannten Bereiche haben.

(4) Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen

  1. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), und
  2. Ausreichende englische Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Eine detaillierte Übersicht der akzeptierten Nachweise der oben genannten Sprachkenntnisse ist auf der Webseite der Frankfurt UAS veröffentlicht -- und am Textende zu finden.

Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse kann insbesondere entfallen, wenn die Bewerbung auf einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang gestützt wird oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorgelegt wird.

(5) Für die Eignungsfeststellung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gilt die aktuelle Fassung der Satzung der Frankfurt University of Applied Sciences für das Eignungsfeststellungsverfahren und das Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht in der jeweils gültigen Fassung.

(6) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 4 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.

Anerkannte Nachweise zu den Sprachkenntnissen

  1. Allgemein: Alle Nachweise einschließlich Schulzeugnisse, soweit sie die Sprachkenntnisse nachweisen, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. 
    Ausnahme: Nachweis eines vollständig deutschsprachigen Bachelors/Master-Abschlusses. 
  2. Nachweis der Teilnahme an einem B2-Kurs 
  3. Nachweis der Teilnahme an einem DSH-Vorbereitungskurs 
  4. Nachweis über erfolgreichen Abschluss von deutschsprachigen Modulen im Umfang von mind. 10 ECTS-Leistungspunkten 
  5. Abschluss der Sekundarstufe I in Deutschland oder ein vergleichbarer mittlerer Bildungsabschluss im deutschsprachigen Raum in deutscher Sprache 
  6. Berufsausbildung in Deutschland bzw. in anderen deutschsprachigen Ländern in deutscher Sprache 
  7. Deutsche Hochschulzugangsberechtigung 
  8. Anerkannte standardisierte Sprachtests B1: 

Goethe 

Zertifikat B1 

Telc (The European Language Certificates) 

B1 

UniCert 

UniCert I 

ÖSD-Zertifikat 

B1 

KMK - DSD I oder DSD I PRO 

Mindestens B1 in allen Teilbereichen 

TestDaf  

Mit 4 x mindestens TND 3 

DSH1 

 

  1. Allgemein: Alle Nachweise einschließlich Schulzeugnisse, soweit sie die Sprachkenntnisse nachweisen, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Ausnahme: Nachweis eines vollständig englischsprachigen Bachelor/Master-Abschlusses. 
  2. Deutsche Hochschulzugangsberechtigung: Englisch als fortgeführte Fremdsprache (mindestens fünf Jahre) bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt. Die Abschlussnote, andernfalls die Durchschnittsnote der letzten zwei Schuljahre muss mindestens die deutsche Note „4“ oder 5 Punkte sein. 
  3. Ausländische Hochschulzugangsberechtigung: Vorausgesetzt Unterrichtssprache war in allen Fächern mit Ausnahme des Fremdsprachenerwerbs Englisch 
  4. Englischsprachiger Bachelor/Master-Abschluss 
  5. Nachweis über erfolgreichen Abschluss von englischsprachigen Modulen im Umfang von mind. 20 ECTS-Leistungspunkten
  6. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines englischsprachigen Fachsprachenzertifikats auf dem Niveau B2 oder höher, das am Fachsprachenzentrum der Frankfurt University of Applied Sciences erworben wurde: 
    a. entweder mindestens 8 SWS-General English B2 oder 
    b. mindestens 4 SWS-Fachsprachenzertifikat 
  7. Anerkannte standardisierte Sprachtests Englisch B

International English Language Testing System 

(IELTS- includes IELTS Indicator) 

Band 5.5/6/6.5 

PTE Academic 

59-75 

Cambridge University 

First Certificate in English (FCE) 

TOEFL Paper/CBT 

525/197 

TOEFL iBT (includes Special Home Edition) 

72-94 

TOEIC Listening 

TOEIC Reading 

TOEIC Speaking 

TOEIC Writing 

ALLE vier Bereiche müssen abgedeckt sein 

400 

385 

160 

150 

Michigan English Test (MET) 4 skills -each 80 points 

53-63 

Exam for the Certificate of 

Competency in English (ECCE) 

Ja, wenn entsprechendes Zeugnis vorgelegt wird. 

Exam for the Certificate of 

Proficiency in English (ECPE) 

Ja, wenn entsprechendes Zeugnis vorgelegt wird. 

Telc English B2-C1 University 

B2 certificate 

UniCert 

UniCert II 

Oxford Test of English 

B2 

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letzte Änderung: 11.05.2026