Zugangsvoraussetzungen und Immatrikulationsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zum Master-Studiengang Global Logistics in der drei- und viersemestrigen Variante erfordert
- den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften an der Frankfurt UAS oder
- den Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften oder Ingenieurwissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, der Kenntnisse und Kompetenzen umfasst, die sich nicht wesentlich von den vermittelten Kenntnissen und Kompetenzen eines Bachelor-Studiengangs der Fachrichtungen Logistik, Außenwirtschaft, Produktion, Supply Chain Management oder Mobilität unterscheiden,
- sowie den Nachweis von Kenntnissen und Kompetenzen nach Absatz 3.
(2) Zur dreisemestrigen Variante des Studiengangs Global Logistics wird zugelassen, wessen nachgewiesener Hochschulabschluss mindestens sieben Semester oder mindestens 210 ECTS-Punkte umfasst. Zur viersemestrigen Studienvariante wird zugelassen, wessen nachgewiesener Hochschulabschluss mindestens sechs Semester oder mindestens 180 ECTS-Punkte umfasst.
(3) Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist der Nachweis von hochschulisch erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen im Umfang von mindestens 20 ECTS-Punkten oder einem entsprechendem Workload aus Modulen mit einem inhaltlichen Schwerpunkt in mindestens einem der nachfolgend aufgeführten Bereiche:
- Logistik
- Außenwirtschaft
- Produktion
- Supply Chain Management
- Mobilität
(4) Zusätzlich zu den unter Absatz 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ist der Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 laut Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Die Liste der anerkannten Sprachnachweise wird auf der Website der Frankfurt UAS veröffentlicht.
(5) Für die Eignungsfeststellung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gilt die Satzung der Frankfurt University of Applied Sciences für das Eignungsfeststellungsverfahren und das Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht in der jeweils gültigen Fassung.
(6) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 4 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.
(7) Die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 4 müssen zur Bewerbung vorgelegt werden.
Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
- Allgemein: Alle Nachweise einschließlich Schulzeugnisse, soweit sie die Sprachkenntnisse nachweisen, dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Ausnahme: Nachweis eines vollständig englischsprachigen Bachelors/Master-Abschlusses.
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigung: Vorausgesetzt Unterrichtssprache war in allen Fächern mit Ausnahme des Fremdsprachenerwerbs Englisch.
- Englischsprachiger Bachelor/Master-Abschluss
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss von englischsprachigen Modulen im Umfang von mind. 30 ECTS-Leistungspunkten
- Nachweis über das erfolgreiche Ablegen eines englischsprachigen Fachsprachenkurses auf dem Niveau C1, der am Fachsprachenzentrum der Frankfurt University of Applied Sciences belegt wurde: Mindestens 8 SWS-Fachsprachenzertifikat.
- Anerkannte standardisierte Sprachtests C1:
International English Language Testing System (IELTS- includes IELTS Indicator) | Band 7/7.5/8 |
PTE Academic | 76-84 |
Cambridge University | Certificate in Advanced English (CAT) |
TOEFL Paper/CBT | 550/213 |
TOEFL iBT (includes Special Home Edition) | 95-113 |
TOEIC Listening TOEIC Reading TOEIC Speaking TOEIC Writing ALLE vier Bereiche müssen abgedeckt sein | 490 455 200 200 |
Michigan English Test (MET) 4 skills -each 80 points | 64-80 |
Exam for the Certificate of Proficiency in English (ECPE) | Ja, wenn entsprechendes Zeugnis vorgelegt wird |
Telc English B2-C1 University | C1 certificate |
UniCert | UniCert III |
Oxford Test of English | C1 |
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Numerus-Clausus-Verfahren, sofern es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. Die Gesamtnote wird bei diesem Verfahren wie folgt berechnet:
- 60 % Note des Bachelor-Zeugnisses (oder vorläufige Note aus vorläufigem Zeugnis)
- 40 % Notenäquivalent des Studierfähigkeitstests
Der Studierfähigkeitstest erfolgt durch einen Online-Eignungstest. Der Online-Eignungstest soll Aufschluss über die fachspezifische Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers geben. Dazu wird die besondere fachliche Qualifikation auf der Basis fachspezifischer Fragestellungen aus den Bereichen Unternehmenslogistik, Informationssysteme der Logistik, Anwendung von Methoden des Projektmanagements (anhand komplexer Supply Chain-Fragestellungen) in Form einer elektronischen Prüfung ermittelt. Der Online-Eignungstest wird ausschließlich in englischer Sprache durchgeführt und dauert 60 Minuten.