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Informationen für Studieninteressierte der Sozialen Arbeit :transnational (B.A.)

Sie interessieren sich für Soziale Arbeit im internationalen Kontext? Haben Sie Interesse, im Ausland zu studieren und zu arbeiten? Verfügen Sie über Erfahrungen im sozialen Bereich? Bringen Sie auch gute Englischkenntnisse mit? Dann erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Soziale Arbeit :transnational (B.A.). Der Studiengang basiert auf dem Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit, integriert aber darüber hinaus zwei Auslands- und eine weitere Praxisphase.

Bewerbung zum Wintersemester 2024/25

Die Bewerbung ist voraussichtlich ab Juni 2024 möglich.

Das Wichtigste in Kürze

Studiengang

Soziale Arbeit :transnational

Bachelor (B.A.)

Regelstudienzeit

8 Semester, Vollzeit

ECTS-Credit Points

240

Studienbeginn

Winter- und Sommersemester

Bewerbungsfrist

Sommersemester: 15.01.

Wintersemester: 15.07.

Sprachen

Deutsch

Akkreditierung

durch AHPGS e.V.

Der Studiengang Soziale Arbeit :transnational bereitet Studierende auf die o.g. sehr unterschiedlichen beruflichen Arbeitsanforderungen vor, indem er ihnen einerseits ein generalistisch ausgerichtetes Studium anbietet und zugleich eine exemplarische Schwerpunktsetzung auf internationale und transnationale Themen ermöglicht, die in ein ausgewähltes Arbeitsgebiet der Sozialen Arbeit einführt, ohne die Einsetzbarkeit der Absolventinnen und Absolventen auf diesen Bereich zu beschränken. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit :transnational verfügen über ein kritisches Verständnis der Theorien, Prinzipien und Methoden der Sozialen Arbeit und sind in der Lage ihr Wissen selbstständig zu vertiefen. Sie sind überdies in der Lage dieses Wissen und Verstehen in ihrer Tätigkeit anzuwenden sowie Problemlösungen und Argumente zu erschließen, fachliche Positionen zu erarbeiten, sie argumentativ zu verteidigen und weiterzuentwickeln sowie sich fachlich, insbesondere in interdisziplinären, internationalen und interkulturellen Kontexten, auszutauschen.

Der Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit :transnational erweitert das Curriculum des Studiengangs "Bachelor Soziale Arbeit" um ein integriertes Auslandssemester (Modul 22) sowie ein integriertes, begleitetes Auslandspraktikum (Modul 25).

Transnational bedeutet, dass dieser Bachelor-Studiengang kulturelle Gemeinsamkeiten (und Unterschiede), die Folgen weltweiter Kommunikationsverflechtungen und politischer Interdependenzen sowie die alltägliche Lebenspraxis an unterschiedlichen Orten ebenso einbezieht wie soziale Probleme, gesellschaftliche Ordnungen und Regelungen, die die Grenzen von Nationalstaaten überschreiten. Beispiele hierfür sind der Verbrauch von natürlichen Ressourcen, die ungleiche Verteilung von Wohlstand, die Folgen von Konflikten, Kriegen und Armut sowie Flucht, Migration und Mobilität.

 

    Akkreditierung

    Akkreditiert durch AHPGS e.V. (PDF)

    Inhaltlich werden Absolventen und Absolventinnen befähigt sein, soziale (europäische und globale) Problemlagen (wie bspw. Arbeitslosigkeit, Armut, Migration, Multiethnizität, Gewalt und Kriminalität) – in einer vergleichenden Perspektive zu verstehen, zu analysieren und darauf aufbauend – theoretisch hergeleitete und wissenschaftlich fundierte  Lösungsansätze zu entwickeln. Darüber hinaus werden die Studierenden durch das Auslandspraktikum befähigt, berufsbezogene Problemlösungen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

    Persönlich werden sie gelernt haben, sich in einer neuen, unbekannten, anderssprachigen Umwelt zu bewähren, wo sie mit Diversität, (kulturellen) Fremdheitserfahrungen und den Erfordernissen (eigener) sozialer Integration konfrontiert sind. Sie werden in der Lage sein, solche Erfahrungen zu reflektieren und sie nutzbringend in die Soziale Arbeit sowie in interdisziplinären und internationalen Kontexten einzubringen. Sie sind fähig, sich in anderen sozialen, kulturellen und ökonomischen Kontexten zu bewegen und diesem Leben Respekt und Wertschätzung entgegenzubringen.

    Sprachlich-kulturell erweitert der Auslandsaufenthalt ihre Fremdsprachenkenntnisse ebenso wie ihre non-verbalen Verständigungsmöglichkeiten und die interkulturelle Kompetenz sowie das Verständnis für globale und transnationale Probleme und Einsicht in die Notwendigkeit für internationale und transnationale Kooperationen.

    Der fachliche Mehrwert liegt auf den – gerade in der Sozialen Arbeit – wichtigen eigenen Erfahrungen und deren Reflexion sowie dem Verständnis für fremde Erfahrungskontexte und deren empathischer Begleitung. Dies fördert bei den Absolventen und Absolventinnen den Abbau kultureller Barrieren und den Aufbau interkultureller Kompetenzen.

    Zum Sommersemester 2021 können ausnahmsweise keine neuen Studierenden aufgenommen werden. Neuaufnahme erst wieder zum Wintersmemester 2021/22 möglich.

    Fristen

    Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet für Sommersemester mit dem 15. Januar sowie für Wintersemester mit dem 15. Juli.

    Für das Losverfahren müssen Sie sich gesondert und formlos bewerben.

    Zulassungsbeschränkungen

    Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren.

    Ergänzende Informationen

    (1) Für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit :transnational sind die folgenden besonderen Zugangsvoraussetzungen festgelegt:
    a)
    I) Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch einen vom GER anerkannten Sprachtest (z. B. IELTS, TOEFL, Cambridge u. ä.) oder einen entsprechenden Vermerk auf der Hochschulzugangsberechtigung oder dem Nachweis von Englischunterricht als fortgeführte Fremdsprache bis zur allgemeinen Hochschulreife oder dem Nachweis, dass die Hochschulzugangsberechtigung im englischen Sprachraum erworben wurde.

    II) Alternativ zu I: Sprachkenntnisse in der englischen und zusätzlich einer weiteren Fremdsprache, beide auf dem Niveau B1 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch vom GER anerkannte Sprachtests oder einen entsprechenden Vermerk auf der Hochschulzugangsberechtigung. Liegen die entsprechenden Nachweise nicht vor, können die Sprachkenntnisse durch Vorlage von jeweils mindestens 4 Jahren erfolgreich absolvierten Sprachunterrichts in weiterführenden Schulen nachgewiesen werden. Der Nachweis in einer Sprache kann entfallen, wenn die Hochschulzugangsberechtigung in einem Land der nachzuweisenden Sprache erworben wurde oder wenn die sich bewerbende Person eine entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt.

    b)
    Nachweis berufspraktischer Vorerfahrungen durch Vorlage einer Bescheinigung über einen Freiwilligendienst entsprechend § 11 Bundesfreiwilligendienstgesetz oder ein Abschlusszeugnis einer Fachschule im Fachbereich Sozialwesen, oder den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem einschlägigen, staatlich anerkannten Beruf der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens.

    (2) Kann der Nachweis nach Abs 1 Buchstabe b) nicht geführt werden, so kann der Prüfungsausschuss des Studiengangs an dessen Stelle auf Antrag eine mindestens zweijährige ununterbrochene Tätigkeit in Unternehmen oder Einrichtungen der Sozialen Arbeit oder des Gesundheitswesens im In- oder im Ausland anerkennen.

    (3) Die Nachweise nach Abs 1 sind mit dem Antrag auf Zulassung fristgerecht vorzulegen. Das gilt entsprechend für den Antrag nach Abs 2.

    Im ersten Semester werden die Studierenden zu „Erstsemestergruppen“ zusammengefasst. In diesen Gruppen besuchen sie jeweils die Grundlagenmodule M 1 bis M 3. In kleinen Übungsgruppen wird Modul 5 (eine Art Propädeutikum) angeboten.

    Im zweiten Semester ist das 4. Grundlagenmodul (M 4) sowie die ersten Aufbaumodule (M 7 und 9) und das Projekt in Modul 16 (Konzeptentwicklung) angesiedelt.

    Im dritten Semester werden die Module 16 sowie die Aufbaumodule (M 8 und 10) fortgeführt und abgeschlossen. Daneben findet eine Fall- und Reflexionsarbeit (M 6) statt, die auf die Grundlagenmodule aufbaut, indem hier ein Fall interdisziplinär bearbeitet wird. Das Modul 17 bereitet die Studierenden fundiert auf das Arbeitsfeld der transnationalen Sozialen Arbeit vor und vermittelt in einer Orientierungseinheit Kompetenzen zur Vorbereitung auf das Auslandssemester.

    Im vierten Semester wird an einer europäischen Partnerhochschule studiert und mit 30 ECTS abgeschlossen. Dabei werden die bisher erworbenen Kompetenzen um eine andere Perspektive auf Konzepte, Strategien und Bedingungen Sozialer Arbeit im Land der Partnerhochschule erweitert.

    Im fünften Semester werden die gewonnenen Kompetenzen in Modul 11 und 19 aufgegriffen und durch methodische Kenntnisse sowie Interventionskompetenzen vertieft und erweitert. In Modul 19 erwerben die Studierenden Diversity-Kompetenzen in Bezug auf eine ausgewählte Differenzkategorie, indem sie sich vor allem mit den Lebenslagen von Diskriminierung betroffener sozialer Gruppen auseinandersetzen. Auch wird der rechtliche sowie psychosoziale Wissenserwerb den ersten drei Semestern wieder aufgegriffen und um eine transnationale Perspektive sowie die Auseinandersetzung mit einschlägigen Forschungsfragen erweitert.

    Das sechste Semester ist durch das angeleitete Inlandspraktikum (Modul 18) sowie eine Analyse institutioneller Strukturen in Einrichtungen der Sozialen Arbeit unter dem Gesichtspunkt von Diversity und Inklusion (Modul 20) geprägt. Die Studierenden werden sich von Montag bis Donnerstag in der Praxis aufhalten, während der Freitag als Studientag (Modul 18-2 und Modul 20-1) dient. Ergänzend können reflexive Blockveranstaltungen unter Einschluss des Samstags in Betracht kommen.

    Im siebten Semester soll die Bachelor-Thesis (M 24) angefertigt werden. In der B.A.-Thesis (M 24) wird das eigene fachliche Profil der Studierenden anhand eines selbstgewählten Themas – unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens – herausgestellt. Vorbereitend nehmen die Studierenden an einem Modul zum projektbezogenen, wissenschaftlichen Arbeiten teil (M 23) Ergänzt wird das siebte Semester durch zwei Vertiefungsmodule (M 12, 15). In diesen werden einerseits Theorien und Forschungsfragen diskutiert, die auch bei der Erstellung der Thesis von Relevanz sein können. Andererseits dienen sie der fachlichen Vorbereitung auf das im 8. Semester geplante Auslandspraktikum. Das Studium Generale (M 21) soll als internationale Summer School zum Semesterende als Blockveranstaltung organisiert werden, u.a. um Kontakte zu der Aufnahmeregion im Auslandspraktikum vorzubereiten. Die Belegung ist – abhängig von den vorhandenen Plätzen – zwischen dem 2. und 7. Semester möglich.

    Im achten Semester wird, wie auch beim BA Soziale Arbeit im Rahmen der staatlichen Anerkennung an das Studium, eine zusammenhängende Praxisphase – hier in Gestalt eines Auslandspraktikums – anschließen, die durch ein Kolloquium abgeschlossen wird. Das Auslandspraktikum ergänzt die im Inland erworbenen Praxiserfahrungen (M 18/20). Es wird intensiv vorbereitet, durch Formen kollegialer und angeleiteter Reflexion begleitet und ausgewertet.

    Modulübersicht

    Modulhandbuch

    Detaillierte Beschreibungen mit den jeweils definierten Lehr- und Lernzielen, Lehrinhalten, Prüfungsleistungen sowie Workload-Angaben für die einzelnen Module finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs.

    In den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit :transnational sind ein obligatorisches Auslandssemester und das ebenfalls obligatorische Auslandspraktikum integriert. Finden Sie hier ausführliche Informationen.

    Der Bachelor Soziale Arbeit :transnational qualifiziert – auf wissenschaftlicher Grundlage – für Tätigkeiten im gesamten Feld der Sozialen Arbeit und integriert – auf Antrag – die Anerkennung als „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“/„staatlich anerkannter Sozialarbeiter“.

    Weitere Informationen finden Sie beim Praxisreferat Soziale Arbeit

    Der Studiengang Soziale Arbeit :transnational befähigt zu beruflichen Tätigkeiten im gesamten Spektrum der Sozialen Arbeit. Ein inhaltlicher Schwerpunkt wird im Studium und in den Praxisphasen auf den Themen Flucht & Migration, Armut & Soziale Ungleichheit, Menschenrechte & globales Lernen gelegt. Des Weiteren werden Methoden des Community-Organising und der Beratung in krisenhaften Lebenssituationen ein Teil der Kompetenzvermittlung sein. Die Kompetenzen, die Sie im internationalen und interkulturellen Austausch erwerben, befähigen Sie zum beruflichen Einsatz

    • in internationalen Organisationen und Projekten.
    • bei Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, die sich mit dem Thema globaler Gerechtigkeit befassen.
    • in Arbeitskontexten, die mit Themen wie interkultureller Begegnung, Migration, Inklusion nach nachhaltiger Entwicklung zu tun haben.

    Beispiele hierfür sind:

    International

    • Internationale und supranationale Organisationen (bspw. GIZ, UN)
    • Internationale Nichtregierungsorganisationen
    • Europäische Institutionen und Programme
    • Lobbygruppen
    • Ausländische Projektpartner
    • Programm- und Projektevaluationen

    National

    • Interkulturelle und entwicklungspolitische Zusammenarbeit
    • schulische- und außerschulische (globale) Bildung
    • Lobbygruppen und Vereinigungen
    • Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit

    Lokal

    • Grenzüberschreitende Thematiken (Flucht, Migration, Mobilität)
    • Bildungsangebote im Bereich nachhaltiges Handeln und globale Verantwortung
    • Sozialräumliche und interkulturelle Arbeitsansätze
    • Beratung und Begleitung bei migrationsbedingten sozialen Problemlagen und krisenhaften Lebenssituationen
    • Institutionelle Beratung im Hinblick auf Diversität und Inklusion

    Interessante Links zum Thema Berufsaussichten in sozialen Berufen

    Beatrix Schwarzer
    Lehrkraft für besondere Aufgaben
    Gebäude 10, Raum 410
    Fax : +49 69 1533-2809
    Prof. Dr.
    Timo Tohidipur
    Fachgruppe Recht
    Gebäude 2, Raum 228

    Weiterführende Informationen der Hochschule

    Zentrale WebredaktionID: 1423