Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.) studieren
Informationen für Studieninteressierte der Psychosozialen Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.)
Der anwendungsorientierte, berufsbegleitende Master-Studiengang Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.) qualifiziert auf wissenschaftlicher Grundlage für Tätigkeiten in verschiedenen Feldern Sozialer Arbeit und psychosozialer Beratung.
Bewerbung zum Sommersemester 2027
Die Bewerbung ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
Das Wichtigste in Kürze
Studiengang | Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit |
Regelstudienzeit | 6 Semester, Teilzeit |
ECTS-Credit Points | 120 |
Studienbeginn | Sommersemester |
Bewerbungsfrist | 15.01. |
NC-Verfahren | Ja |
Sprachen | Deutsch |
Besonderheiten des Studiengangs
- eine fundierte praxisorientierte wissenschaftliche Ausbildung
- Beratungskompetenzen in verschiedenen Grundorientierungen sozialer Interventionstheorien (z. B. psychodynamisch, verhaltensorientiert, humanistisch, personenzentriert, systemisch-lösungsorientiert)
- Evaluationsmethoden zur Selbst- und Fremdevaluation beraterischer Dienstleistungen
- Fallbezogene Workshops zur Integration rechtlicher und psychosozialer Perspektiven
- Feste Supervisionsgruppen mit wechselnden Supervisor*innen
- Kollegiale Gruppenarbeiten mit Fällen aus der eigenen beruflichen Praxis als selbstbestimmter Übungsraum für verschiedene Interventionsansätze
- Zusätzliche Einzellehrberatung außerhalb der Hochschule (kostenpflichtig)
- Beratungsmethoden basieren auf integrativen Verständnis von Beratung und orientieren sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB)
- Kontinuierliche Reflexion der eigenen beratenden Praxis (schriftliche Beratungsdokumentation)
- Promotionsmöglichkeit nach Abschluss
Der Studiengang
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester (120 ECTS). Der Studiengang ist modular aufgebaut und umfasst 12 Module.
Die Lehre findet tätigkeitsbegleitend statt; während des Semesters vierzehntägig donnerstags und freitags und mit dreitägigen Blockveranstaltungen von Donnerstag bis Samstag in der Regel zu Beginn und Ende des Semesters.
Der Gesamtworkload beträgt 3600 Stunden.
Nach dem dritten Semester ist eine Spezialisierung in zwei Bereichen möglich. Damit werden die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Studierenden in den Vertiefungsschwerpunkten berücksichtigt.
Schwerpunkte
1. Sozialberatung, Case Management und Recht
Der Schwerpunkt vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse in Sozialberatung und Case Management und ermöglicht Ihnen, Lehrinhalte der vorangehenden Semester an Ihren beruflichen Bezügen orientiert zu vertiefen. Es werden Kenntnisse und Methoden zur Gestaltung von konkreten Beratungsprozessen auf Einzelfallebene sowie zur Gestaltung und Steuerung der Systemebene vermittelt. Vor dem Hintergrund von sozialwissenschaftlichen Studien setzen Sie sich kritisch mit Konfliktlinien in fallbezogenen und fallübergreifenden Kooperationszusammenhängen auseinander. Sie erarbeiten Rechtskontexte verschiedener Lebenslagen (insbesondere Armut, Alter, Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit). Dabei werden auch übergreifende sozialrechtliche, zivilrechtliche und sozialpolitische Problemfelder näher erschlossen. Im Rahmen der Prüfungsleistung untersuchen und präsentieren Sie eigenständig auf wissenschaftlicher Grundlage der Rechtskontexte sowie des Beratungsprozesses eine lebenslagenbezogene konkrete Problemstellung.
2. Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Der Schwerpunkt Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglicht Ihnen, Lehrinhalte der vorangehenden Semester (vor allem der Module 4 und 6) an Ihren beruflichen Bezügen orientiert zu vertiefen. Die Settings reichen von Beratung unter Zwang über Tür-Angel-Gespräche bis hin zu langjährigen Begleitprozessen. Gegenstand des Schwerpunkts sind unterschiedliche methodische Profile von Beratung und Begleitung in psychosozialen Feldern und deren Anwendungsgebieten. Darauf aufbauend setzen Sie sich vertieft mit Konzepten für die beratende und präventive Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auseinander. Sie sind damit in der Lage, neben einer Differenzierung je nach Lebensalter der Klient*innen und Klienten, auch weitere Differenzen in Bezug auf deren vielfältige Lebensrealitäten und Lebenswelten zu berücksichtigen (u. a. Herkunft, Geschlecht, Befähigung und sozioökonomische Bedingungen). Hierbei lernen Sie auch rechtliche Rahmenbedingungen einzubeziehen. Insgesamt wird eine differenz-sensible und macht-kritische Beratungshaltung unterstützt.
Der Studiengang Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.) setzt sich aus insgesamt 12 Modulen zusammen. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Modulen des Studiengangs:
Modulhandbuch M.A. Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit

1. Zum Studium im Master-Studiengang Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit kann zugelassen werden, wer:
a. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aus den Bereichen des Gesundheits-, Sozial- oder Pflegewesens mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten erworben hat und
b. 300 Stunden Beratungserfahrungen im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung nachweisen kann. Diese Beratungserfahrung kann während oder außerhalb des vorangegangenen Hochschulstudiums erworben worden sein. Die Beratungserfahrung kann im Rahmen einer Berufstätigkeit, eines Praktikums und / oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben worden sein.
2. Bewerberinnen und Bewerber, die einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten aus anderen als in Absatz 1 Buchstabe a genannten Bereichen erworben haben, müssen Beratungserfahrung im Bereich der psychosozialen und / oder rechtlichen Beratung von mindestens 2.500 Stunden nachweisen.
3. Zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzung nach Absatz 1 Buchstabe b bzw. nach Absatz 2 ist eine Bestätigung der entsprechenden Beratungsstelle bzw. Institution vorzulegen.
Fristen
Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet am 15. Januar.
Zulassungsbeschränkungen
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren.
Absolvent*innen verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche und methodische Kenntnisse der psychosozialen Beratung orientiert an internationalen Diskursen sowie Kenntnisse des einschlägigen Rechts in der Sozialen Arbeit. Sie verstehen und differenzieren komplexe und interdisziplinäre Zusammenhänge innerhalb und zwischen Beratungsmethoden sowie rechtlichen Rahmenbedingungen und können diese in unterschiedlichen Handlungsfeldern der psychosozialen Beratung wissenschaftlich fundiert gestalten und anwenden.
Sie sind befähigt, wissenschaftliche Verstehens- und Handlungskonzepte reflektiert anzuwenden und komplexe psychosoziale Beratungssituationen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Standards, rechtlicher Bestimmungen und berufsethischer Leitlinien zu analysieren, zu planen und eigenständig fachlich fundierte Handlungsentscheidungen zu treffen.
Sie führen Beratungsprozesse kontext-, konstellations- und settingspezifisch durch, wählen und begründen angemessene Kommunikations- und Interventionsformen, entwickeln dabei eine fachliche Position zur Digitalisierung von Beratung und gestalten die Beziehung zu Ratsuchenden auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Absolvent*innen verfügen über ausgeprägte kommunikative und interdisziplinäre Kompetenzen. Sie unterstützen Ratsuchende bei der Reflexion von Erfahrungen, Bedarfen und ermöglichen sie ihnen, Ressourcen zu erkennen und fördern damit Empowerment und soziale Teilhabe. In der Beratung arbeiten sie ko-produktiv und beziehen aktiv Adressat*innen in Entscheidungsprozesse ein. Sie können sich fachlich fundiert mit Kolleg*innen und weiteren Professionen austauschen.
Absolvent*innen gestalten Beratung als reflexiven und kontinuierlichen Lernprozess. Sie hinterfragen das eigene berufliche Handeln vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Prozesse kritisch, entwickeln es weiter und erschließen sich eigenverantwortlich neue, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Methoden und Herangehensweisen für die Praxis und wenden diese an. Außerdem sind Sie in der Lage, den Beratungsprozess auch im Kontext institutioneller, organisationaler und rechtlicher Anforderungen zu gestalten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse selbstständig in die Praxis zu überführen. Sie verstehen Beratung als reflexiven Prozess und gestalten diesen entsprechend den Prinzipien beruflicher Ethik und gesellschaftlicher Verantwortung lebenslagen- und diversitätssensibel.
Die im Kontext der Arbeitsstelle oder freiberuflich durchgeführten Beratungen der Studierenden bieten den Ausgangspunkt für die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Beratungskompetenzen. Auf diese Weise kann die Beratungsqualifikation tätigkeitsfeld- und aufgabenspezifisch entwickelt werden.
Studierende haben die Möglichkeit Beratungspraxis und Falldokumentationen im Rahmen des Praxisprojektes AG TuWas an der Frankfurt University of Applied Sciences zu erbringen. Die AG TuWas ist ein langjähriges Projekt der Frankfurt University of Applied Sciences zu Beratungsanfragen mit Schwerpunkten aus den Bereichen SGB II und SGB XII.
Mit dem Abschluss "Psychosoziale Beratung und Recht in der Sozialen Arbeit (M.A.)" können Sie in allen Feldern der Beratung (z. B. Erziehungsberatung, Schuldenberatung, Sozialberatung, Migrationsberatung) und in allen Feldern Sozialer Arbeit mit einem hohen Beratungsanteil (z. B. Betreutes Wohnen, Allgemeiner Sozialer Dienst) tätig werden.
- Sozialberatung
- Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung
- Trennungs- und Scheidungsberatung / Familienmediation
- Erziehungsberatung
- Schuldnerberatung
- Interkulturelle Beratung
- Arbeitslosen- und Beschäftigungsberatung
- Beratung älterer Menschen (insbesondere Pflegeberatung und Betreuungsberatung)
- Beratung für Menschen mit einer Suchterkrankung
- Beratung von Menschen mit Behinderung
- Casemanagement
Der Master-Studiengang ist so konzipiert, dass zu den bereits genannten Arbeitsfeldern weitere Schwerpunktsetzungen in Beratung, Mediation und Krisenintervention erfolgen können.
Wie viel Prozent kann man neben dem Studium noch arbeiten?
Im Master Psychosoziale Beratung und Recht wird, wie in jedem Master vorausgesetzt, dass Sie die Veranstaltungen eigenständig und umfassend vor- und nachbereiten. Der Selbstlernanteil während eines Masterstudiums ist deutlich höher als Sie es auch einem Bachelorstudium kennen. Diese Vor- und Nachbereitungszeiten sollten Sie also einkalkulieren, wenn Sie überlegen, wie viel Zeit Ihnen neben dem Studium noch bleibt.
Wie viel neben dem Studium noch gearbeitet werden kann, hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Kinder, Fahrzeit, Hobbys, persönliche Belastbarkeit, finanzielle Bedingungen u. ä.). Deswegen können dazu keine generellen Aussagen getätigt werden. Allerdings schaffen es nur sehr disziplinierte Studierende dauerhaft 100% neben dem Studium zu arbeiten.
Im Allgemeinen arbeiten die meisten Studierenden 50%-80%, was aber nur als grober Richtwert verstanden werden kann. Oft macht auch ein Arbeitgeber, der Sie bei Ihrem Vorhaben im Master Psychosoziale Beratung und Recht unterstützt, einen entscheidenden Unterschied, wenn es um die Vereinbarkeit von Studium und Beruf geht. Zum Glück verstehen immer mehr Arbeitgeber, dass der Master Psychosoziale Beratung und Recht eine hochkarätige Qualifikation der Mitarbeiter*innen ist und unterstützen mit Freistellungen für das Studium und/oder flexibler Arbeitszeitgestaltung. Ein Tipp: Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Kann man das Anerkennungsjahr mit dem Master Psychosoziale Beratung und Recht kombinieren?
Ja, eine Kombination zwischen Master Psychosoziale Beratung und Recht und Anerkennungsjahr ist grundsätzlich möglich. Beachten Sie bitte die obigen Ausführungen zur Berufstätigkeit. Wenn Sie Ihr Anerkennungsjahr mit dem MA PBR kombinieren möchten, dann müssen Sie zusätzlich noch an den Reflektionssitzung für Berufspraktikant*innen teilnehmen. Durch diese dreifache Belastung kann es sein, dass Sie die für das Anerkennungsjahr benötigten Stunden nicht binnen eines Jahres absolvieren können und sich das Anerkennungsjahr zum Beispiel auf 1,5 Jahre verlängert. Aber auch das hängt von Ihren individuellen Lebensbedingungen ab. Es gab bisher einige Studierende, die parallel zum MA PBR auch das Anerkennungsjahr in der vorgeschriebenen Minimumzeit geschafft haben. Ein Arbeitgeber, der Sie bei Ihrem Vorhaben im Master Psychosoziale Beratung und Recht unterstützt, ist dabei sehr entscheidend.


