Menü

Zulassungsvoraussetzungen & Fristen auf einen Blick

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung.
  • Der duale Bachelor-Studiengang Steuerlehre umfasst betriebliche Studienphasen und setzt daher einen Studien- und Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen voraus, der die gesamte Studiendauer umfasst und die wesentlichen Regelungen des Studienausbildungsvertrags (Muster, gemäß Anlage 4, siehe Prüfungsordnung) enthält.

    HINWEIS:
    Wichtig! Sie selbst bewerben sich bei einem der Kooperationsunternehmen und schließen mit dem Unternehmen einen Studienausbildungsvertrag ab. Erst mit dem Studienausbildungsvertrag können Sie sich an der Frankfurt UAS bewerben!

 

Fristen:

IHRE BEWERBUNG BEIM KOOPERATIONSPARTNER – 1. SCHRITT

Achtung! Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung teilweise schon ein Jahr vor dem angestrebten Studienbeginn (Ende August des Vorjahres) bei dem kooperierenden Unternehmen Ihrer Wahl eingegangen sein muss. Die kooperierenden Unternehmen führen ein strukturiertes Auswahlprogramm durch, das in der Regel mehrere Stufen umfasst. Die genauen Fristen können bei den kooperierenden Unternehmen stark voneinander abweichen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. 

IHRE BEWERBUNG BEI UNS AN DER FRANKFURT UAS – 2. SCHRITT

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet jedes Jahr am 30. September.

Vorausschauend denken und anschließend im Master-Studiengang studieren!

Webteam Fachbereich 3ID: 11233
letzte Änderung: 04.12.2023