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Zulassungsvoraussetzungen & Fristen auf einen Blick

Zulassungsvoraussetzungen:

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem eigenständigen Zulassungsverfahren:

 

1) Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer

 

  1. Zum Studium der dreisemestrigen Studienvariante (Zulassung nur zum Wintersemester) kann nur zugelassen werden, wer die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie, Management, Psychologie, Verwaltung oder Wirtschaftsrecht oder anderen Studiengänge mit betriebswirtschaftlichen Inhalten, z.B. Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftspädagogik mit mindestens 210 ECTS-Punkten (Credit Points) bestanden hat.
  2. Zum Studium der viersemestrigen Studienvariante (Zulassung nur zum Sommersemester) kann nur zugelassen werden, wer die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie, Management, Psychologie, Verwaltung oder Wirtschaftsrecht oder anderen Studiengänge mit betriebswirtschaftlichen Inhalten, z.B. Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftspädagogik mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) bestanden hat.
  3. Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen den Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 laut Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Liste der anerkannten Sprachnachweise wird auf der Website der Frankfurt UAS veröffentlicht.
  4. Wer die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang einer beliebigen Fachrichtung und Vorliegen einer mindestens zweijährigen Vollzeit-Berufstätigkeit (mindestens 30 h Wochenarbeitszeit) in einer Organisation oder Unternehmen nach Vorlage einschlägiger Arbeitszeugnisse oder der Bestätigung des Arbeitgebers vorweisen kann, kann zum Studium zugelassen werden.
  5. Das fachliche Profil eines Studienabschlusses gemäß Nr. 1 den Anforderungen des Master- Studiengangs Leadership and Psychology (M.A.) entsprechend besitzt. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn
    1. ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger, fachlich verwandter Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde oder
    2. ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie nach Nr. 1 mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde.
  6. Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen gilt die Satzung über das Verfahren zur Bewertung und Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen an der Fachhochschule Frankfurt am Main vom 28. Februar 2005 in der jeweils gültigen Fassung.
  7. Die Eignungsfeststellung erfolgt aufgrund eines Auswahlverfahrens, das zu einer Rangliste führt. Der Ranglistenplatz wird zu 50% durch die Bewertung eines Essays mit maximal 900 Wörtern zur Studienmotivation und zu 50% durch die Note des Bachelorabschlusses ermittelt.
  8. Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1, 2 und 5 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.
  9. Die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 4 müssen zur Bewerbung vorgelegt werden. Studienbewerberinnen und -bewerber, die zum Bewerbungszeitraum noch keinen Hochschulabschluss nachweisen können, können sich ersatzweise mit einer Bescheinigung nach § 19 Absatz 3 Studienplatzvergabeverordnung Hessen und unter den Voraussetzungen nach der Studienplatzvergabeverordnung Hessen auf einen Studienplatz bewerben.

 

Fristen:

Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet für das Wintersemester mit dem 31. Juli für Bewerber*innen mit deutschem Abschluss und mit dem 15. Juli für Bewerber*innen mit internationalem Abschluss

Zu den Semesterterminen.

Webteam Fachbereich 3ID: 15601
letzte Änderung: 18.09.2025