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Zulassungsvoraussetzungen & Fristen auf einen Blick

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung.
  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren. Zu den Auswahlgrenzen in den NC-Studiengängen
  • Sehr gute Englischkenntnisse (B2)*
  • Ein Semester an einer ausländischen Hochschule ist zwingend im Ausland zu erbringen.

*Ein Nachweis der B2-Englischkenntnisse ist möglich durch:

  • das Bestehen des IELTS mit mindestens 6.0
  • oder durch einen TOEFL-Test mit mindestens 87 Punkten (Internet based)
  • oder die allgemeinen Hochschulreife mit Englisch als fortgeführter Fremdsprache
  • oder andere Sprachnachweise, die ausweisen, dass die Sprachkompetenz mindestens der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht

Diese Nachweise sind nicht nötig, wenn die Hochschulzugangsberechtigung im englischen Sprachraum erworben wurde oder ein mindestens einjähriger Aufenthalt an einer englischsprachigen Schule, Hochschule oder anderen Institution erfolgreich absolviert wurde.

Fristen:

Die Ausschlussfrist für den Eingang des Zulassungsantrages endet für Sommersemester mit dem 15. Januar sowie für Wintersemester mit dem 15. Juli.

Für das Losverfahren müssen Sie sich gesondert und formlos bewerben. Der Bewerbungszeitraum hierfür beginnt zwei Wochen vor dem Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters und endet am Tag des Beginns der Vorlesungen des jeweiligen Semesters.

Zu den Semesterterminen.

Webteam Fachbereich 3ID: 10373
letzte Änderung: 24.02.2022