Menü

Informationen für Studierende der Psychosozialen Beratung und Recht (M.A.)

Studierende des Masters Psychosozialen Beratung und Recht finden auf dieser Seite wichtige Informationen zum Studienverlauf, wie die Prüfungsordnungen, Modulhandbücher, Veranstaltungspläne.

Studienorganisation

Die Prüfungsanmeldung der Module erfolgt über das Studierendenportal FranCa der Frankfurt University of Applied Sciences unter der Kachel Prüfungsanmeldung & Prüfungsabmeldung.

Der Studiengang Psychosoziale Beratung und Recht (M.A.) setzt sich aus insgesamt 12 Modulen zusammen. Hier finden Sie detaillierte Information zu den Modulen des Studiengangs:

Modulhandbuch M.A. Psychosoziale Beratung und Recht

 

 

Für alle B.A. und M.A. Studiengänge am Fb4:

Kurzfristig eingegangene Infos über (zusätzliche) Lehrveranstaltungen,
Änderungen zu den angebotenen Seminaren; Räumen oder den Sprechzeiten finden Sie hier.

Besonderheiten des Studiums

Durch die intensivierte gemeinsame Kooperation der Lehrenden aus dem Rechtsbereich und der Lehrenden aus dem Beratungsbereich im Integrationsmodul anhand von Fragestellungen zu Fallbeispielen sowie der Beratungspraxis in unterschiedlichen Arbeitsfeldern wird der Transfer des Gelernten verbessert.

Die Beratungsmethoden basieren auf einem integrativen Verständnis von Beratung, welches sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) orientiert. In diesem Dachverband findet sich ein breites Spektrum unterschiedlicher methodischer Orientierungen, die als Grundlage reflektierter Beratungspraxis infrage kommen. Das Beratungskonzept integriert die vier wesentlichen Grundorientierungen (verhaltensorientiert, systemisch-lösungsorientiert und psychoanalytisch auf dem Hintergrund einer personzentrierten Grundhaltung), die sich als Basis psychologischer und sozialer Interventionen in den letzten Jahren ausdifferenziert haben. Eine Verengung auf nur eine Methode erscheint bei der Vielfältigkeit der Beratungsanlässe, Herausforderungen und Beratungsfelder nicht sinnvoll

Die Lehreinzelberatung (20 Stunden) erfolgt vollständig außerhalb der Hochschule. Durch die große Wahlfreiheit der infrage kommenden Expertinnen und Experten können die zeitlichen und örtlichen Bedürfnisse der Studierenden berücksichtigt werden.

Die Supervision wird als Praxissupervision konzipiert. Die Lehrenden vertiefen und üben die diagnostischen Zugänge und methodenspezifischen Interventionen mit den Studierenden an ihren eigenen Fällen, in denen die Studierenden die neu gelernten Methoden anwenden. So ist eine direkte Verzahnung mit den Inhalten der Beratungsmodule und der Praxisbezug sichergestellt. Die Supervision wird auch als Ort zum Lernen von Supervisionskompetenz betrachtet. In der Supervision können die Studierenden darüber hinaus an den Vertretern unterschiedlicher methodischer Orientierungen und an deren persönlichen Supervisionsstilen unterschiedliche Vorgehensweisen erfahren und lernen. Durch ein Spektrum an Modellen soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern schneller gelingen, ihren eigenen Stil und ihre methodischen Präferenzen zu erkennen. Die Entwicklung eines persönlichen Kompetenzprofils und das Wissen um individuelle Risiken und persönliche Grenzen ist ein wesentlicher Schwerpunkt am Ende der Supervision im Studium.

Durch eine frühe Entwicklung der Themen potentieller Masterthesen in den Integrationsmodulen und eine Betreuung in kleinen Gruppen, die nach Themen und Forschungsmethoden zusammengestellt werden, die in der Masterthese eine Rolle spielen, können die Abschlussarbeiten intensiv und langfristig begleitet werden (siehe Modul 11).

Prüfungsordnungen

Prüfungsordnung vom 21.10.2020, veröffentlicht am 25.01.2020, RSO 1207

Änderung

Änderung vom 22.02.2023, veröffentlicht am 17.05.2023, RSO 1442

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung vom 09.10.2013, veröffentlicht am 17.04.2014

Prof. Dr.
Ulle Jäger
Gebäude 2, Raum 127
Fax : +49 69 1533- 2809
Prof. Dr.
Frank Ehmann
Gebäude 2, Raum 127
Fax : +49 69 1533-2809
Susan Geideck
Projektmitarbeiterin
Gebäude Hungener Straße, Raum A 04 402

Prüfungsamt Fachbereich 4

master-pruefungsamt(at)fb4.fra-uas.de

Weitere Infos, Formulare etc. finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes.

Ihr Prüfungsausschuss ist insbesondere für Prüfungszulassungen, Anträge, Nachteilsausgleich* (*Antragsstellung immer zum Beginn des Semesters) und für Widersprüche zuständig. Er ist das zentrale Entscheidungsgremium in allen Prüfungsfragen.

Übersicht und Kontaktdaten der Prüfungsausschüsse

Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Senden Sie eine PDF-Datei.

Beschriftung der PDF-Datei: Name, Vorname_Studiengang_Modul

Beschriftung Betreff der E-Mail: Studiengang/Antrag Prüfungsausschuss/Matrikel

 

Lehreinheit 1 Soziale Arbeit:

Antrag an den Prüfungsausschuss BASA/BASA-transnational allgemein an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag BASA/BASA-transnational auf nachträgliche Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag auf Schwerpunktwechsel BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag Zusatzqualifikation - Aufnahme in Zeugnis/BASA/BASA-transnational an E-Mail- Prüfungsausschuss

Antrag auf Berechnung der Durchschnittsnote nach PO 5614 - BASA an E-Mail- Prüfungsamt

MAPBR, MA PKisF, SUMA: 

Antrag  senden anMaster-Prüfungsamt

MAXO: 

Antrag senden an MAXO-Prüfungsausschuss 

MASA:

Antrag an den Prüfungsausschuss ist über CampUAS möglich.

Lehreinheit 2 Pflege und Gesundheit:

Antrag  an den Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit - APW/BPG/BA MPG/PCM/APN/MA BPG/PGM

Antrag  an den Prüfungsausschuss Hebammenwissenschaft

Ihren Antrag senden Sie an Pflege-und Gesundheit

Antrag Nachteilsausgleich für das Sommersemester 20224 muss bis zum 30.04.2024 dem Prüfungsausschuss vorliegen! Achtung: für Klausuren aus dem Wintersemester muss der Antrag bis 10.04.2024 vorliegen! Den Antrag finden Sie unter der Reiter "Informationen Verfahren Nachteilsausgleich"

Beschluss Prüfungsausschuss Pflege und Gesundheit vom 11.10.2022:

Im Falle einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung kann eine Fristverlängerung in einem Antrag an den Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung einer Fristverlängerung ist in diesem Fall eine Bestätigung des Arbeitgebers über die außergewöhnliche Arbeitsbelastung sowie deren zeitlichen Verlauf. Eine Fristverlängerung wird maximal bis zu 50% der Bearbeitungszeit gewährt.

Weiterführende Informationen der Hochschule

Zentrale WebredaktionID: 1917