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FAQ

Auf jeden Fall! Eine Zulassung zum Studium erfolgt allerdings unter der Bedingung, dass Sie (bis zu) 30 ECTS-Punkte während des Masterstudiums, aber noch vor Ihrer Anmeldung zur Masterarbeit an der Frankfurt UAS zusätzlich erwerben. Die entsprechenden Module legt der Prüfungsausschuss fest.

In diesem Fall bewerben Sie sich bitte mit einer besonderen Bescheinigung, die die vorläufige Gesamtnote und die zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten ECTS-Punkte enthält. Das Abschlusszeugnis reichen Sie dann zu dem Termin nach, der Ihnen vom Studienbüro genannt wird.

Grundsätzlich ja, allerdings sollten die erbrachten Leistungen und erworbenen Kompetenzen den Zielen der Module des Master-Studiengangs Accounting and Finance der Frankfurt UAS entsprechen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zum Studiengangsleiter!

Ja. Wenige Ausnahmen entbinden Sie von dieser Nachweispflicht. Lesen Sie dazu bitte die zwei nun folgenden FAQs.

Auf den Internetseiten des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) können Sie nachlesen, welche Mindestbewertung Sie in den unterschiedlichen Zertifikaten (z.B. TOEFL oder IELTS) erreichen müssen, um diese Voraussetzung zu erfüllen.

Für a) oder b) gilt: Wenn Sie mindestens 30 ECTS-Punkte in englischsprachigen Modulen erbracht haben – ob im In- oder Ausland –, so ist kein separater Sprachnachweis erforderlich.

Die Zuteilung erfolgt nach dem Numerus-Clausus-Verfahren, sofern es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt. Hierfür maßgeblich ist die Note des Bachelor-Zeugnisses (oder vorläufige Note aus vorläufigem Zeugnis).

Das lässt sich vorab nicht festlegen und kann von Semester zu Semester schwanken. Die sogenannte Auswahlgrenze wird erst im Nachhinein ermittelt und hängt von der Anzahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie deren akademischen Leistungen ab.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu den allgemeinen Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen zunächst an das International Office.

Aufgrund der kurzen Dauer des Studiengangs ist ein institutionalisierter Austausch mit ausländischen Hochschulen derzeit nicht fest vorgesehen. Es gibt aber die Möglichkeit ein Auslandssemester durchzuführen und wir unterstützen das auch.

Ja, das ist möglich. Für die Wahl der Partnerhochschule und bei Fragen zur Organisation bzw. Finanzierung wenden Sie sich am besten an das International Office. Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie unbedingt klären, welche im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden können.

... wir raten tendenziell davon ab, den Masterstudiengang parallel zu einer (Teilzeit-)Berufstätigkeit auszuüben. In jeden Fall kann in den Lehrveranstaltungen keine Rücksicht auf eine eventuelle (Teilzeit-)Berufstätigkeit genommen werden.

Fragen, die sich auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren beziehen, richten Sie bitte an das Studienbüro. Studierende mit einem ausländischen Studienabschluss wenden sich bitte zunächst an das International Office. Für inhaltliche Fragen zum Studiengang ist der Studiengangsleiter zuständig.

Webteam Fachbereich 3ID: 8236
letzte Änderung: 10.07.2023