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Ihr Weg zum Studienplatz – in nur wenigen Schritten

Sie erfüllen die folgenden fachlichen Voraussetzungen?

Vorausgesetzt werden ein wirtschaftswissenschaftlicher oder fachlich verwandter Bachelor- oder Diplom-Abschluss oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw.

  • mit mindestens 180 ECTS-Punkten. Hier gilt die Bedingung, dass (bis zu) 30 ECTS-Punkte noch vor Anmeldung zur Masterarbeit an der Frankfurt UAS erworben werden. Die entsprechenden Module legt der Prüfungsausschuss fest ODER
  • mit mindestens 210 ECTS-Punkten – ohne weitere Bedingungen.

Dann werden Sie aktiv!

Bitte reichen Sie im Rahmen der formalen Bewerbung („Bewerbungsportal Studienbüro“ mit Checkliste) eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses ein oder (sollten Sie sich aktuell noch im Studium befinden) eine besondere Bescheinigung, die die vorläufige Gesamtnote und die zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten ECTS-Punkte enthält. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall nachgereicht werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Frist, die Ihnen vom Studienbüro genannt wird.

  • Ein Sprachzeugnis der vom GER aufgeführten Sprachtests, z.B. Toefl, IELTS, etc. (Nicht anerkannt werden Selbsttests, Placement Tests, Sprachtests privater Bildungsträger, Schulenglisch. Einzelne Sprachmodule - auch mit Niveauangabe – sind nicht ausreichend.)
  • Nachweis, dass in einem erfolgreich abgeschlossenen Studiengang mindestens 30 ECTS-Punkte in englischsprachigen Modulen erbracht wurden (durch Modulbeschreibungen aus dem Modulhandbuch und Markierungen im Leistungsnachweis).
  • DAAD-Test (mit genauer Angabe des Niveaus, nicht älter als 2 Jahre)

Sie wollen sich für den Studierfähigkeitstest anmelden? Das sollten Sie wissen:

Der Studierfähigkeitstest erfolgt durch einen Online-Eignungstest. Der Online-Eignungstest soll Aufschluss über die fachspezifische Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers geben. Dazu wird die besondere fachliche Qualifikation auf der Basis fachspezifischer Fragestellungen aus den Bereichen

  • Controlling,
  • Finanzierung,
  • Rechnungslegung und
  • Steuern

in Form einer elektronischen Prüfung ermittelt.

Fakten:

  • Der Studierfähigkeitstest wird in ausschließlich englischer Sprache durchgeführt und dauert 60 Minuten.
  • Der Studierfähigkeitstest gilt als „bestanden“, wenn Sie ihn mit mindestens der Note 4,0 = ausreichend abschließen.
  • Nach Abschluss des Studierfähigkeitstests erhalten Sie eine Bescheinigung über das Ergebnis in Form einer – auf eine Stelle hinter dem Komma – ausgewiesenen Note.
  • Ein bestandener Studierfähigkeitstest ist nur in dem absolvierten Kalenderjahr gültig und kann nicht wiederholt werden.
  • Sollten Sie den Studierfähigkeitstest nicht bestanden haben, so ist eine Wiederholung frühestens im darauffolgenden Kalenderjahr möglich.
  • Das Testergebnis wird direkt an das Studienbüro weitergegeben.
  • Im Rahmen der Immatrikulation müssen Sie eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass Sie den Studierfähigkeitstest selbstständig und ohne Nutzung unerlaubter Hilfsmittel durchgeführt haben.

Termine des

60-MINÜTIGEN STUDIERFÄHIGKEITSTEST

Anmeldung zum Test

Durchführung des Tests von 08:00 bis 23:00 Uhr

Bis spätestens 18.06. um 17:00 Uhr für den Test ...

… am 19.06.

Bis spätestens 11.07. um 17:00 Uhr für den Test …

… am 12.07.

Bis spätestens 14.07. um 17:00 Uhr für den Test …

… am 15.07.

Der Online-Eignungstest wird viermal im Kalenderjahr und ausschließlich zu diesen Terminen angeboten. Hinweis: Sollten Sie weitere Fragen zum Studierfähigkeitstest haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an mastertest(at)fb3.fra-uas.remove-this.de

Dann werden Sie aktiv! Anmeldung zum Studierfähigkeitstest:

Online & Online: Zur Anmeldung zum Studierfähigkeitstest.

Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, den Studierfähigkeitstest in den Räumlichkeiten bzw. an den PCs der Frankfurt UAS durchzuführen. Im Rahmen der Anmeldung wird abgefragt, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen.

Ein Hinweis zum guten Schluss:

Lesen Sie sich nun bitte die Regularien zum Online-Eignungstest unter „Durchführung des Studierfähigkeitstest“ durch, damit Sie am Testtag selbst entspannt durchstarten können.

Bereit zur Durchführung des Studierfähigkeitstest? Prima!

Ihre Anmeldung zum Studierfähigkeitstest sollte an dieser Stelle bereits erfolgt sein!!!

Ab jetzt gilt es, die folgenden Schritte und Regularien zu beachten:

  1. Nach Ihrer Anmeldung zum Studierfähigkeitstest erhalten Sie von der Frankfurt UAS einen Link, mit dem Sie zur Online-Plattform „Moodle“ gelangen. (§ 8 Absatz 11*)
  2. Zur Anmeldung auf „Moodle“ nutzen Sie bitte jene E-Mail-Adresse, die Sie ins Online-Formular zur Anmeldung zum Studierfähigkeitstest eingetragen haben.
  3. Am Tag der Durchführung des Tests steht Ihnen die Testumgebung von 08:00 bis 23:00 Uhr zur Verfügung. In diesem Zeitraum können Sie den Test eigenständig beginnen (spätestens jedoch um 22:00 Uhr, da die Bearbeitungszeit 60 Minuten beträgt).
  4. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit 60 Minuten beträgt! Nach Ablauf der Zeit schließt der Test automatisch.
  5. Im Falle Ihrer Zulassung zum Studium sind Sie dazu verpflichtet, uns schriftlich zu versichern, dass Sie den Test selbstständig und ohne Nutzung unerlaubter Hilfsmittel durchgeführt haben. Zu diesem Zweck erhalten Sie von der Frankfurt UAS ein eigens dafür entwickeltes Formular, das Sie im Rahmen Ihrer Immatrikulation im Studienbüro ausgefüllt und unterschrieben vorlegen müssen. (§ 8 Absatz 7*)
  6. Als Teilnehmer*in des Studierfähigkeitstests erhalten Sie Ihr Ergebnis gemäß § 8 Absatz 5* als Bescheinigung per E-Mail.
  7. Das Ergebnis Ihres Studierfähigkeitstest ist – sofern mit mindestens der Note 4,0 abgeschlossen – Bestandteil des Auswahlverfahrens. Die Vergabe der Studienplätze für den zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt auf Basis einer Verfahrensnote. Diese berechnet sich zu 60 % aus der Bachelor-Note sowie zu 40 % aus dem Ergebnis des Studierfähigkeitstests.
  8. Sollte es während der Durchführung des Studierfähigkeitstests zu einem Ausfall der dafür erforderlichen Hard- und/oder Software kommen, für den die Frankfurt UAS verantwortlich ist, so kann der Test zu den in § 8 Absatz 9* angegebenen Terminen erneut durchgeführt werden.

Sollten Sie sich darüber hinaus dafür entschieden haben, den Studierfähigkeitstest in den Räumlichkeiten bzw. an den PCs der Frankfurt UAS durchzuführen, so sollten Ihnen die Details zur Startzeit, Raum etc. bereits von der Frankfurt UAS per E-Mail mitgeteilt worden sein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an mastertest(at)fb3.fra-uas.remove-this.de

*Die Paragrafen beziehen sich auf die entsprechende Zulassungssatzung. Im Zweifel gilt immer die Regelung aus der Prüfungsordnung.

Last but not least ist Ihre formale Bewerbung zum Studium notwendig.

Bewerbung mit deutschem Vorbildungsnachweis:

Die Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen zum 1. Fachsemester in diesem Studiengang erfolgt über die Webseite "Bewerbung und Einschreibung - Master-Studiengänge". Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen das Studienbüro.

Bewerbung mit ausländischem Vorbildungsnachweis:

Studierende mit ausländischen Abschlüssen wenden sich bitte an das International Office..
Die Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen erfolgt in der Regel online über uni-assist e.v. Das International Office berät Sie gerne! Fragen zum Bewerbungsweg über uni-assist können Sie ganz unkompliziert über E-Mail: admissions(at)io.fra-uas.remove-this.de ans International Office stellen.

Webteam Fachbereich 3ID: 8403
letzte Änderung: 29.04.2022