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Zulassungsvoraussetzungen & Fristen auf einen Blick

Zulassungsvoraussetzungen:
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren. 

(1) Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer

  1. die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang in Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie, Management, Verwaltung oder Wirtschaftsrecht mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) oder
  2. das fachliche Profil eines Studienabschlusses gemäß Nr. 1 den Anforderungen des Master-Studiengangs Leadership (M.A.) entsprechend besitzt. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn

a) ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger, fachlich verwandter Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde oder

b) ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie nach Nr. 1 mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde.

(2) Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen ausreichende englische Sprachkenntnisse.

  • Diese sind durch Sprachkenntnisse mindestens der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Zulässige Sprachzeugnisse sind die vom GER aufgeführten Sprachtests, z.B. Toefl, IELTS usw.
  • DAAD-Test (mit genauer Angabe des Niveaus, nicht älter als zwei Jahre).
  • Nachweis, dass in einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Studiengang mindestens 30 ECTS-Punkte in englischsprachigen Modulen erbracht wurden (durch Modulbeschreibungen aus dem Modulhandbuch und Markierungen im Leistungsnachweis).

HINWEIS: Nicht anerkannt werden Selbsttests, Placement Tests, Sprachtests privater Bildungsträger und Schulenglisch. Einzelne Sprachmodule – auch solche mit Niveauangabe – sind nicht ausreichend.

(3) Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen gilt die Satzung über das Verfahren zur Bewertung und Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen an der Fachhochschule Frankfurt am Main vom 28. Februar 2005 in der jeweils gültigen Fassung.

(4) Für die Eignungsfeststellung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gilt die aktuelle Fassung der Satzung der Frankfurt University of Applied Sciences für das Eignungsfeststellungsverfahren und das Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht vom 19. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung.

(5) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1, 2 und 4 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt.

(6) Umfasste in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte (Credit Points), so wird die Zulassung mit der Auflage verbunden, dass bis zur Zulassung zur Master-Arbeit der erfolgreiche Abschluss von Modulen im Umfang von bis zu 30 ECTS-Punkten (Credit Points) nachzuweisen ist. Über die Auswahl der Module entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Nachweis der Auflagenerfüllung kann durch das erfolgreiche Absolvieren des Zusatzmoduls Praxis-Transfer-Projekt (siehe Anlage 3) erbracht werden.

(7) Die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 müssen zur Bewerbung vorgelegt werden. Studienbewerberinnen und -bewerber, die zum Bewerbungszeitraum noch keinen Hochschulabschluss nachweisen können, können sich ersatzweise mit einer Bescheinigung nach § 19 Absatz 3 Studienplatzvergabeverordnung Hessen und unter den Voraussetzungen nach der Studienplatzvergabeverordnung Hessen auf einen Studienplatz bewerben.

Fristen:
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet am 15. Juli.

Zu den Semesterterminen.

Webteam Fachbereich 3ID: 10963
letzte Änderung: 04.12.2023