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Zulassungsvoraussetzungen & Fristen auf einen Blick

Zulassungsvoraussetzungen:

Der Studiengang ist n i c h t zulassungsbeschränkt.

(1) Der Master-Studiengang ist konsekutiv angelegt. Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer

  1. die Bachelor-Prüfung im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht – Business Law oder die Diplom-Prüfung im Diplomstudiengang Wirtschaftsrecht der Frankfurt University of Applied Sciences mit der Note 3,0 oder besser bestanden hat, oder
  2. die Bachelor-Prüfung im akkreditierten Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht oder die Diplom-Prüfung im akkreditierten Diplomstudiengang Wirtschaftsrecht an einer anderen Hochschule mit der Note 3,0 oder besser bestanden hat, oder
  3. das erste juristische Staatsexamen bestanden hat oder
  4. einen den Abschlüssen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 mindestens gleichwertigen, fachlich verwandten Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen Hochschule, insbesondere in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und einem 50%igen juristischen Anteil besitzt, oder
  5. einen den Abschlüssen gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2 mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie Absatz 1 Nr. 1 – 3 mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und einem 50%igen juristischen Anteil besitzt. Der juristische Anteil erfordert fundierte Kenntnisse im deutschen Recht. Kenntnisse im ausländischen Recht sind nicht ausreichend.

(2) Das fachliche Profil des Studienabschlusses gemäß Absatz 1 muss den Anforderungen des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht: Vertragsgestaltung und Digitalisierung entsprechen. Dies setzt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2, 4 und 5 voraus, dass die mit dem Studienabschluss nachgewiesene Qualifikation Kenntnisse und Anwendungskompetenzen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen umfasst:

  1. für Studienabschlüsse gemäß Absatz 1 Nr. 2:
    Berufspraktisches Semester oder mindestens sechsmonatige Berufspraxis nach diesem Studienabschluss,
  2. für Studienabschlüsse gemäß Absatz 1 Nr. 4 und 5:
    Nachgewiesene Grundkenntnisse in den Bereichen: Wirtschaftsprivatrecht, Arbeitsrecht, Europarecht, Unternehmensrecht, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Fachsprache Englisch, Schlüsselqualifikationen und berufspraktisches Semester oder mindestens sechsmonatige Berufspraxis nach diesen Studienabschlüssen. Es müssen 50% deutsche rechtswissenschaftliche Inhalte in dem Studiengang nachgewiesen werden oder die Bewerberin oder der Bewerber muss anderweitig ein Äquivalent von mindestens 90 CP im deutschen Recht nachweisen.
    In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2, 4 und 5 kann der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass bis zur Zulassung zur Masterarbeit der erfolgreiche Abschluss von Modulen aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht – Business Law im Umfang von bis zu 30 CP nachzuweisen ist. Über die Auswahl der Module entscheidet der Prüfungsausschuss.

(3) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1 und 2 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.

(4) Umfasste in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2, 4 und 5 der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, so wird die Zulassung mit der Auflage verbunden, dass bis zur Zulassung zur Master-Arbeit der erfolgreiche Abschluss von Modulen im Umfang von bis zu 30 ECTS-Punkten nachzuweisen ist. Hierzu kann u. a. aus dem Modulangebot der Bachelor-Studiengänge am Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht der Frankfurt University of Applied Sciences ausgewählt werden. Über die Anzahl und die Auswahl der Module entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann einschlägige Berufserfahrung (außerhochschulisch erworbene Kompetenzen) im Umfang von bis zu 30 ECTS-Punkten (Credit Points) anrechnen. Es gelten diesbezüglich die Regelungen § 21 der AB Bachelor Master.

 

Fristen:

Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet für das Wintersemester mit dem 30. September für Bewerber*innen mit deutschem Abschluss und mit dem 15. Juli für Bewerber*innen mit internationalem Abschluss

Zu den Semesterterminen.

Webteam Fachbereich 3ID: 10993
letzte Änderung: 18.06.2025